(st.Martini) In den nächsten Tagen entscheidet es sich, ob Schwerin mit seiner Bewerung um den Titel als Weltkulturerbestätte aufgenommen wird. Nachfolgend den (automatisch generiert) auf deutsch übersetzten Bewertungsbericht der ICOMOS, der den abstimmungsberechtigten Personen vorgelegt wurde,wird. Die Bewerbung wurde für zwei Kategorien abgegeben. Bei einer der beiden Kategorien wurde Ablehnung empfohlen, bei der anderen wurde der Weltkulturerbewert bestätigt. Die Entscheidung wird am 27. oder 28. Juli getroffen werden. Die Stadt Schwerin will im Rathaus einen Livestream anbieten.
Der Bericht (Ab Seite 143) spricht neben einer Empfehlung auch Kritikpunkte an. Der Abschlussbericht kann am Ende des Beitrages in der originalsprache heruntergeladen werden. http://www.schwerin.news wird in den nächsten Tagen die Kritikpunkte und Schwerpunkte des Abschlussberichtes weiter behandeln.
Ab dem 22. Juli kann täglich die Sitzung des Welterbekomitees im Livestream verfolgt werden: https://whc.unesco.org/en/sessions/46COM/
Kurze Zusammenfassung:
Die ICOMOS betont, dass das Schweriner Residenzensemble, bestehend aus einer Gruppe von Gebäuden, Parks und Gärten aus dem 19. Jahrhundert, die historistische Architektur in verschiedenen Stilen wie Neorenaissance und Neobarock repräsentiert. Sie erkennt den außergewöhnlichen universellen Wert des Ensembles an und unterstützt dessen Aufnahme in die Welterbeliste aufgrund des kulturellen Kriteriums (iv).
Jedoch weist die ICOMOS auf mehrere kritische Punkte hin. Trotz des guten Erhaltungszustands würden viele Gebäude verändert und angepasst, was die historische Authentizität und Integrität beeinträchtigen könnte, insbesondere bei privat genutzten und Verwaltungsgebäuden. Der rechtliche Schutz und die Managementpläne wären umfassend, aber es fehlen klare Prioritäten und ausreichende finanzielle Mittel für präventive und kurative Erhaltungsmaßnahmen. Der Erfolg des Managements hänet stark von der Effizienz des neu eingerichteten Welterbe-Koordinationsbüros ab.
Der aktuelle Plan berücksichtige nicht ausreichend die Auswirkungen steigender Besucherzahlen auf das Ensemble und die Stadt Schwerin. Es würden spezifische Maßnahmen zur Steuerung der Besucherströme und zur Vermeidung von Verkehrsstörungen fehlen. Der Klimawandel und die Umnutzung von Gebäuden stellen demnach potenzielle Risiken dar. Diese sollten besser berücksichtigt und durch detaillierte Pläne adressiert werden, um langfristige Schäden zu vermeiden.
Zusammengefasst sagt die ICOMOS, dass das Schweriner Residenzensemble bedeutende kulturelle und historische Werte hat, die eine Aufnahme in die Welterbeliste rechtfertigen könnten. Allerdings müssen die Herausforderungen in Bezug auf die Erhaltung der Authentizität, die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel, das Besucher- und Verkehrsmanagement sowie die Anpassung an den Klimawandel umfassend und detailliert angegangen werden, um den außergewöhnlichen universellen Wert des Ensembles langfristig zu sichern.
Hier nun der Bericht in voller Länge:
Schweriner Residenzensemble (Deutschland) Nr. 1705
- Grundinformationen
Offizieller Name, wie vom Staat vorgeschlagen: Schweriner Residenzensemble
Ort: Stadt Schwerin, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Kurze Beschreibung:
Das Schweriner Residenzensemble besteht aus einer Gruppe von Gebäuden, Parks und Gärten, die größtenteils in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Herzen der Hauptstadt des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin und rund um die Seen Burgsee, Fauler See, Ostorfer See, Schweriner See und Ziegelsee errichtet oder angelegt wurden. Zusammen mit dem Residenzschloss, das ab 1837 umgebaut wurde, als der Großherzog seine Residenz von Ludwigslust nach Schwerin verlegte, erfüllt das Ensemble alle Funktionen, die für eine herzogliche Hauptstadt erforderlich sind, wie Verwaltung, Verteidigung, Dienstleistungsinfrastruktur, Verkehr, Prestige und kulturelle Aktivitäten. Es umfasst auch ein Ensemble von Parks, Kanälen, Teichen und Seen sowie öffentliche Räume. Die Gebäude bilden ein architektonisches Ensemble, das den historistischen Geist der Zeit widerspiegelt, von der Neorenaissance bis zum Neobarock und Neoklassizismus, und sich am regionalen „Johann-Albrecht“-Stil orientiert, der von der italienischen Renaissance inspiriert ist.
Kategorie des Eigentums:
Im Sinne der Kategorien von Kulturgütern gemäß Artikel I des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972 handelt es sich hierbei um eine Gruppe von Gebäuden.
In die Vorschlagsliste aufgenommen: 15. Januar 2015 unter dem Namen „Residenzensemble Schwerin – Kulturlandschaft des romantischen Historismus“
Hintergrund:
Dies ist eine neue Nominierung.
Konsultationen und technische Evaluierungsmission:
Schreibtischbewertungen wurden von ICOMOS International Scientific Committees, Mitgliedern und unabhängigen Experten durchgeführt. Eine ICOMOS-Technischevaluierungsmission besuchte das nominierte Grundstück vom 7. bis 10. August 2023. Am 4. Oktober 2023 wurde ein Schreiben an den Staat gesandt, in dem weitere Informationen zur Geschichte und Beschreibung des nominierten Grundstücks, zu den Grenzen, zur vergleichenden Analyse, zur Integrität und Authentizität sowie zum Management angefordert wurden. Zusätzliche Informationen wurden vom Staat am 6. November 2023 eingereicht. Am 19. Dezember 2023 wurde dem Staat ein Zwischenbericht vorgelegt, in dem die vom ICOMOS World Heritage Panel angesprochenen Fragen zusammengefasst wurden. Im Zwischenbericht wurden weitere Informationen zur Geschichte und Entwicklung des nominierten Grundstücks, zu seinen architektonischen Merkmalen, zum landschaftlichen Kontext, zur Integrität und Authentizität sowie zu Tourismusmanagementstrategien angefordert. Weitere Informationen wurden vom Staat am 27. Februar 2024 eingereicht. Alle erhaltenen zusätzlichen Informationen wurden in die entsprechenden Abschnitte dieses Bewertungsberichts aufgenommen.
Datum der ICOMOS-Zustimmung zu diesem Bericht: 13. März 2024
- Beschreibung des nominierten Grundstücks
Hinweis: Das Nominierungsdossier und die zusätzlichen Informationen enthalten detaillierte Beschreibungen dieser Immobilie, ihrer Geschichte und ihres Erhaltungszustands. Aufgrund von Begrenzungen der Länge von Bewertungsberichten bietet dieser Bericht nur eine kurze Zusammenfassung der relevantesten Aspekte.
Beschreibung und Geschichte:
Das in Mecklenburg-Vorpommern gelegene Schweriner Residenzensemble besteht aus einer Gruppe von Gebäuden, Parks und Gärten, die größtenteils in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Herzen der Hauptstadt des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin errichtet oder entworfen wurden und rund um die Seen Burgsee, Fauler See, Ostorfer See, Schweriner See und Ziegelsee liegen. Das nominierte Residenzensemble umfasst achtunddreißig Elemente (Gebäude, Parks und Gärten), die in fünf Typologien basierend auf ihrer Nutzung unterteilt sind: das Residenzschloss und Herrenhäuser; kulturelle und sakrale Gebäude; Verwaltungsgebäude; die Infrastruktur und Residenzen des Personals und der Beamten; und Militärgebäude.
