(red)
Die Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) plant offenbar, unbebaute Grundstücke im Bereich Carl-Malchin-Straße / Benno-Völkner-Straße in Krebsförden zu veräußern. Die Stadtvertretung soll dafür grünes Licht geben: Demnach soll sie zustimmen, dass die WGS das Verkaufsverfahren für die Flächen einleitet.
Nach eigener Messung umfasst das zusammenhängende Areal über 40.000 Quadratmeter (ca. 4,1 Hektar), eine Fläche fast so groß wie sechs Fußballfelder. Angedacht ist es die Grundstücke als Bauland zu verkaufen. Was genau geplant ist, ob es bereits interessierte Käufer gibt ist unklar.
WGS: Entwicklung zu aufwendig – Verkauf soll Eigenkapital „in Millionenhöhe“ aktivieren
Die WGS begründet die Verkaufsabsicht mit dem Aufwand einer Eigenentwicklung. Für eine Wohnbaunutzung müssten Bebauungsplanung und Erschließung erst geschaffen werden; das sei offen und mit „erheblichen Investitionen“ verbunden. Gleichzeitig habe die WGS ihre Bestandsstrategie für die nächsten zehn Jahre festgelegt: Eine Entwicklung der Fläche durch die WGS selbst könne wegen begrenzter Ressourcen und fehlender finanzieller Mittel nicht eingeplant werden. Stattdessen wolle die WGS ihren Bestand in Krebsförden ertüchtigen – und von einer späteren Entwicklung des Baugebietes durch Dritte profitieren.
Durch die Veräußerung könne Eigenkapital in Millionenhöhe aktiviert werden, das für die Umsetzung der WGS Strategie relevant sei.
Neue Leitlinien setzen eigentlich auf Erbbaurecht
Brisant ist der Vorgang, weil die Landeshauptstadt mit den grundstückspolitischen Leitlinien gerade eine strategische Neujustierung beschreibt: Ziel ist unter anderem die Bevorratung, Entwicklung und Bestandssicherung kommunaler Flächen, eigene Baulandentwicklungen für Wohnungsbau sowie „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.
In den Leitlinien wird außerdem ein klarer Grundsatz formuliert: Verkäufe sollen im Kern auf städtische Industrie- und Gewerbegrundstücke begrenzt werden, während „alle anderen Grundstücke vorrangig im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen. Begründet wird das damit, dass Verkäufe nur einmalig Einnahmen bringen, während Erbbaurecht und Verpachtung langfristig laufende Erlöse sichern; ein stetiger Verkauf führe langfristig zu einem „Ausverkauf“ des Anlagevermögens. Trotz dessen – und die Leitlinien wurden erst vor wenigen Monaten beschlossen – plant die WGS hier einen Verkauf statt Erbpacht.
Schräge Argumentation: Verwaltung sieht „keine Bedenken“ – Ziele würden an anderen Standorten realisiert
Die Beschlussvorlage stellt dennoch fest, gegen die Veräußerungsabsicht bestünden „auch unter Würdigung anderslautender Ziele“ der Leitlinien keine Bedenken. Begründung: Ziele der Leitlinien würden auf den Standorten der Eigenlandentwicklungen „Neu Zippendorf“ und „Güterbahnhof“ realisiert. Diese Aussage ist an Dreistigkeit kaum zu übertreffen, bedeutet sie doch nichts anderes, als „wir halten uns hier nicht an die leitlinien, weil wir es ja an anderer Stelle tun werden…“
Stadtvertretung muss noch zustimmen
Ob die WGS das Grundstück tatsächlich wie geplant verkaufen kann wird die Stadtvertretung entscheiden müssen. Die nächste Sitzung findet Ende Januar statt.














