(stm) Gerade hat die Schweriner Stadtvertretung mehrheitlich eine Änderung der Hundeverordnung in Schwerin beschlossen. Der Leinenzwang, die Leinenpflicht für Hunde wurde auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Im Detail lautet der Beschluss:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hundeverordnung darauf hin zu
verändern, dass der Leinenzwang nachträglich auf alle bebauten Ortslagen des
Stadtgebietes ausgedehnt wird.“


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Man kann annehmen, dass der Oberbürgermeister dem Beschluss nicht widersprechen wird und die Leinenpflicht wie beschlossen kommen wird. Unklar ist an der Stelle hingegen, was genau mit „bebauten Ortslagen“ gemeint ist. Je nachdem welche Definition dieser „Floskel“ man nimmt, kann ein befestigter Wanderweg schon als „bebaute Ortslage“ gelten, oder eben bewohnte Straßenzüge.

Ob nun also auch Waldstücke in denen ein Zaun steht, Wiesen mit einem Trampelpfad dazugehören wird sich zeigen, wenn der OB die neue Hundeverordnung vorlegt. Bisher galt die Leinenpflicht nicht in allen Stadtteilen. Die Änderung wurde durch den Behindertenbeirat eingeleitet, der sich mit einem entsprechenden Antrag ins Rollen brachte.


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