Die Komposition des Schweriner Residenzensembles basiert im Wesentlichen auf zwei dominanten Elementen: dem Residenzschloss und dem Pfaffenteich. Darüber hinaus verbinden Sichtachsen das Residenzschloss mit den sakralen Gebäuden, nämlich dem Dom und der Paulskirche. Das Residenzschloss, mit seinem unregelmäßigen fünfeckigen Grundriss, wurde zwischen 1843 und 1857 von Georg Adolf Demmler und später von Friedrich August Stüler in einer Kombination aus französischem Neorenaissance- und „Johann-Albrecht“-Stil umgebaut und modifiziert, auf den Überresten einer mittelalterlichen Festung errichtet und Strukturen aus dem 15. und 17. Jahrhundert integriert. Auf seiner Insel, die zur Stadt zeigt, bildet es das zentrale Element der Komposition. Es ist mit dem Alten Garten verbunden, um den sich ein Ensemble prestigeträchtiger Gebäude gruppiert: das Museum, das Theater, das Alte Herrenhaus, die Regierungsgebäude I und II und das Staatsarchiv; die fürstlichen Villen der Werderstraße und der Marstall (königliche Stallungen) auf ihrer Halbinsel vervollständigen die Komposition am Ufer des Schweriner Sees. Eine weitere Achse in der Komposition verbindet das Residenzschloss mit seinem Park, an dessen Rand das Kavaliershaus, das ehemalige Gärtnerhaus und das Gewächshaus stehen; im Hintergrund sind die alte und die neue Artilleriekaserne sowie das Offizierskasino und die großherzogliche Jägerloge sichtbar. Das großherzogliche Verwaltungsgebäude, das Zeughaus, Demmlers Residenz, das Kommandantenhaus und das Fridericianum spiegeln sich im Wasser des Pfaffenteichs wider. Die anderen Elemente befinden sich im alten Stadtzentrum, in der Nähe der beiden Hauptpole der Komposition.
Die mit dem Schweriner Residenzensemble verbundene Familie Mecklenburg ist eine der ältesten etablierten deutschen Dynastien und beansprucht slawische obotritische Ursprünge. Sie wurde 1347 in den herzoglichen Rang des Heiligen Römischen Reiches erhoben; sie erwarb die Grafschaft Schwerin 1358 und machte Schwerin zu ihrer Hauptstadt. Aufgrund wiederholter Erbfolgekonflikte und Änderungen ihrer Grenzen erreichte das Herzogtum Schwerin erst Anfang des 18. Jahrhunderts eine relative Stabilität. Das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin wurde 1701 gegründet, nachdem ein Konflikt um die Nachfolge innerhalb der Familie Mecklenburg durch den Hamburger Vertrag beigelegt worden war. Ein Herzogtum des Heiligen Römischen Reiches der Deutschen Nation und dann des Rheinbundes (1806-1813), bevor es 1815 zum Großherzogtum erhoben wurde, wurde Mecklenburg-Schwerin Mitglied des Deutschen Bundes (1815-1866), dann des Norddeutschen Bundes (1866-1871) und schließlich des Deutschen Reiches (1871-1918), das im November 1918 mit der Abdankung von Kaiser Wilhelm II. endete, was wiederum zur Abdankung von Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin führte.
Das Schweriner Schloss, als Symbol der Ursprünge der Familie Mecklenburg-Schwerin, war eine mittelalterliche Festung, die im 14. Jahrhundert auf einer Insel im Schweriner See errichtet wurde. Geschützt durch ihr Schloss erlebte die Stadt Schwerin ab dem 16. Jahrhundert eine erste Phase der Expansion, angestoßen von Johann Albrecht I., und eine weitere zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Ab 1764 residierten die Herzöge jedoch in Ludwigslust, und erst 1837 verlegte Großherzog Paul Friedrich seinen Sitz nach Schwerin. Diese Entscheidung läutete umfangreiche Umbau- und Entwicklungsarbeiten am Residenzschloss unter Großherzog Friedrich Franz II. von 1843 bis 1857 ein. Architekt Georg Adolf Demmler leitete die Abriss- und Wiederaufbauarbeiten des Schlosses von 1844 bis 1857 in einem Stil, der von der französischen Renaissance inspiriert war. Für die Schlosskirche beauftragte Großherzog Friedrich Franz II. Ernst Friedrich Zwirner, den Dombaumeister von Köln, und Friedrich August Stüler mit der Neugestaltung des Innenraums. Die Schlossgärten wurden ab 1850 von Theodor Klett nach Plänen des preußischen Landschaftsarchitekten Peter Josef Lenné umfassend umgestaltet. Arbeiten wurden auch an den Verwaltungs-, Kultur- und religiösen Institutionen von Schwerin durchgeführt; ein umfassendes Programm architektonischer und städtebaulicher Entwicklungen setzte sich bis ins frühe 20. Jahrhundert fort. Um der Stadt Schwerin den Status und das Prestige einer dynastischen Hauptstadt zu verleihen, wurden die wichtigsten Gebäude des nominierten Grundstücks im Stil des Historismus erbaut, erweitert oder umgestaltet, um dynastische und germanische Merkmale zu betonen und auf die historische Wurzeln des Herzogtums und der Familie des Souveräns Bezug zu nehmen. Dies wird durch den sogenannten „Johann-Albrecht“-Stil verdeutlicht, eine Variante der Neorenaissance-Architektur mit Fassaden aus Ziegeln und hellem Putz, reich verzierten dreifachen halbrunden Giebeln und Medaillons, Statuen und Reliefs oder architektonischen Elementen aus Terrakotta an den Fassaden. Beispiele sind der Umbau des Residenzschlosses, das Fridericianum und die neue Artilleriekaserne. Neoklassizismus wird durch die Regierungsgebäude I und II, den Marstall (königliche Stallungen) und das Museum repräsentiert, und der neugotische Stil durch den Dom. Um diese Gebäude zu entwerfen oder umzugestalten, beauftragten die Großherzöge hauptsächlich Baumeister und Landschaftsarchitekten aus Berlin. So wurde dieses große Projekt durch die Arbeiten von Ludwig August Bartning, Georg Daniel, Georg Adolf Demmler, Paul Ehmig, Peter Josef Lenné, Theodor Krüger, Johann Heinrich Strack, Friedrich August Stüler, Ludwig Wachenhusen, Hermann Willebrand und Ernst Friedrich Zwirner verwirklicht.
Der ursprüngliche Bereich des nominierten Grundstücks vor den Änderungen seiner Grenzen betrug 174,181 ha, mit einer Pufferzone von 3.599,0461 ha.
Erhaltungszustand:
Das nominierte Ensemble umfasst achtunddreißig Gebäude, die größtenteils ab der Mitte des 19. Jahrhunderts erbaut oder umgebaut und erweitert wurden. Die Gebäude wurden während des Zweiten Weltkriegs nicht beschädigt; da es in Schwerin keine strategischen Industrien gab, blieb die Stadt weitgehend von Bombenangriffen und Kampfhandlungen verschont. Mehrere Hinweise auf Brände, die bestimmte Teile einiger Gebäude des Ensembles beschädigt haben, sind jedoch vorhanden. Die Nutzungen und Belegungen der Gebäude im Ensemble haben sich im Laufe der Zeit geändert, insbesondere nach 1918, nach der Abdankung des Großherzogs nach dem Fall des Deutschen Reiches und der Gründung der Republik sowie von 1949 bis 1990, als Schwerin Teil der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war. Die Nutzungsänderungen führten zu Veränderungen, Anpassungen und Modifikationen der Innen- und Außenräume mehrerer öffentlich und privat genutzter Gebäude des Ensembles. Vor der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die öffentlichen Gebäude einige Zeit lang unzureichend instand gehalten, doch seitdem werden regelmäßige Wartungs- und Restaurierungsprogramme durchgeführt. Insgesamt sind Fassaden und Dächer erhalten geblieben, mit einigen wenigen Fällen von Nebenkonstruktionen, Änderungen von Fenstern und Erhebungen sowie häufiger sekundären Arbeiten, die Putz, Anstriche, Holzarbeiten oder Dachdetails (Schornsteine, Zierleisten, Regenrinnen, Fensterrahmen usw.) betreffen. Die Innenausstattungen der Gebäude wurden jedoch häufig entsprechend einer Nutzungsänderung angepasst. Diese Änderungen betrafen möglicherweise die Innenaufteilung der Gebäude, horizontale und vertikale Durchgänge oder Arrangements und Dekorationen.
