(stm)
Ein hin und her. Die Stadt hatte der als „gesichert rechtsradikal“ geltenden Jugendorganisation den Mietvertrag für den Rathaussaal/Demmlersaal gekündigt. Das Verwaltungsgericht kassierte die Kündigung zu gunsten der AfD ein. Diese sprach bereits von einem „Sieg“. Ob die AfD sich zu früh freut, die Veranstaltung am Samstagabend, 19 Uhr tatsächlich stattfinden wird, soll nun anscheinend das Oberverwaltungsgericht entscheiden.
Die Stadt Schwerin hat nach vorliegenden Informationen wohl beschlossen, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, der AfD den Rathaussaal zur Verfügung zu stellen, vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
Wie die Chancen liegen ist schwer einzuschätzen.
Dieser Schritt folgt auf die Anordnung des Verwaltungsgerichts, dem Antragsteller, also der AfD Jugendorganisation JA, die Nutzung des Demmlersaals am 16. März 2024 gemäß einem bereits geschlossenen Nutzungsvertrag zu ermöglichen.
Trotz dieser Entscheidung prüft der Oberbürgermeister, Dr. Rico Badenschier, weiterhin rechtliche Schritte. So der Stand heute Vormittag.
Die Stadt argumentierte zur Kpndigung des Vertrages, dass die geplante Veranstaltung eine potenzielle Gefahr darstellt und beruft sich auf ihr Recht zur Selbstverwaltung und Meinungsfreiheit.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, und beide Parteien haben die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einzulegen.
Dzau hat sich die Stadtverwaltung nun anscheinend entschieden.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird somit weitere Klarheit über die Nutzung des Rathaussaals für politische Veranstaltungen bringen.
Die AfD indes zeigte sich am Vormittag zuversichtlich. Sie sprach von einem „Sieg“ und ludt erneut zum morgigen Samstag zu um 19 Uhr ins Rathaus ein.
Hintergrund:
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