Ex-WGS Chef. Ministerium bestätigt Verstoß gegen Vergaberichtlinien. Kürzung der zugesagten Förderung um 10 % angekündigt.

(stm)

Der ehemalige Geschäftsführer der WGS Schwerin hat der Wohnungsgesellschaft und der Stadt eine brisante Angelegenheit hinterlassen. Entlassen wurde Thomas Köchig, da er nach Einschätzung der Stadtverwaltung und Stadtpolitik gegen Vergaberichtlinien verstoßen habe. Diese Einschätzung teilt nun auch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern und zieht nun Konsequenzen.

Verstoß führte zur fristlosen Entlassung

Verstoß gegen Vergaberecht „Erneute bzw. zusätzliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Gesellschafter am 20.12.2022 und durch den Aufsichtsrat am 21.12.2022 wegen Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften und Gefährdung hiesiger Fördermittel im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Modernisierung Edgar-Bennert-Straße 12-22“ heißt es in dem „nicht öffentlichen“ Dokument des Oberbürgermeister, dass http://www.schwerin.news einsehen konnte.

Schaden für die WGS wurde erwartet

In einem darauffolgendem Absatz konkretisierte der Oberbürgermeister die brisante Angelegenheit, die nach vorliegen Informationen auch der Grund der fristlosen Entlassung darstellten: „Die Bauleistungen wurden sowohl freihändig als auch im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen vergeben, sodass Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Auftragsvergaben bestanden. Das Landesförderinstitut M-V hat deshalb das noch ausstehende restliche Förderdarlehen von 684.000,00 € und drei Zuschüsse von insgesamt 986.400,00 € noch nicht an die WGS ausgezahlt und behält sich vor, die bereits geleistete Teilzahlung von 684.000,00 € von der WGS zurückzufordern. Für diesen Fall kann der WGS ein Schaden in Höhe von maximal 2.354.400,00 € entstehen, sofern die D&O-Versicherung (Anmerkung Redaktion: eine D&O Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt.) dafür nicht eintreten sollte. Eine beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V durch die WGS beantragte Ermessensentscheidung ist bis heute nicht abschließend beantwortet.„ so seinerzeit der OB Badenschier.

Ministerium: Landesförderinstitut M-V kürz Fördermittel um 10 %

Die Stadtverwaltung wartete also auf die Entscheidung. http://www.schwerin.news ist etwas ungeduldiger und hat deswegen kurzerhand bei dem zuständigen Ministerium angefragt. Das Ministerium teilte nun auf Anfrage mit:

„Nach intensiver Prüfung der Vergabeverfahren hat das Bauministerium Mecklenburg-Vorpommern entschieden, die beantragte Förderung (drei Zuschüsse und ein Darlehen, die Summen sind Ihnen bekannt) unter sorgfältiger Abwägung der Gesamtumstände um zehn Prozent zu kürzen. „

Weswegen es glücklicherweise „nur“ zehn Prozent sind, die das Landesamt kürzt, erörter das Ministerium uns ebenfalls:

Das Landesförderinstitut hat bestätigt, dass die übrigen Förderauflagen eingehalten wurden und 90 Wohnungen modernisiert wurden, darunter 30 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung, und alle auflagengemäß vermietet sind. Ferner unterliegt die WGS als kommunales Unternehmen auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, was sich auch in den nicht der Mietobergrenzen unterliegenden Wohnungen zeigt, die nach Sanierung mit bezahlbaren Mieten vermietet worden sind. Anders als bei sonstigen Zuwendungen kommt die Wohnraumförderung sozial nicht allein dem Zuwendungsempfänger zu Gute, denn das eigentliche Förderziel besteht in der Sicherung bezahlbarer Mieten für eine qualitativ angemessene Wohnraumversorgung, die Menschen zur Verfügung steht, die sich am Markt nicht ausreichend versorgen können.

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KOMMENTAR/ MEINUNG

Nun ist es also amtlich. Sowohl von Seiten des Oberbürgermeisters, als auch von landeseite sind die Gründe, die zur Entlassung des ehemaligen WGS Chef Thomas Köchig geführt haben, bestätigt.

Der erwartete Schaden den die WGS nun genommen hat, dürft bei einer Kürzung von 10 % etwa eine viertel Million Euro ausmachen, die nun anderweitig aufgetrieben werden müssen. Ob es nun die Versicherung der WGS sein wird, oder ob die Stadt hier einspringen muss, bleibt abzuwarten.

Keine Klage gegen Ex WGS Chef

Es verwundert, nachdem die Verstöße des WGS Chefs nun bekannt sind und durch das Landesministerium, sowie durch das Landesförderinstitut MV bestätigt sind, dass es noch immer keine Klage von Seiten der Stadt Schwerin gegen den ehemaligen WGS Chef gibt. Auch wurden die Mitglieder des Aufsichtsrat der WGS, der hier augenscheinlich ihrer Kontrollpflicht nicht vollständig nachgekommen sind, keiner ernsthaften Konsequenz unterzogen. Eine bloße Anpassung von Richtlinien ist da einfach zu wenig.

Ob es daran liegt, dass alle Parteien der Stadt (Linke, Grüne, UB, SPD, CDU/FDP, AfD) entsprechende Vertreter in dem WGS Aufsichtsgremium haben, die man nicht in Kritik sehen will, kann nur spekuliert werden.


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