Im Jahr 1913 beschädigte ein Brand etwa ein Drittel des Residenzschlosses schwer, und nur die Fassaden waren bis zur Abdankung des Großherzogs im Jahr 1918 wieder aufgebaut. Das Schloss wurde ab 1921 Staatseigentum und mehrmals für verschiedene Zwecke umgebaut. Es wird regelmäßig gewartet und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Das Alte Herrenhaus ist in einem guten Erhaltungszustand; die Überreste historischer Dekorationen werden archäologisch präsentiert. Das Neue Herrenhaus ist in einem guten Erhaltungszustand; seine große Treppe mit ihrer Metallstruktur und vergoldeten Gusseisengeländern wurde kürzlich restauriert, und die architektonische Dekoration des großen Salons wurde wiederhergestellt. Das Hoftheater wurde umfassend restauriert und die Arbeiten 2009 abgeschlossen, es befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Das Museum wird derzeit im Rahmen eines museografischen und pädagogischen Programms restauriert, um seine kulturellen Werte zu bewahren. Die Wiedereröffnung ist für 2025 geplant. Eine Vorstudie wird für eine Erweiterung an der Rückseite des Gebäudes durchgeführt, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Diese notwendige Einrichtung muss dokumentiert werden. Die Kustodenresidenz wird heute von den Verwaltungsabteilungen des Museums genutzt. Die meisten ihrer internen Arrangements wurden beibehalten, und die Fassaden und Dächer befinden sich in einem zufriedenstellenden Erhaltungszustand. Besonderes Augenmerk muss auf die Sekundärarbeiten, insbesondere die Holzelemente, gelegt werden. Besondere Aufmerksamkeit muss auf die Verhinderung von aufsteigender Feuchtigkeit im Dom St. Marien und St. Johannes Evangelist gelegt werden. Ein Restaurierungsprogramm für die Bedachung des neugotischen Turmhelms des Westturms, gebaut von 1889 bis 1893, sollte kurzfristig in Betracht gezogen werden. Die Fassaden des Fridericianum, mit der Direktorenvilla und dem Gymnasium, befinden sich in gutem äußeren Zustand, mit Ausnahme des Gymnasiums, für das in Kürze ein Restaurierungsprogramm geplant ist. Was das Innere betrifft, wurde die Haupthalle 1938 nach einem Brand renoviert, und der Hörsaal hat seine Innenausstattung verloren. Die Fassaden des Zeughauses wurden neu gestrichen, aber die verwendete Beschichtung war aus konservatorischer Sicht ungeeignet. Die Artilleriekasernen befinden sich in einem guten Erhaltungszustand; die Fassaden scheinen Ende des 20. Jahrhunderts umfassend restauriert worden zu sein, wie aus dem vom Staat eingereichten Foto ersichtlich. Die Dächer des Offizierskasinos wurden durch ein modernes verglastes Dachgeschoss ersetzt. Das Staatsarchiv hat eine frühere Inneneinrichtung aus dem 20. Jahrhundert, von der einige Teile restauriert wurden. Das Layout der früheren Archive wurde beibehalten. Der Erhaltungszustand des Ensembles als Ganzes ist zufriedenstellend; ein Programm für ergänzende Restaurierungsarbeiten ist für das Depot geplant. Das zwischen 1840 und 1844 erbaute Zeughaus wurde von 1991 bis 2004 umfassend renoviert, um das Innenministerium aufzunehmen. Im Jahr 1999 wurden die Fassaden mit einer konservatorisch ungeeigneten Beschichtung gestrichen. Die vom Staat eingereichten zusätzlichen Informationen zu privat besessenen und gemieteten Gebäuden zeigen, dass die seit 1990 durchgeführten Arbeiten von den zuständigen Denkmalschutzabteilungen überwacht wurden und dass ihr Erhaltungszustand im Allgemeinen gut ist. Eine stark befahrene Straße führt durch den Alten Garten, zentral gelegen gegenüber dem Schloss. Dieser Platz befindet sich in einem scheinbar vernachlässigten Zustand, mit wenigen Fahrzeugen, die zufällig geparkt sind. Der Erhaltungszustand dieses Bereichs ist unbefriedigend. Basierend auf den vom Staat bereitgestellten Informationen und den Beobachtungen der ICOMOS-Technischevaluierungsmission betrachtet ICOMOS den Erhaltungszustand des nominierten Grundstücks als gut, was die Fassaden und Dächer sowie die Innenaufteilungen der öffentlichen Gebäude, insbesondere der bedeutendsten, und der religiösen Gebäude betrifft; und im Allgemeinen als gut, was die privat besessenen und gemieteten Gebäude und diejenigen, die für neue Nutzungen umgebaut wurden, betrifft.
Faktoren, die das nominierte Grundstück beeinflussen:
Basierend auf den vom Staat bereitgestellten Informationen und den Beobachtungen der ICOMOS-Technischevaluierungsmission betrachtet ICOMOS die Hauptfaktoren, die das nominierte Grundstück beeinflussen, als Risiken durch den Klimawandel und daraus resultierende Naturkatastrophen; Brandgefahren; Risiken durch Straßenverkehr und Tourismusdruck; und Risiken durch die Wiederverwendung/Umnutzung der Gebäude. Nutzungsänderungen der Gebäude führten zu Veränderungen der Innenaufteilungen sowie Modernisierungen und Renovierungen, die die Integrität und Authentizität der Gebäude beeinträchtigen können. Die Art der durchgeführten Arbeiten, die verwendeten Materialien und die Tatsache, dass einige Auftragnehmer möglicherweise nicht qualifiziert sind, können die denkmalpflegerische Qualität der Gebäude beeinträchtigen. Eine Bewertung vor Beginn der Arbeiten und die Kontrolle von Projekten und Restaurierungstechniken sind erforderlich, um die Qualität der Gebäude zu erhalten. Brände haben in der Vergangenheit mehrmals die Innenausstattungen einiger Gebäude teilweise zerstört; ICOMOS hält Feuererkennungs- und -behandlungsmaßnahmen, die für denkmalgeschützte Gebäude geeignet sind, für wesentlich für deren Erhaltung. Extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Dürre und Stürme können das nominierte Grundstück beeinträchtigen, insbesondere angesichts des seennahen Charakters der Umgebung und der Bodenbeschaffenheit der Stadt. Solche Ereignisse können die Stabilität von Gebäuden und die Untergründe beeinträchtigen. Präventive und Abhilfemaßnahmen müssen definiert werden. Schließlich kann der Anstieg der Besucherzahlen die Erhaltung der Dekorationen der Gebäude negativ beeinflussen, indem er die atmosphärischen Bedingungen verändert; ebenso stellt eine unkontrollierte Zunahme von Verbrennungsmotorfahrzeugen und Parkplätzen in der Stadt ein unmittelbares Risiko für das nominierte Grundstück dar. ICOMOS hält es für notwendig, eine Risikokartierung durchzuführen, um die Prioritäten zu identifizieren, damit rechtzeitig auf größere Probleme reagiert werden kann, um den potenziellen außergewöhnlichen universellen Wert des nominierten Grundstücks zu erhalten. ICOMOS hält es auch für notwendig, eine umfassendere Studie zur touristischen, biophysikalischen, physischen, wirtschaftlichen und sozialen Kapazität der für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude durchzuführen; es wird auch notwendig sein, einen städtischen Verkehrs- und Mobilitätsplan zu erstellen, um Besucherströme zu steuern und Belästigungen im nominierten Grundstück und seiner Umgebung zu begrenzen; ein Wasserbewirtschaftungsprogramm für den Standort und sein hydraulisches System zu entwickeln; und ein Programm zur Sanierung der öffentlichen Räume und zur Einrichtung einer urbanen und kulturellen Beschilderung mit Blick auf den Tourismus zu erstellen. Die Umsetzung dieser Pläne und Programme wird es ermöglichen, durch präventive Überwachung Risiken zu antizipieren und praktische Eingriffe für die Gebäude und die verschiedenen historischen Bereiche der Stadt vorzuschlagen. ICOMOS betrachtet den Erhaltungszustand insgesamt als gut und hält die Faktoren, die das nominierte Grundstück beeinflussen, für weitgehend identifiziert. Die Berücksichtigung dieser Risiken im Detail im Management des nominierten Grundstücks wird deren Auswirkungen begrenzen.
- Vorgeschlagene Begründung für die Eintragung
Vorgeschlagene Begründung:
Das nominierte Grundstück wird vom Staat als von außergewöhnlichem universellen Wert als Kulturerbe aus den folgenden Gründen angesehen:
- Mit der herausragenden Inszenierung des Schweriner Residenzschlosses und der Elemente des Schweriner Residenzensembles in seiner Seenlandschaft, den ständigen Bezügen zu historischen europäischen nationalen und regionalen architektonischen Traditionen und den zahlreichen symbolischen und heraldischen Bezügen zu seiner dynastischen Geschichte zeugt das nominierte Grundstück von der Bedeutung von Architektur und Stadtplanung als Mittel zur Legitimation der Macht der regierenden Dynastien in diesem nördlichen Teil Europas vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
- Durch die zahlreichen symbolischen und heraldischen Bezüge zu seiner dynastischen Geschichte ist das Schweriner Residenzensemble ein herausragendes Beispiel eines gut erhaltenen europäischen Residenzensembles des 19. Jahrhunderts, das von monarchischer Tradition und Symbolik zeugt und dessen Entwicklung bis zum Ende des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1918 andauerte.
