Keine „Iraker“. Afghanische Familie von Frauenrechtlerin hat Schutzstatus. Behördenversagen oder hysterische Reaktion?

(stm/ Kommentar) Bundesweit ist zur Stunde eine Eskalation, die durch die geplante Abschiebung zweier junger „Iraker“ in der Landeshauptstadt Schwerin verursacht wurde, im Gespräch. Demnach haben sich zwei Iraker in einer Kirche verschanzt um eine bevorstehende Abschiebung zu verhindern.

Keine Iraker! Kinder von anerkannter „Ortskraft“ aus Afghanistan.

Die Polizeimeldung, die erste von vier an diesem Mittwoch, scheint die einzige zu sein, die von den allermeisten wahrgenommen wurde. Und diese erste Polizeimeldung aus der Landeshauptstadt Schwerin ist erwiesenermaßen falsch.

Die Polizei in Schwerin hat weitere Meldungen veröffentlicht. In der „Abschlussmeldung“ heißt es, dass die beiden jungen Männer die Söhne einer Mutter aus Afghanistan sind.

Wortwörtlich: Hier hielten sich sechs Personen auf, darunter die 47-jährige Mutter, der 49-jährige Vater, zwei erwachsene Söhne im Alter von 22 und 18 Jahren, sowie ein 10-jähriger Sohn und eine 13-jährige Tochter. Alle Personen besitzen nach geprüften Erkenntnissen die afghanische Staatsangehörigkeit.“

Die beiden sind nach übereinstimmenden Presseberichten vor wenigen Tagen nach Schwerin gekommen. Die Familie befand sich zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes in dem Nebengebäude der Petrusgemeine, einer Kirche, die im Schweriner Plattenbaugebiet unter anderen wöchentlich über 600 Menschen mit Lebensmitteln versorgt.

Familie hat Schutzstatus nach Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan

Nach Angaben des NDR (Beitrag des NDR hier verlinkt) hat die Familie einen Schutzstatus, der für ganz gezielte Personen ausgesprochen wurde, die nach dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan in Deutschland Schutz suchen.

Im NDR heißt es versteckt inmitten im Beitrag:

„Mittlerweile ist klar, dass es sich bei der Frau, die die Abschiebung zu verhindern versucht hatte, um die 47-jährige Mutter der beiden Männer und eine in Afghanistan bekannte Frauenrechtlerin und Journalistin handelt, die in ihrer Heimat massiv bedroht wurde. Nach Angaben der Nordkirche sei der sechsköpfigen Familie über das Aufnahmeprogramm für Afghanistan des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes eine Aufnahme in Deutschland zugesichert worden. Allerdings habe sich die Visumserteilung verzögert. Da den Angaben zufolge das Leben der Familie in Afghanistan zusehends gefährdet war und sich auch der Gesundheitszustand verschlechtert hatte, war die Familie in den Iran geflohen und von dort aus mit einem spanischen Visum nach Europa gelangt.“

Der Beitrag des NDR kann hier abgerufen werden…

Zusammenfassend und Fragen…

Die „weibliche Person“ ist also die Mutter der beiden jungen Erwachsenen die aus Kiel nach Schwerin gekommen sind. Die Söhne der Frauenrechtlerin sollten abgeschoben werden, die Frau reagiert mit einer gewissen Verzweiflung und droht sich was anzutun. Dies zog einen nach Aussage von Zeugen „unverhältnismäßigen“ harten Einsatz der Polizei nach sich.

Die Frage bleibt. Wie konnte es passieren, dass als von der Bundesrepublik Deutschland, dem Auswärtiges Amt mit Schutzstatus versehende Familie einer derartigen Situation ausgesetzt wurden. Wo lag hier der Fehler? Gab es ein Behördenversagen, eine mangelnde Informationskette? Weswegen hat nicht mal die „Barriere“ Kirchen-Asyl dazu geführt, dass genauer hingesehen wurde? Weswegen hat die Polizei so rigoros durchgegriffen. Weswegen berichten die Medien über die inzwischen schlicht als Fehlerhaft anzusehende erste Polizeimeldung, aber nicht über die neuen, durchaus gravierenden Aktualisierungen?


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5 Antworten zu „Keine „Iraker“. Afghanische Familie von Frauenrechtlerin hat Schutzstatus. Behördenversagen oder hysterische Reaktion?“

  1. Avatar von A. Fischer
    A. Fischer

    ….natürlich war gemeint: Psychologin und Mitarbeiterin haben die Lage deeskaliert. Die Informationen sind den verschiedenen Medienberichten und mündlichen Berichten zu entnehmen sowie eigener Interpretation.

  2. Avatar von Redaktion

    Sie verfügen über Informationen die der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt sind wären Sie so gnädig ihre Quellen direkt zi bemnen? Gar zu verlinken?

  3. Avatar von A. Fischer
    A. Fischer

    Der Polizeieinsatz war nicht unverhältnismäßig, sondern der sich entwickelt habenden Gefahrenlage angemessen. Unangemessen war die völlig fehlerhafte Anfrage aus Schleswig-Holstein an das Land M-V per Amtshilfeersuchen. Die Behörde in Kiel hat hier grob fehlerhaft gehandelt und damit die Katastrophe zu verantworten. Leider wird zu wenig darauf verwiesen, dass hier die Ursache bei den Verantwortlichen in Schleswig-Holstein zu suchen ist – und die Lösung muss auch von dort kommen, und zwar von der Politik und den Verantwortlichen. Der Polizeieinsatz hat mit großer Professionalität das Schlimmste verhindert, vor Ort im Haus waren nämlich vor allem die PsychologInnen und die Mitarbeiterin der Kirchengemeinde, die die Lage erfolgreich eskaliert haben.

  4. Avatar von Redaktion

    Weil an dieser Stelle der Schutz absolt gerechtfertig ist.

    Lesen Sie gerne:

    Überraschende Informationen sickern durch, die die Polizei, Ausländerbehörde und das Innenministerium auf den Plan rufen dürften. Zu dem Thema der versuchten Abschiebung am Mittwoch in Schwerin gibt es interessante Entwicklungen. So wie sich die aktuelle Informationslage gestaltet, stehen die Söhne die zur Abschiebung standen unter einem besonderen Schutzstatus, den das Auswärtige Amt der Familie zugesprochen hatte: https://schwerin.news/2023/12/20/keine-iraker-afghanische-familie-von-frauenrechtlerin-hat-schutzstatus-behordenversagen-oder-hysterische-reaktion/

  5. Avatar von Manuel Hoffmann
    Manuel Hoffmann

    Das ist Versagen auf Bundesebene. Warum Werden Abschiebungen auch angekündigt. Die sind ja auch ohne Ankündigung über die Grenzen gekommen.
    Abschiebung muss jetzt in vollem Umfang stattfinden. Ohne wenn und aber.

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