(stm) Nach zwanzig Jahren ist es soweit. Das Schweriner Residenzensemble wurde um 13:05 Uhr, am 27. Juli 2024 von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt. „adopted“, angenommen hieß es.
Schwerin wurde somit offiziell zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt. Das Residenzensemble Schwerin, einschließlich des Schweriner Schlosses und seiner umgebenden Gärten, wurde auf der Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees in Riad, Saudi-Arabien, in die prestigeträchtige Liste aufgenommen. Diese Anerkennung würdigt die herausragende historische und kulturelle Bedeutung des Ensembles, das als letztes Beispiel der höfischen Kultur und Schlossbaukunst des 19. Jahrhunderts in Europa gilt (UNESCO Deutschland) (Residenzensemble Schwerin).
Das Residenzensemble Schwerin, das malerisch am Ufer des Schweriner Sees liegt, umfasst nicht nur das Schloss, sondern auch die umliegenden historischen Gebäude und Parks, die eine einzigartige architektonische und landschaftliche Einheit bilden. Diese Einschreibung in die UNESCO-Welterbeliste unterstreicht die Bedeutung der Bewahrung dieses kulturellen Erbes für kommende Generationen (UNESCO Deutschland).

„Das Residenzensemble früherer Mecklenburger Herzöge umfasst neben dem auf einer kleinen Insel im Schweriner See errichteten Schloss 36 weitere Gebäude und Anlagen, die zumeist aus dem 19. Jahrhundert stammen. Dazu zählen unter anderem der Marstall, in dem heute Ministerien untergebracht sind, Theater, Museum, aber auch die einstige Hofwäscherei. Der Dom und die Schelfkirche dienten als Grablegen der Herzöge. Auch der Hauptbahnhof mit seinem einst der Herrscherfamilie und ihren Gästen vorbehaltenen Fürstenzimmer wird in den Antragsunterlagen mit aufgelistet.“ (ZDF)
Was gehört nun eigentlich alles zum Welterbe Schwerin? Das kann auf der Internetseie:
https://www.schwerin.de/kultur-tourismus/auf-dem-weg-zum-weltkulturerbe/Residenzensemble-Schwerin/ eingesehen werden.
Beitragsfoto: Landeshauptstadt Schwerin
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