Basierend auf dem Nominierungsdossier und den zusätzlichen Informationen sind die Schlüsselmerrkmale des nominierten Grundstücks: der außerordentlich gut erhaltene Charakter des Ensembles in quantitativer und qualitativer Hinsicht; die Sammlung herausragender historistischer Gebäude; die bemerkenswerte Landschaftsgestaltung; und die Verwendung des historistischen Architekturstils und seiner regionalen Variante als Legitimation einer kulturellen Identität, wobei die ornamentale Heraldik Zeugnis von der Monarchie ablegt.
Basierend auf dem Nominierungsdossier und den zusätzlichen Informationen, die vom Staat bereitgestellt wurden, sind die Gebäude und Gärten des Schweriner Residenzensembles Teil der Architekturgeschichte des 19. Jahrhunderts, in der der Historismus verschiedene architektonische Stile kombiniert und sich von vergangenen Stilen inspirieren lässt, um einen neuen Stil zu entwickeln. Zwei Hauptensembles, die den historistischen Geist des 19. Jahrhunderts widerspiegeln, bilden charakteristische Landschaftsmotive; eines ist um das Residenzschloss angeordnet und verbindet die im 19. Jahrhundert umgebauten Gebäude, Parks und Gärten mit einer ausgedehnten Seenlandschaft; das andere bildet ein Ensemble von Gebäuden, die sich im Pfaffenteich spiegeln und von für diesen Zweck gestalteten Ufern umstrukturiert wurden. Schließlich vervollständigt eine Komposition aus Landschafts- und Stadtansichten und Perspektiven das Setting.
Vergleichende Analyse:
Die vergleichende Analyse wurde auf der Grundlage von Themen entwickelt, die auf der Welterbeliste unterrepräsentiert sind, insbesondere des architektonischen und städtebaulichen Erbes des 19. Jahrhunderts, vor allem im Hinblick auf Residenzensembles und Schlossresidenzen in einem städtischen und landschaftlichen Umfeld. Es wurden eingeschriebene Welterbestätten, in die Vorschlagsliste aufgenommene und andere Liegenschaften untersucht. Die vergleichende Analyse konzentrierte sich auf Beispiele in Europa vom 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert mit besonderem Schwerpunkt auf dem 19. Jahrhundert. Die Analyse berücksichtigte auch den Platz des nominierten Grundstücks im thematischen Rahmen: „Kreative Antworten und Kontinuität“ für Denkmäler, Gebäudekomplexe und Stätten, wie im ICOMOS-Bericht „Filling the Gaps – an Action Plan for the Future“ definiert. In seiner Anfrage nach zusätzlichen Informationen im Oktober 2023 bat ICOMOS den Staat, die vergleichende Analyse zu erweitern, zu vertiefen und zu vervollständigen, um zu prüfen, wie sich das nominierte Grundstück im Vergleich zu anderen königlichen und herzoglichen Residenzensembles des 18. und 19. Jahrhunderts im betroffenen geokulturellen Raum darstellt.
Die vergleichende Analyse, einschließlich der zusätzlichen Informationen, die der Staat im November 2023 bereitgestellt hat, betrachtete eine große Anzahl von europäischen Liegenschaften des 18. und 19. Jahrhunderts, die in die Welterbeliste aufgenommen oder in die Vorschlagsliste der Staaten aufgenommen wurden, sowie andere Liegenschaften in Europa und der Türkei. ICOMOS hält die vergleichende Analyse und die zusätzlichen Informationen für eine gute Möglichkeit, die Position des nominierten Grundstücks unter den europäischen monarchischen Residenzen des 19. Jahrhunderts zu verstehen. Die Vergleiche wurden vorgenommen, um Unterschiede zwischen dem nominierten Grundstück und den in der vergleichenden Analyse behandelten Liegenschaften hervorzuheben. Diese Methodik betont die Bedeutung der Einbindung des nominierten Grundstücks in seinen kulturellen und zeitlichen Landschaftskontext. Die Analyse ist relevant, um zu zeigen, dass das Schweriner Residenzensemble ein architektonisches Ensemble ist, das extrem repräsentativ für das Entstehen und die Entwicklung des Historismus in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist. Mit seiner Inszenierung architektonischer und landschaftlicher Elemente, die den historistischen Eklektizismus der Zeit veranschaulichen, bereichert durch den regionalen „Johann-Albrecht“-Stil, bietet es ein breites Panorama von öffentlich und privat genutzten Verwaltungs- und Kultur-, religiösen und kommerziellen Gebäuden, die in einem hochwertigen landschaftlichen Umfeld gut erhalten sind. ICOMOS hält die vergleichende Analyse für gerechtfertigt, das Grundstück zur Eintragung in die Welterbeliste in Betracht zu ziehen.
Das Grundstück wird aufgrund der kulturellen Kriterien (iii) und (iv) nominiert.
Kriterium (iii): ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition oder einer verschwundenen Zivilisation darstellen;
Dieses Kriterium wird vom Staat auf der Grundlage gerechtfertigt, dass das Schweriner Residenzensemble in einem außerordentlich guten Erhaltungszustand ist; dass es von der monarchischen Tradition zeugt und die Macht einer berühmten Familie vom frühen 18. bis zum 20. Jahrhundert veranschaulicht, indem es architektonische und künstlerische Stile sowie eine heraldische Sprache verkörpert, die die Legitimität der regierenden Familie durch die Verknüpfung mit früheren Dynastien rechtfertigt.
ICOMOS hält es für notwendig, spezifische Argumente zu liefern, um zu zeigen, wie das Grundstück zur Erkenntnis der Monarchie als politisches System oder sozio-kulturelles Ökosystem beiträgt. Eine kulturelle Tradition muss klar mit Prozessen verbunden sein, die in außergewöhnlicher Weise eine Lebensweise oder Zivilisation in einer geokulturellen Region definieren. Der Staat zeigt nicht im Detail, wie die Dynastie Mecklenburg-Schwerin das Konzept der Monarchie auf außergewöhnliche und universelle Weise verkörpert oder einen herausragenden Beitrag zum Verständnis des monarchischen Phänomens oder des Konzepts der Monarchie leistet. Darüber hinaus scheint es, dass in Bezug auf die in die Welterbeliste aufgenommenen Liegenschaften des 19. und 20. Jahrhunderts dieses Kriterium mit klar definierten herausragenden Phänomenen verbunden ist.
ICOMOS hält das Kriterium (iii) nicht für gerechtfertigt.
Kriterium (iv): ein herausragendes Beispiel einer Art von Gebäude, architektonischem oder technologischem Ensemble oder einer Landschaft sein, das (e) bedeutende Stufe(n) der menschlichen Geschichte veranschaulicht;
Dieses Kriterium wird vom Staat auf der Grundlage gerechtfertigt, dass das Schweriner Residenzensemble ein weites Ensemble von Gebäuden in einem außerordentlich gut erhaltenen städtischen und landschaftlichen Umfeld umfasst. Die architektonischen Merkmale sind im Herzen der Stadt und in einer Seenlandschaft inszeniert, um von der Macht und dem Glanz der monarchischen Macht und der kontinuierlichen Entwicklung des Ensembles vom 18. bis zum 20. Jahrhundert und den Anfängen der Moderne zu zeugen.
ICOMOS hält es für notwendig, das Argument der Eintragung chronologisch auf das 19. Jahrhundert ab 1837 zu konzentrieren, da alle anderen Elemente des nominierten Grundstücks nach 1837 und vor 1914 gebaut wurden. Das Schweriner Residenzensemble stellt ein architektonisches und landschaftliches Ensemble dar, das sehr präzise in den Kontext des Entstehens und der Entwicklung des Historismus in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts passt, insbesondere in den deutschen Königreichen und Fürstentümern, die durch einen von der Neorenaissance und dem Neobarock oder Neoklassizismus dominierten Stil nach Vereinigung streben. Durch die Vielfalt der Bauprogramme, das Schloss, das Museum, das
Theater, die Verwaltungsgebäude, die herzoglichen Residenzen, Kasernen und Militärgebäude, die Bildungseinrichtung, religiöse Gebäude, kommerzielle Einrichtungen, Gebäude und Nebengebäude für technische oder Freizeitzwecke sowie Wohngebäude bietet das nominierte Ensemble ein breites Spektrum an Gebäuden, die alle diese Schule widerspiegeln, und einige beziehen sich auf den regionaleren „Johann-Albrecht“-Stil, der die Programme noch stärker in der Geschichte des Großherzogtums verankert.
