(stm) Die schlechte Nachricht zuerst. Die Stadt plant weiterhin eine Erhöhung der Kleingartenpacht – die gute Nachricht, sie dürfte minimal geringer ausfallen als ursprünglichh geplant. Und das obwohl Stadtverwaltung und Stadtpolitik im Vorfeld kein Beratungsbedarf sahen.
Was war passiert?
Die letzte Pachtanpassung stammt aus dem Jahr 2013, als die Pacht auf 12 Cent/m² festgesetzt wurde. Im August 2023 legte der Gutachterausschuss eine ortsübliche Pacht von 4,63 Cent/m² für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau zugrunde. Gemäß Bundeskleingartengesetz darf die Stadt das Vierfache dieses Betrags als Pacht für die Kleingärten verlangen – ursprünglich geplant waren somit 18,52 Cent/m².
Doch ein Artikel von schwerin.news machte die Pläne Ende des Jahres 2023 frühzeitig öffentlich. Der Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. reagierte umgehend und zweifelte die Datengrundlage des Gutachtens an und kritisierte die geplante Erhöhung und mangelnde Transparenz. Auch die Stadtvertretung hatte das Thema auf Antrag der Linken auf den Tisch, wollte sich aber nicht so recht damit befassen und lehnte eine Überprüfung ab.
Doch die Kritik riss nicht ab. Daraufhin wurde – nach anfänglichem Zögern – das Gutachten erneut überprüft. Das neue Gutachten liegt nun vor. Dieses mal sogar öffentlich.

Neue Daten, leicht gesenkte Pacht
In der aktualisierten Vorlage, die seit kurzem einsehbar ist, flossen nun zusätzliche Pachtverträge aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg (2021/2022) in die Berechnungen ein. Der Gutachterausschuss passte die ortsübliche Pacht nun auf 4,48 Cent/m² an, woraus sich eine zulässige Kleingartenpacht von 17,92 Cent/m² ergibt – 0,60 Cent/m² weniger als ursprünglich vorgesehen.
Lehren aus dem Verfahren: Kontrolle ist besser
Der Fall zeigt, dass öffentlicher Druck und transparente Prozesse essenziell sind. Zwar ist die finanzielle Entlastung minimal, doch der Sachverhalt zeigt, dass auch die Stadtverwaltung Schwerin nicht immer Recht hat, ihr Fehler unterlaufen. Alter Wert 18,52 Cent / m² Pacht – Neuer Wert, nach Widerspruch und Tamtam 17,92 Cebt/ m² – mag nicht viel Auswirkung auf den Endpreis haben – zeigt aber belegbar und nachweisbar, dass Vertrauen in die Stadtverwaltung ist gut, aber Kontrolle manchmal angebracht und besser sein kann.
Die Verwaltung betont in der aktualisierten Vorlage die Rechtstreue: „Die Anpassung erfolgt streng nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes.“ Gleichzeitig bedeutet die neue Vorlage aber auch dass die erste Gutachtenversion lückenhaft war, und ohne Berichterstattung und dem Einsatz des Kleingartenverbandes wohl auch fehlerhaft beschlossen worden wäre.
Die neue Fassung wird am kommenden Dienstag, den 22. April im hauptausschuss beraten werden. Die Sitzung wird öffentlich sein,Gäste können dann als Zuschauer teilnehmen.
Kommentar: Kleiner Schritt, große Symbolik – und noch ein Fehler?
Die leicht gesenkte Pacht mag für einzelne Pächter kaum spürbar sein. Doch der Vorgang sendet ein klares Signal: Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung wirken als Korrektiv. Ohne offene Berichterstattung und transparente Informationen kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Wer weiß an welchen Stellen die Stadtverwaltung noch auf fehlerhafte Gutachten setzt – oder handelt es sich hier um den einen nachweisbaren Fehler, der Nadel im Heuhaufen des Schweriner Verwaltungsapparates?
Weiterer Fehler in der neuen Vorlage?
Was zusätzlich auffällig ist, die Stadt scheint trotzt geringerer Pacht mit mehr Einnahmen zu rechnen, so geht es aus der neuen Informationvorlage unter dem Punkt 5 (Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf das Jahresergebnis / die Liquidität) hervor. Worin sich das begründet,oder ob hier ein weiterer Fehler passiert ist, wird http://www.schwerin.news auf der Hauptausschussitzung in Erfahrung bringen.
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