(stm)
In der Landeshauptstadt Schwerin wird es vorerst keine Ausweitung der Rechte und Befugnisse für den Kommunalen Ordnungsdienst geben. Dies ist das Ergebnis einer Prüfung, die von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 27. Januar 2025 angestoßen wurde. Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier legte dazu nuneine Informationsvorlage vor, die klärt, warum eine Erweiterung der Kompetenzen rechtlich nicht umsetzbar ist.
Hintergrund des Antrags
Die Stadtvertretung hatte den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob der Kommunale Ordnungsdienst künftig mehr Verantwortung im Bereich der Verkehrsüberwachung übernehmen könnte. Konkret ging es um die Kontrolle von Fahrradfahrern in verkehrsberuhigten Zonen wie Fußgängerzonen, Verstöße beim Nutzen von Mobiltelefonen auf dem Fahrrad, das Fahren zu zweit auf E-Scootern oder das unzulässige Befahren von Gehwegen. Ziel war es, den Ordnungsdienst mit zusätzlichen Befugnissen auszustatten, um solche Ordnungswidrigkeiten eigenständig feststellen und ahnden zu können.
Rechtliche Grenzen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Prüfung ergab jedoch, dass eine Ausweitung der Befugnisse an den rechtlichen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern scheitert. Eingriffe in den fließenden Verkehr – etwa das Anhalten von Radfahrern oder E-Scooter-Nutzern zur Feststellung von Verstößen – sind ausschließlich der Polizei vorbehalten. Dies regelt demnach die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens dieser Verordnung ist der Oberbürgermeister zwar für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz zuständig, nicht jedoch für deren Feststellung im fließenden Verkehr.
Um mögliche Interpretationsspielräume zu klären, wurde das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern einbezogen. Das Ministerium stellte nach Angaben des Oberbürgermeisters klar, dass die letzte Änderung der Landesverordnung im Jahr 2021 bewusst keine Erweiterung der Aufgaben der Ordnungsbehörden vorsah. Eingriffe in den Verkehr bleiben eine Domäne der Polizei, da dem Land keine weiteren Kompetenzen an die Kommunen übertragen werden sollten.
Kommentar:
Das Ergebnis der Prüfung ist eindeutig: Ohne eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Grundlagen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern kann der Kommunale Ordnungsdienst in Schwerin keine zusätzlichen Befugnisse erhalten.












9 Antworten zu „Stadt teilt Ergebnis der Prüfung mit: Mehr Befugnisse für Schweriner Ordnungsamt?“
Natürlich darf man vor der eigenen Einfahrt parken. Sie dient doch auch nur dafür, dass ich auf mein Grundstück oder in meine Garage komme. Deshalb hat der Ordnungsdienst da auch kein Knöllchen verteilt, da er anhand des Autos nicht erkennt, ob es da parken darf oder nicht.
Auch meine Meinung, es ist öffentlicher Raum. Der Platz auf dem Gehweg und die Straßenfläche vor der Garage sind frei für die Zu- und Abfahrt. Ich finde es auch „komisch“. Vielleicht kann die Redaktion Licht ins Dunkel bringen.
Mh. Der Anwohner, Eigentümer pachten den Pakplatz – selbst vor der eigenen Einfahrt doch nicht mit? Was dass denn?
Ein Auto anhalten ist aber schon heftig. Insgesamt ist doch eine (gefühlte) Unhöflichkeitsoffensive und Aggressionssteigerung festzustellen. Heute mal nicht, aber mal Straßenbahn fahren. Erst aus- dann einsteigen, einen Sitzplatz freimachen, Hund ohne Maulkorb, erst den Döner essen, dann kleckerst auch nicht auf den Sitz. Und die Lautstärken auf die Kopfhörer geil, die Typen hauen sich das direkt in die Ohren.
Aber zum Thema KOD. Ruhender Verkehr, Auto steht direkt vor der Garageneinfahrt, abgesenkter Bordstein, Schild weist darauf hin. Auch noch Anwohnerparkzone. Klar was kommt, kein Ticket, kein Anwohnerschein im Fahrzeug. Der Mitarbeiter verteilt an ein anders Fahrzeug ein Knöllchen. An dem Fahrzeug geht er vorbei. Meine Frage an den Mitarbeiter zum dazulernen: Warum nicht? Ne, geht nicht. Hier muss der Eigentümer/Mieter der Garage handeln. Ist vielleicht das Fahrzeug, ist bloß nicht in die Garage gefahren. Aber, das Fahrzeug steht doch auf öffentlicher Straße und der abgesenkte Bordstein? Da kann der KOD-Mann nix machen.
Erkenntnisgewinn: ein Auto in die Garage und der Zweitwagen davor. Kein Knöllchen, keine Anwohnerparkkarte.
Die Bürokratie sorgt mal wieder dafür, dass das Chaos in Schwerin weiter regieren darf.
Spricht man Leute vom Ordnungsamt gegen Verstöße an, bekommt man als Bürger die Antwort: „Dafür ist die Polizei zuständig.“
Spricht man die Polizei an bekommt man als Antworten: „Wir sind nicht zuständig.“ oder „Vielleicht sind die gerade wegen etwas anderem im Einsatz“.
Höhepunkt war mal bei mir: Ich hielt ein Autofahrer an, weil er entgegen der Einbahnstraße fuhr (Wittenburger Berg). Antwort: „Ich bin Polizist und im Einsatz.“ Als „Dienstausweis“ zog er seine Pistole aus dem Handschuhfach.
Kein Wunder, wenn ich mich nicht mehr wohlfühle in meiner Geburtsstadt. Ich habe einfach nur noch Angst in dieser Stadt. Denn wo nicht kontrolliert wird oder die Zuständigkeiten den Einsatz von Ordnungskräften behindern, nehmen sich die Bürger nur noch ihr eigenes Recht heraus.
Wenn man die Befugnisse nicht erweitern kann, dann muss man die Gesetze anpassen. Das Grundgesetz wurde gestern doch auch angepasst !