ICOMOS hält das Kriterium (iv) für gerechtfertigt.
ICOMOS hält, dass das nominierte Grundstück das kulturelle Kriterium (iv) erfüllt, vorausgesetzt, die Begründung für die Eintragung wird auf das 19. Jahrhundert fokussiert; jedoch wurde das Kriterium (iii) nicht nachgewiesen.
Integrität und Authentizität:
Integrität:
Die Integrität des nominierten Grundstücks basiert auf einer Reihe von Elementen, die in unterschiedlichem Maße zur Darstellung der Funktionen und Aktivitäten beitragen, die mit dem Betrieb und der Repräsentation einer monarchischen Residenz in einer charakteristischen Seenlandschaft verbunden sind. Die nominierten Gebäude, Parks und Gärten sind Teil der historistischen Epoche des 19. Jahrhunderts, die die grundlegende Basis des potenziellen außergewöhnlichen universellen Wertes des Grundstücks darstellt. Die Elemente des nominierten Ensembles sind in ihren Volumen und Standorten gut erhalten. Laut den vom Staat im Februar 2024 bereitgestellten zusätzlichen Informationen befinden sich alle öffentlichen und religiösen Gebäude, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, in einem zufriedenstellenden Zustand hinsichtlich des äußeren Erhaltungszustands und in einem allgemein guten Zustand hinsichtlich der horizontalen und vertikalen Innenaufteilungen. Obwohl es Änderungen an den Gärten und Gebäuden gab, die die Integrität des nominierten Grundstücks bis zu einem gewissen Grad beeinträchtigen, hält ICOMOS, dass die Hauptmerkmale, die den außergewöhnlichen universellen Wert vermitteln, im Wesentlichen erhalten geblieben sind. Diejenigen Gebäude, die von geringerer symbolischer Bedeutung sind oder sich jetzt in Privatbesitz befinden, wurden an neue Nutzungen angepasst, was zu Änderungen, Erweiterungen und manchmal Layout-Änderungen, sowohl außen als auch innen, führte, die ihre Integrität beeinträchtigt haben. Trotz dieser Modifikationen hält ICOMOS jedoch, dass die Bedingungen der Integrität der äußeren Anordnungen dieser Gebäude erfüllt sind. Mit wenigen seltenen Ausnahmen, die im Erhaltungszustand erwähnt wurden, wurden die Elemente des nominierten Ensembles nicht durch mangelnde Wartung oder durch Störungen aufgrund ihrer aktuellen Nutzung beeinträchtigt. In den vom Staat im Februar 2024 bereitgestellten zusätzlichen Informationen und zur Untermauerung des potenziellen außergewöhnlichen universellen Wertes des nominierten Grundstücks und seiner zugehörigen Merkmale hat der Staat die Grenzen des nominierten Grundstücks geändert, um den Fauler See und einen bedeutenden Teil des Schweriner Sees einzuschließen. Darüber hinaus wurde die vorgeschlagene Pufferzone nach Süden, Osten und Nordwesten erweitert, um die Kontrolle über die landschaftlichen Qualitäten des Standorts zu berücksichtigen. ICOMOS hält, dass die Änderungen der Grenzen des Grundstücks die Darstellung der Merkmale und Prozesse ermöglichen, die den Wert des nominierten Grundstücks vermitteln. Die Grenzen des nominierten Grundstücks umfassen alle Merkmale, die den potenziellen außergewöhnlichen universellen Wert des Schweriner Residenzensembles vermitteln. ICOMOS hält, dass die Integrität des nominierten Grundstücks nachgewiesen wurde.
Authentizität:
Die Merkmale, die die Basis des potenziellen außergewöhnlichen universellen Wertes des nominierten Grundstücks bilden, sind durch die achtunddreißig Elemente des Schweriner Residenzensembles vertreten. Die Lage, das Setting oder die Form dieser Elemente wurden bewahrt. Die Belegung und Nutzung bestimmter Gebäude haben sich im Laufe der Zeit geändert, was zu Änderungen und Anpassungen führte, manchmal einschließlich Nebenkonstruktionen und Modifikationen, die ihre Authentizität in unterschiedlichem Maße je nach betroffenem Gebäude beeinträchtigt haben. Das Nominierungsdossier erwähnt auch mehrfach Brände, die bestimmte Elemente des nominierten Grundstücks betroffen haben. Die Änderungen und Anpassungen betrafen hauptsächlich die Innenaufteilungen der Gebäude, insbesondere der öffentlich oder privat genutzten Gebäude, deren ursprüngliche Nutzung erheblich verändert wurde, oder der Verwaltungsgebäude, wobei die Installation von Büros zu Raumteilungen und der Installation moderner technischer Einrichtungen führte. ICOMOS hält, dass, obwohl für eine Anzahl der Hauptelemente des nominierten Grundstücks die Nutzungen und Funktionen geändert wurden, die Gebäude im Allgemeinen ihre Formen, Materialien, Lage und Setting beibehalten haben. Das Verhältnis zwischen den bedeutendsten Gebäuden und ihrem landschaftlichen Umfeld, sei es Parks und Gärten oder Seen und Teiche, wurde ebenfalls bewahrt. Einige jüngste Entwicklungen am Ufer des Schweriner Sees und das vernachlässigte Erscheinungsbild des Alten Gartens können jedoch den authentischen Charakter des nominierten Grundstücks beeinträchtigen. ICOMOS hält, dass die Authentizität des nominierten Grundstücks nachgewiesen wurde.
Abschließend hält ICOMOS, dass die Bedingungen der Integrität und Authentizität des nominierten Grundstücks erfüllt sind.
Grenzen:
Die Grenzen des nominierten Grundstücks basieren auf einer Einteilung der Stadt in Parzellen, um eine Grenze zu ziehen, die alle Gebäude, Parks und Gärten umfasst, die das Schweriner Residenzensemble bilden. Die Grenzen des nominierten Grundstücks wurden um Gebäude oder Gebäudegruppen gezogen. Funktionale Zonen, insbesondere Plätze, Parks und Gärten, wurden in das nominierte Grundstück einbezogen, ebenso wie diejenigen, die signifikante und malerische Aussichten auf das nominierte Grundstück bieten. Die Grenze, wie in den vom Staat im Februar 2024 bereitgestellten zusätzlichen Informationen geändert, umfasst einen bedeutenden Teil sowohl des Schweriner Sees als auch des Fauler Sees; sie umfasst auch den Pfaffenteich. Die Gesamtbevölkerung innerhalb der Grenzen des nominierten Grundstücks beträgt 2.137, mit insgesamt 19.628, die in der Pufferzone wohnen. Der Zweck der Pufferzone besteht darin, die Kontrolle über die städtische Landschaft zu gewährleisten, die den angemessenen Rahmen für die von den aufeinanderfolgenden Großherzögen geplanten Gebäude für die Ausübung und Demonstration ihrer Macht bietet. In dem dicht bebauten städtischen Teil definiert die Grenze der Pufferzone einen Schutzbereich, dessen Breite zwischen 100 und 1.000 Metern um das nominierte Grundstück variiert. Der Ziegelsee (südlicher Teil und innerer See) und der Ostorfer See (nördlicher Teil) sind in der Pufferzone enthalten, ebenso wie ihre Ufer und die des Schweriner und Fauler Sees. Die vorgeschlagene Pufferzone wurde nach Süden, Osten und Nordwesten erweitert, wie von ICOMOS in seinem Zwischenbericht gefordert, um die Kontrolle über die landschaftlichen Qualitäten des Standorts zu berücksichtigen. ICOMOS hält, dass es wünschenswert wäre, die Grenzen des nominierten Grundstücks insbesondere um die Kirchen St. Paul und St. Nikolai zu erweitern und somit die umliegenden Parzellen um die öffentlichen Räume zu berücksichtigen, in deren Zentrum die religiösen Gebäude stehen. Dies könnte durch eine geringfügige Grenzänderungsanfrage erfolgen. Die Grenze der Pufferzone wurde so gezogen, dass alle Bereiche, die eine Rolle in der Umgebung des nominierten Grundstücks spielen, einbezogen sind. Sie umfasst die wichtigen Aussichten und berücksichtigt den Seencharakter von Schwerin. Die Grenze berücksichtigt auch die bebauten Teile in den Annäherungen an das nominierte Grundstück, die Topographie und den Parzellenaufteilungsplan.
