Maximal 100 Gramm pro Tag und Person – Tauben füttern soll in Schwerin neu „geregelt“ werden.

(StMa) Kein Scherz. Quelle unten verlinkt.

Bisher galt in Schwerin, Tauben füttern verboten, oder auch nicht, je nachdem ob man die Tiere als Schädlinge bezeichnete oder eben nicht. Das sorgte dafür, dass vermeindliches übermäßiges „Füttern“ von Wildtieren immer wieder zu Streitigkeiten führte. So heißt es aktuell noch im Artikel 17 der „Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen (Straßen- und Grünflächensatzung)“ noch folgendermaßen:

§ 14
Verhalten in öffentlichen Grünflächen

(1) In öffentlichen Grünflächen ist es untersagt,

  1. größere Mengen Futter auszubringen, die geeignet sind Ratten o.ä. Schädlinge anzulocken. Ausnahmen sind mit der Ordnungsbehörde abgestimmte Futterstellen.

Stadt berät neue Regelung

Hier möchte die Stadtverwaltung nun offenbar Klarheit herstellen, und sorgt bei näherer Betrachtung für amüsante Gedankengänge. In der neuen Fassung der Satzung wird nun auf den Begriff „Schädlinge“ verzichtet und zusätzlich noch eine Höchstmenge an Futter festgelegt. So heißt es im aktuellen Entwurf, dass es untersagt ist,

mehr als 100 g Futter je Person und Tag auszubringen, die geeignet sind wildlebende Tiere, insbesondere Ratten oder Tauben, anzulocken…“

Ordnungsamt mit Waage und „Taubenbefragungen“?

Wie das in der Realität gehandhabt werden soll, wie geprüft werden soll, ob jemand mehr als 100 Gramm pro Tag zum Verfüttern an „wildlebende Tiere“ ausbringt – verrät die Neufassung der Satzung nicht.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass 10 Menschen insgesamt 1 Kilo Futter an die Tauben ausgeben dürften. Man darf gespannt sein auf den Tag, an dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit einer Waage auf Kontrollgang gehen – und wie das alles festgestellt werden soll.

Man stelle sich eine Dame vor, die gerade dabei ist, Vögel zu füttern. Da kommt das Ordnungsamt und sagt – Schluss jetzt – die Dame sagt, ich hab aber gerade erst 20 Gramm verfüttert – ob dann die Tauben als Zeugen befragt werden? Wird gewogen, wie schwer das Vogelfutter in ihren Händen ist, ob schon mehr als 100 Gramm aus einer mitgebrachten Tüte fehlen? Oder was ist, wenn am Vortag um 19 Uhr gefüttert wurde, darf dann am Folgetag erst um 19:01 gefüttert werden, und wer prüft das? Was ist wenn die Biotonne nicht geschlossen wurde und mehr als 100 Gramm Futter für wildlebende Tiere ergatterbar sind? Und darf man mehr als 100 Gramm Futter in Rattenköderfallen auslegen? Fragen über Fragen.

Die angedachten Änderungen werden erstmalig am 6. Mai 2025 öffentlich im Hauptausschuss der Stadt Schwerin beraten. http://www.schwerin.news wird sich diese Sitzung nicht entgehen lassen und berichtet was aus den Plänen geworden ist. Abonnieren Sie gerne http://www.schwerin.news wenn sie derartige und andere beiträge nicht verpassen wollen:

Hier kann der neue Satzungsentwurf, der auch weitere Änderungen beinhaltet eingesehen und heruntergeladen werden:

Hier der Link zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt auf der kommenden Sitzung des Hauptausschusses: https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=11144


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7 Antworten zu „Maximal 100 Gramm pro Tag und Person – Tauben füttern soll in Schwerin neu „geregelt“ werden.“

  1. Avatar von
    Anonymous

    Die Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin gab 2022 ein Gutachten in Auftrag, welches das Fütterungsverbot von Tauben im Tierschutzrecht einordnen sollte. Eine Genanalyse der Gutachter*innen ergab: Stadttauben sind domestizierte Haustiere oder deren Nachkommen. Sie paaren sich nicht mit Wildtauben und sind somit genetisch keine Wildvögel. Demzufolge schlussfolgern die Gutachter*innen, dass sich die Kommunen nun um die Stadttauben kümmern müssten, da die ursprünglichen Besitzer*innen nicht mehr zu ermitteln seien. Die Fürsorgepflicht beinhalte: Fütterung, Pflege und tierärztliche Versorgung.

    Tauben ernähren sich pflanzlich und essen in erster Linie Körner. Brot, Chips oder sonstige verarbeitete Lebensmittel enthalten viel Salz und zu viele Kohlenhydrate. Dies ist laut Experten kein artgerechtes Futter und nicht gesund für die Vögel. Geeignetes Futter für Tauben seien Maiskörner, unbehandelte Sonnenblumenkerne, Dinkelkörner oder getrocknete Erbsen.

    Der deutsche Tierschutzbund befürwortet Taubenhäuser. In diesen erhalten die Tauben artgerechtes Futter und können die Häuser als Brutplätze nutzen. Die Taubeneier können dann durch Imitate ersetzt werden, um den Bestand zu verringern. Dies wird bereits in mehreren Städten so gehandhabt und konnte dazu beitragen, die Zahl der Tauben zu regulieren, ohne drastische Maßnahmen wie Gift oder Stacheln zu verwenden.

  2. Avatar von
    Anonymous

    Solange sich die Stadtverwaltung sich fast nur mit Nebensächlichkeiten befasst statt ihren Laden effizienter zu organisieren um Stellen einzusparen, ist doch die Welt in Ordnung.

  3. Avatar von
    Anonymous

    Klingt zum Anfang recht amüsant, aber hat schon Sinn. Wenn man sieht was manche Personen an Futter für Tauben und Enten ausschütten. Ich denke es geht hier eher um die Extreme nach oben. Ein generelles Verbot ist Quatsch. Jeder hat schon mal die Enten gefüttert und das ist auch gut so. Von Pauschalverboten haben wir eh schon genug, da Einzelne sich nicht an Normalitäten halten können.

  4. Avatar von
    Anonymous

    Eine Taube braucht 40-50 g Körner am Tag- das bekommt das Tier in SN also nie im Leben. Dementsprechend verhungern Tauben in SN. Es wäre schön, wenn die bestraft werden würden, die Toast und Brot sowie andere Abfälle verfüttern, denn davon werden die Tauben krank und sterben. SN braucht endlich betreute Taubenschläge nach dem Augsburger Modell- damit das Taubenleid endlich aufhört!

  5. Avatar von
    Anonymous

    Schöner verspäteter Aprilscherz. Selten so gelacht, als ich diesen Beitrag gelesen habe.

    Nur traurig, dass in unseren Behörden solche Mitarbeiter und Beamte arbeiten, die solche Gedankengänge überhaupt zulassen. Gesetze entwerfen, die absolut nicht kontrollierbar sind. Zumal unsere Behörden nicht mal in der Lage sind, kontrollierbare Gesetze in Griff zu bekommen. Ich sage nur Parksünder und Fahrzeuge, die regelmäßig unbefugt den Marienplatz befahren.

    Zum Füttern gibt es nur 2 Möglichkeiten. Uneingeschränkte Befugnis oder totales Verbot. Letzteres wäre kontrollierbar. Wird es aber trotzdem nicht, da unsere Behörden schon jetzt überlastet sind, weil sie sich neue, sinnlose Gesetze einfallen lassen müssen.

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