Bewertung der vorgeschlagenen Begründung für die Eintragung:
Zusammenfassend hält ICOMOS, dass die vergleichende Analyse die Berücksichtigung der Eintragung des Grundstücks in die Welterbeliste rechtfertigt und dass das nominierte Grundstück das Kriterium (iv) erfüllt. ICOMOS hält auch, dass die Bedingungen der Integrität und Authentizität der Elemente des Schweriner Residenzensembles erfüllt sind. Die Grenzen des nominierten Grundstücks umfassen alle Merkmale, die den vorgeschlagenen außergewöhnlichen universellen Wert vermitteln, und die Pufferzone bietet zusätzlichen Schutz für das nominierte Grundstück.
- Erhaltungsmaßnahmen und Überwachung
Dokumentation:
Die vom Staat bereitgestellte Dokumentation umfasst eine Reihe historischer Karten der Stadt, die ihre Entwicklung bis ins 20. Jahrhundert zeigen. Historische und moderne Pläne, Schnittansichten und Erhebungen, die den Zustand der Gebäude während der Referenzperiode und einige Pläne jüngerer Entwicklungen veranschaulichen, wurden ebenfalls bereitgestellt. Diese Dokumente werden durch aktuelle fotografische Dokumentationen und einige alte Bilder ergänzt. Außer im Fall des Residenzschlosses gibt es nur wenige Pläne und Fotografien, die den aktuellen Zustand der Innenaufteilungen der Gebäude zeigen und eine Bewertung des Ausmaßes der vorgenommenen Änderungen ermöglichen. Die im 20. Jahrhundert und in jüngerer Zeit durchgeführten Arbeiten werden im Fall der wichtigsten Gebäude beschrieben. Auf der anderen Seite wurde kein Beweisplan für die Arbeiten vorgelegt, was Schwierigkeiten bei der Überwachung und künftigen Verwaltung der Erhaltung des Grundstücks und seiner Merkmale aufwerfen könnte.
Erhaltungsmaßnahmen:
Die öffentlichen Gebäude werden regelmäßig Gegenstand von Studien und Erhaltungs- oder Restaurierungsarbeiten. Diese Arbeiten
wurden seit Anfang der 1990er Jahre meist aufgezeichnet und dokumentiert. Programme für Arbeiten an allen Gebäuden und Parks des Schweriner Residenzensembles wurden bisher nicht in einen allgemeinen Erhaltungsplan aufgenommen, sondern resultieren aus regelmäßiger Überwachung des Erhaltungszustands der öffentlichen und religiösen Gebäude und ihrer Dekorationen. Umfangreichere Restaurierungsprogramme wurden für einige Gebäude wie das Hoftheater, das Museum und die Regierungsgebäude I und II umgesetzt. Die Restaurierungsprogramme wurden von Studien und dokumentarischen Forschungsarbeiten begleitet. Studien zu den Auswirkungen des Klimawandels und Schwankungen des Wasserstandes des Schweriner Sees werden durchgeführt, insbesondere um die Stabilität des Residenzschlosses zu untersuchen. Die Studien wurden durch die Umsetzung von Arbeiten zur Verstärkung der Fundamente des Schlosses gefolgt.
- Schutz und Management
Während der Entwicklung des Nominierungsdossiers für das Grundstück wurde vom Staat ein allgemeiner Erhaltungsplan erstellt. Angesichts der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse der Elemente des nominierten Grundstücks und der verschiedenen Verantwortungsebenen der zuständigen Behörden ist der Plan in Sets von Elementen organisiert, die auf ihrem öffentlichen oder privaten Eigentumsstatus und ihrer Funktion oder Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit basieren. Der Plan soll den Erhalt der Merkmale des potenziellen außergewöhnlichen universellen Wertes des nominierten Grundstücks sicherstellen. ICOMOS hält, dass das nominierte Grundstück dokumentiert ist und durch Ad-hoc-Erhaltungsmaßnahmen abgedeckt wird, die ein akzeptables Erhaltungsniveau sicherstellen. Die Rolle des Welterbe-Koordinationsbüros wird entscheidend sein, um die Umsetzung und Wirksamkeit der im Erhaltungsplan des Staates festgelegten Erhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Überwachung:
Die Überwachung des Erhaltungszustands des Grundstücks basiert auf dem Erhalt seiner Merkmale; Schlüsselindikatoren wurden für jedes der Elemente des nominierten Ensembles definiert, und der Erhaltungszustand wird ad hoc vom Welterbe-Koordinationsbüro regelmäßig überwacht. Die Hauptziele bei der Überwachung des Erhaltungszustands des nominierten Grundstücks berücksichtigen folgende Faktoren: zukünftige technische Entwicklungen und Änderungen moderner Standards; Änderungen aufgrund von Nutzungsänderungen; Ereignisse, die das nominierte Grundstück betreffen; die Auswirkungen von Trockenheit auf Parks und Gärten; und die Auswirkungen von Trockenheit auf die Gebäude. Eine Methode für Konfliktmanagement und Heritage Impact Assessments für jedes Projekt, das den potenziellen außergewöhnlichen universellen Wert des nominierten Grundstücks beeinträchtigen könnte, wurde vom Staat festgelegt. Es folgt den Empfehlungen der UNESCO zu Konfliktmanagement und der Durchführung von Heritage Impact Assessments und wird vom Welterbe-Koordinationsbüro bei Bedarf koordiniert.
ICOMOS hält, dass die Überwachungsmaßnahmen für das nominierte Grundstück identifiziert wurden, aber sie müssen in der Umsetzung des Managementplans weiter beschrieben werden. ICOMOS hält, dass die Erhaltungsmaßnahmen zufriedenstellend sind, aber es wird notwendig sein, Prioritäten zu bestimmen und einen Zeitplan zu erstellen. Die vorgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen sind ausreichend, um den potenziellen außergewöhnlichen universellen Wert des nominierten Grundstücks sicherzustellen; die präventiven Überwachungsmaßnahmen werden dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, indem sie die Wahl der Eingriffe lenken und Prioritäten festlegen.
Rechtlicher Schutz:
Das Schutzsystem des nominierten Grundstücks ist in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet; der Denkmalschutz liegt in der Verantwortung der Länder. Das Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG M-V) wurde 1993 vom Land Mecklenburg-Vorpommern erlassen und 1998 überarbeitet. Die Gesetze verlangen, dass jede Intervention an einem Denkmal oder in seiner Nähe von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt werden muss. Das DSchG M-V umfasst zwei Schutzniveaus: individuell und allgemein. Jedes der Elemente des nominierten Ensembles ist individuell registriert; diese Form des Schutzes umfasst alle Gebäude, städtebaulichen Entwicklungen und Gärten. Das äußere Erscheinungsbild der Gebäude innerhalb der Grenzen des nominierten Grundstücks, die nicht als Teil des Ensembles identifiziert sind, und diejenigen, die sich in der Pufferzone befinden, bilden Teil der unter demselben Gesetz ausgewiesenen Denkmalbereiche. Die Schweriner und Ziegelseen sind durch eine Verordnung von 2018 der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Schwerin (Landschaftsschutzverordnung) als Natur- und Landschaftsbereiche geschützt; die Seen befinden sich auch in Natura 2000-Zonen. Im Jahr 2016 führte die Stadt Schwerin in Übereinstimmung mit Paragraph 172 des Baugesetzbuchs (BauGB, 1960, zuletzt geändert 2017) Maßnahmen ein, um den Charakter der Denkmalsektoren zu erhalten. Zur Unterstützung dieser Rechtstexte verabschiedete die Stadt 2014 die „Schweriner Charta zur Baukultur“, um die Stadtbilder zu erhalten und das Wissen über Baukultur durch formelle und informelle Instrumente zu fördern. Die Stadt Schwerin hat einen strategischen Plan zur Stadtentwicklung verabschiedet, der 2025 ausläuft, aber danach fortgesetzt wird. Neben der Bewältigung des Klimawandels und sozialer Entwicklungsfragen zielt der Plan darauf ab, die Verödung des Stadtzentrums zu verhindern und städtische Strukturen zu renovieren.
Managementsystem:
Das Eigentum des nominierten Grundstücks ist zwischen dem Staat Mecklenburg-Vorpommern, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, der Stadt Schwerin und privaten Eigentümern geteilt. Daher ist das Managementsystem nicht einheitlich; es berücksichtigt die verschiedenen Eigentumsverhältnisse innerhalb des nominierten Grundstücks. Für staatseigene Gebäude trifft die endgültige Entscheidung über Denkmalschutz und Arbeiten nach Konsultation der Interessengruppen das Landesamt für Denkmalpflege; für städtische Gebäude (einschließlich des Sitzes und der Büros des Parlaments) und private Immobilien das Denkmalschutzamt der Stadt; und für die Immobilien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland die Bauabteilung der Nordkirche. In allen Fällen wird das Landesamt für Denkmalpflege um Rat konsultiert.
Das Management des nominierten Grundstücks ist angesichts der großen Anzahl und der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der institutionellen und privaten Interessengruppen komplex. Um die Einführung eines transversalen Managements zu unterstützen, soll das 2020 zur Vorbereitung des Nominierungsdossiers eingerichtete Koordinationskomitee zum Welterbe-Koordinationsbüro werden; das Koordinationsbüro wird direkt dem Büro des Oberbürgermeisters von Schwerin unterstellt. Das Welterbe-Koordinationsbüro übernimmt die Leitung des Managementplans und koordiniert die Bemühungen der Institutionen und öffentlichen und privaten Interessengruppen, die für die Umsetzung der Maßnahmen des Managementplans verantwortlich sind. Die Positionierung des Büros soll sicherstellen, dass es frühzeitig in die Konzeption von Projekten einbezogen wird; um dies zu erreichen, muss die Koordination der Aktionen der zuständigen Abteilungen in Bezug auf Wirtschaft, Stadtentwicklung, Denkmalschutz und öffentliche Bauvorhaben in Gang gesetzt werden. Die Verwendung von Heritage Impact Assessments vor Beginn von Projekten muss in den Stadtplanungsdokumenten der Stadt festgelegt werden.
Das Welterbe-Koordinationsbüro leitet auch das städtische Steuerungskomitee, das unter anderem aus Welterbe-Koordinationsbüro/Standortmanagement; dem Bau- und Denkmalschutzamt; dem Amt für Stadtentwicklung, Wirtschaft; dem Umweltamt; dem Verkehrsamt und dem Kulturamt besteht. Die Welterbe-Arbeitsgruppe, ein Forum zum Meinungsaustausch zwischen den mit dem nominierten Grundstück verbundenen institutionellen Gremien, das bei der Erstellung des Nominierungsdossiers eingerichtet wurde, wird wieder einberufen und unter die Leitung des Welterbe-Koordinationsbüros gestellt. Die Arbeitsgruppe trifft sich vierteljährlich. Ein unabhängiger Expertenrat wird eingerichtet, um die städtischen Behörden von Schwerin auf deren Anfrage in Fragen der Stadtplanung, Architektur, Landschaft und des Erbes und deren Vereinbarkeit mit dem potenziellen außergewöhnlichen universellen Wert des nominierten Grundstücks zu beraten. Der Oberbürgermeister, der Leiter des Bauamts, der Welterbe-Koordinator und ein oder zwei Mitglieder des Kulturausschusses und des Bauausschusses des Stadtrats nehmen als lokale Behördenvertreter ohne Stimmrecht teil. Der Expertenrat kann bei Bedarf ad-hoc-Ratschläge von Experten einholen.
Für die privaten Eigentümer besteht gemäß dem Denkmalschutzgesetz die Verpflichtung, den Erhalt ihres Eigentums zu gewährleisten, mit finanzieller Unterstützung der lokalen Behörden in bestimmten Fällen. Für die kirchlichen Immobilien sind Kirche und Staat gemeinsam finanziell und sonstig für den Erhalt religiöser Denkmäler verantwortlich.
Im Managementplan sind keine Zahlen für die Betriebsmittel angegeben, die für das Welterbe-Koordinationsbüro und die im Managementplan festgelegten Gremien und Ausschüsse erforderlich sind. Es wird angegeben, dass die Personalzahl in der Stabsstelle für die Welterbeanwendung erhöht wird, um sicherzustellen, dass das Welterbe-Koordinationsbüro über ausreichende Mittel verfügt. Die Anzahl der Mitarbeiter und ihre Qualifikationen sind im Nominierungsdossier nicht angegeben. Ein Managementplan
wurde vom Staat erstellt, der bis 2030 in Kraft ist. Der Plan wurde am 28. März 2022 vom Schweriner Stadtrat durch Beschluss genehmigt. Die Ziele des Managementplans sind Erhaltung, nachhaltige Entwicklung und Bildung. Für jedes Element des nominierten Ensembles hat der Staat eine Liste von Problemen und den dazugehörigen Präventivmaßnahmen erstellt und schlägt dann eine Reihe von Maßnahmen für jedes Gebäude vor, wobei die geplanten Maßnahmen und ihr Zeitrahmen dargelegt werden. Die Erhaltung und Wertschätzung der Innenausstattungen der für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude muss als vorrangige Herausforderung für die Erhaltungsmaßnahmen des Plans angesehen werden. Für die im Managementplan vorgestellten Maßnahmen werden keine Kosten angegeben; der Staat gibt nur an, dass jede Verwaltung oder Abteilung die Gebäude unter ihrer Zuständigkeit wartet und restauriert und dass diese Situation voraussichtlich mit der Lenkungsfunktion des Welterbe-Koordinationsbüros fortgesetzt wird.
ICOMOS hält, dass die Struktur des Managementplans relevant ist, bemerkt jedoch, dass keine Maßnahmen oder vorrangigen oder dringenden Aktionen für die Elemente des nominierten Grundstücks identifiziert wurden; und dass im Plan keine Budgets und präzisen Fristen angegeben sind, über kurze, mittlere und langfristige Maßnahmen hinaus.
Besuchermanagement:
Vierzehn der achtunddreißig Elemente des nominierten Grundstücks sind heute für die Öffentlichkeit zugänglich; die Stadt Schwerin erwägt die Einrichtung eines Besucherzentrums und die Installation neuer urbaner Beschilderung sowie die Erstellung einer zweisprachigen Website in Englisch/Deutsch, unterstützt durch das Welterbe-Koordinationsbüro, das die Projekte koordiniert und die ad-hoc-Arbeitsgruppen leitet. Lokale Kultureinrichtungen haben sich diesen Projekten angeschlossen und arbeiten an der Entwicklung von Programmen, die das nominierte Grundstück berücksichtigen. In seinen Beratungen hat der Stadtrat von Schwerin für den Bau eines Stadtgeschichtsmuseums gestimmt, das das Interesse am nominierten Grundstück fördern wird. In einem Kontext, der in den kommenden Jahren voraussichtlich zu einem Anstieg der Besucherzahlen führen wird, bemerkt ICOMOS, dass im Nominierungsdossier keine Zahlen oder Prognosen zur Besucherzahl angegeben sind. Der Managementplan schlägt Maßnahmen zur Überwachung der Denkmäler, zur Besucherinformation und zur Förderung des nominierten Grundstücks vor, aber es sollte beachtet werden, dass die Besucherzahlen einer Stätte Auswirkungen auf die gesamte Stadt haben. Die Berücksichtigung des Tourismus im Kontext der Größe der Stadt, insbesondere im Hinblick auf Verkehrsmanagement und Besucherflussmanagementstrategien im Allgemeinen, wird im Nominierungsdossier nicht ausführlich behandelt. Die im Nominierungsdossier vorgeschlagenen Regelungen scheinen nur teilweise auf dieses Problem einzugehen.
Bürgerbeteiligung:
Die Stadt Schwerin hat regelmäßig die Bürger in den Kandidaturprozess des nominierten Grundstücks einbezogen; sie hat das Projekt in öffentlichen Ratssitzungen debattiert und Konsultationstreffen mit Anwohnern, Grundstückseigentümern und Bildungsverbänden und -institutionen organisiert. Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit Universitäten Konferenzen zu diesen Themen veranstaltet. Eine Website wurde erstellt, und das Tourismusbüro trägt aktiv zur Sensibilisierung für die Kandidatur bei.
Effektivität des Schutzes und Managements des nominierten Grundstücks:
Zusammenfassend hält ICOMOS, dass der Schutz des nominierten Grundstücks angemessen ist und seine Merkmale bewahrt. Das Managementsystem basiert auf den geltenden Gesetzen und Vorschriften auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene und auf den Institutionen, die an der Entwicklung der Nominierung beteiligt sind. Die Einrichtung eines Welterbe-Koordinationsbüros ist unerlässlich, um das bestmögliche Maß an Koordination, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Hauptakteuren zu gewährleisten, die aktiv am Management des nominierten Grundstücks beteiligt sind. Es wird empfohlen, für die Umsetzung des Managementplans spezifische Bestimmungen zu treffen, um das Thema des Erhalts der Innenaufteilungen aller für Besucher zugänglichen öffentlichen Gebäude zu berücksichtigen. Besucher-Management und praktische Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus müssen ebenfalls definiert und priorisiert werden, sowohl für die Elemente des nominierten Grundstücks als auch für die Stadt insgesamt. Die regelmäßige Überwachung der Umsetzung des Managementplans anhand geeigneter Indikatoren ermöglicht es, die Wirksamkeit des Plans zu überprüfen und bei Bedarf Aktualisierungen vorzunehmen.
Das Schweriner Residenzensemble ist ein homogenes architektonisches und landschaftliches Ensemble, das eine große Vielfalt architektonischer Programme darstellt, verkörpert in einer Gruppe von Gebäuden und Gärten, die mit dem Entstehen und der Entwicklung des Historismus in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verbunden sind. Dieses Ensemble zeugt präzise von der Entwicklung Schwerins, als der regierende Großherzog 1837 seinen Palast in Ludwigslust verließ, um sich in der Hauptstadt niederzulassen. Dort beauftragte der Großherzog wie seine Nachfolger die Schaffung oder Entwicklung aller repräsentativen, kulturellen, religiösen, funktionalen, defensiven und kommerziellen Funktionen, die seine Ankunft bis 1918 erforderte. Das Verhältnis der Gebäude zu ihrem landschaftlichen Umfeld, sei es zu den Gärten oder den Seen und Teichen oder zu den Perspektiven und Aussichten, wurde bis heute bewahrt und passt perfekt zum romantischen Geschmack des 19. Jahrhunderts in Europa.
ICOMOS hält, dass der vorgeschlagene außergewöhnliche universelle Wert gerechtfertigt ist, basierend auf dem Kriterium (iv), und dass die Bedingungen der Integrität und Authentizität des Schweriner Residenzensembles erfüllt sind. Der Schutz und das Management des nominierten Grundstücks sind angemessen.
- Empfehlungen
Empfehlungen zur Eintragung:
ICOMOS empfiehlt, dass das Schweriner Residenzensemble in Deutschland auf der Grundlage des Kriteriums (iv) in die Welterbeliste aufgenommen wird.
Empfohlene Erklärung des außergewöhnlichen universellen Wertes:
Kurze Synthese:
Das Schweriner Residenzensemble, das an den Ufern des Schweriner Sees errichtet wurde, ist ein architektonisches und landschaftliches Ensemble, das sehr präzise in den Kontext des Entstehens und der Entwicklung des Historismus in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und insbesondere in den deutschen Königreichen und Fürstentümern passt. Die Etablierung des großherzoglichen Machtzentrums im 19. Jahrhundert führte zur Umsetzung eines architektonischen und landschaftlichen Programms in der Stadt Schwerin, das alle zivilen und religiösen Funktionen einer Hauptstadt illustriert, die Sitz eines Monarchen war. Durch die Vielfalt der architektonischen Programme bietet das Ensemble ein breites Spektrum an Gebäuden, die den historistischen Stil des 19. Jahrhunderts widerspiegeln und in bestimmten Fällen auf den regionalen „Johann-Albrecht“-Stil verweisen, der die Programme noch stärker mit der Geschichte des Großherzogtums verbindet. Die Wahl, den Sitz neben Seen und Teichen zu errichten, und so eine Landschaft zu schaffen, in der sich Architektur und Gärten im Wasser spiegeln, ist eine perfekte Illustration des romantischen Geschmacks im 19. Jahrhundert in Europa.
Kriterium (iv):
Das Schweriner Residenzensemble passt in den Kontext des Entstehens und der Entwicklung des Historismus im 19. Jahrhundert in Europa. Außergewöhnlich gut erhalten, stellt es ein herausragendes europäisches königliches Residenzensemble des 19. Jahrhunderts dar, durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Architektur- und Landschaftsmerkmale, die das gesamte Spektrum des Historismus ausdrücken, von der Neorenaissance bis zum Neobarock und Neoklassizismus, Neugotik und dem regionalen „Johann-Albrecht“-Historismus.
Integrität:
Die Grenzen des Schweriner Residenzensembles umfassen alle landschaftlichen, architektonischen und stilistischen Merkmale sowie die Perspektiven und Sichtachsen, die erforderlich sind, um seinen außergewöhnlichen universellen Wert auszudrücken. Das Grundstück in seinem landschaftlichen Kontext weist die notwendigen Merkmale auf, um die Bedeutung dieses gut erhaltenen historistischen Ensembles auszudrücken; es ist nicht von ungünstigen Entwicklungen oder Vernachlässigung bedroht.
Authentizität:
Die Lage und das Setting oder die Form der achtunddreißig Elemente des Schweriner Residenzensembles wurden bewahrt. Diese Elemente haben sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, und in vielen Fällen hat sich ihre Nutzung geändert, was im Wesentlichen zu Anpassungen und Änderungen der Innenaufteilungen führte. Das allgemeine Design, die Strukturen und Materialien des Ensembles wurden bewahrt. Das Verhältnis der Gebäude zu ihrem landschaftlichen Umfeld, sei es zu den Gärten oder den Seen und Teichen oder zu den Perspektiven und Aussichten, wurde ebenfalls bewahrt.
Schutz- und Managementanforderungen:
Die achtunddreißig Elemente des Schweriner Residenzensembles sind auf Bundesebene und durch das Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V) des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschützt. Die Elemente sind als Eigentum identifiziert, dessen Erhaltung von öffentlichem Interesse ist. Das Baugesetzbuch (BauGB, 1960, zuletzt geändert 2017) bildet die Grundlage für die Landnutzungs- und Stadtplanung; es enthält Bestimmungen zum Erhalt von Liegenschaften, die in die Welterbeliste aufgenommen wurden. Darüber hinaus gelten die Gesetze und Vorschriften zum
Schutz von Natur und Landschaft sowie der Wasserressourcen innerhalb der Grenzen des Grundstücks und seiner Pufferzone. Ein Managementplan wurde erstellt, der als Kontroll- und Planungsinstrument verwendet wird. Er muss regelmäßig bewertet und aktualisiert werden. Das Welterbe-Koordinationsbüro, unterstützt von Expertengruppen und Beratungsgremien, ist ein wesentliches Element, um die Koordination und Wirksamkeit des Managements des Grundstücks sicherzustellen. Eine rigorose Strategie zur Erhaltung der Gebäude im Ensemble, insbesondere der Innenaufteilungen der für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude, und zur Steuerung der Besucherströme im Grundstück und in der Stadt ist entscheidend, um den außergewöhnlichen universellen Wert des Grundstücks langfristig zu erhalten.
Zusätzliche Empfehlungen:
ICOMOS empfiehlt dem Staat zusätzlich, Folgendes zu berücksichtigen:
a) Einbeziehung eines priorisierten und budgetierten Zeitplans für präventive und kurative Erhaltungsmaßnahmen am Grundstück in den Managementplan, insbesondere für die Innenaufteilungen der für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude,
b) Erstellung einer grafischen Dokumentation (mit Plänen, Schnittansichten und Erhebungen) der verschiedenen Restaurierungs- und Änderungskampagnen des historischen Referenzzustands,
c) Entwicklung nachhaltiger Tourismusmanagementmaßnahmen in Verbindung mit Maßnahmen sowohl für die Elemente des Grundstücks, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, als auch für den Umkreis des Grundstücks und seiner Pufferzone; diese Maßnahmen sollten sich insbesondere auf das Management der Besucherströme unter Einbeziehung von Indikatoren konzentrieren, die ihre Relevanz und Wirksamkeit messen,
d) Sicherstellung der regelmäßigen Überwachung der Umsetzung des Managementplans, seiner Bewertung und seiner regelmäßigen Aktualisierungen,
e) Einreichung einer geringfügigen Grenzänderungsanfrage, um den Umfang des Grundstücks um die Kirchen St. Paul und St. Nikolai zu erweitern,
f) Bereitstellung aktualisierter Zahlen für die überarbeiteten Flächen des Grundstücks und seiner Pufferzone.
HIer kann das Dokument in englischer Sprache eingesehen, heruntergalden werden:
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Beitragfoto: Landeshauptstadt Schwerin

















