Schwerin verstößt gegen rot/rotes Landesgesetz. OB Badenschier und Mehrheit der Stadtvertretung ist das egal… Das ist der Grund:

(stm/Kommentar)

Es war ein Versprechen der rot-roten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern: Kinder und Jugendliche sollten künftig nicht nur gehört, sondern bei Entscheidungen, die sie betreffen, verbindlich beteiligt werden. Mit dem Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz (KiJuBG M-V), in Kraft seit April 2024, wurde dieses Ziel gesetzlich verankert. Aus Regierungskreisen hieß es, man habe einen „neuen Meilenstein“ für die Demokratie gesetzt – ein bundesweites Vorbild.

Doch der Fall „Stadtteilpark / Spielplatz Lankow“ in Schwerin zeigt: Das Gesetz hält nicht, was es verspricht. Beim geplanten Abriss eines Spielplatzes und dem Verkauf des dazugehörigen Stadtteilparks wurden Kinder und Jugendliche weder befragt noch einbezogen. Kein Verfahren, keine Anhörung, kein Gremium – nichts.

Und trotzdem bleibt der Beschluss gültig, die Maßnahme zulässig – die Missachtung folgenlos. Darauf verwies selbst der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin und überging das Landesgesetz mit einem Lächeln – ganz im Wissen, dass bei einem Verstoß keine Rechtsfolgen drohen. Die Videoaufzeichnung der letzten Sitzung der Schweriner Stadtvertretung dokumentiert dieses politische Selbstverständnis.

Brisant ist das Ganze dadurch, dass der Oberbürgermeister den Fehler eingesteht, „künftig“ anders reagieren wolle – aber in dem besagten Fall, trotzt Wissens zu einem Verstoß, an diesem rechtswidrigen, aber nicht ahnbaren Verstoß festhalten will.

Aufzeichnung der Stadtvertretung:

Antragseinbringung und Hinweis auf Verstoß ab 04:09:20 – Die „lächenlde bewusste Verstoß-Reaktion des Oberbürgermeister dazu ab ca. 04:13:109

Keine Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Landesgesetz

Ein offizielles Schreiben des Innenministeriums vom 14. Juli 2025 belegt: Ja, beim Verkauf des Stadtteilparks samt Spielplatz liegt eindeutig ein Verstoß gegen das KiJuBG M-V vor.

Und gleichzeitig – so die übereinstimmende Einschätzung sowohl des Innenministeriums als auch des Sozialministeriums – hat dieser Verstoß keinerlei Konsequenz. Das Gesetz enthält keine Sanktionsmechanismen, keine unmittelbaren Rechtsfolgen, keine Durchsetzungskraft. Die Kommunalaufsicht darf nicht eingreifen. Die Stadt darf weitermachen – obwohl sie das Gesetz missachtet hat.

Das Gesetz verlangt, dass Kinder und Jugendlich bei Themen die sie direkt betreffen beteiligt werden. Dies ist im „Schweriner Fall“ nicht passiert. Nachweislich. Ein Verstoß gegen das Landesgesetze. Sagt Innenministerium, Sozialministerium, der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt und der ASK Stadtvertreter.

Dennoch bleibt der Verstoß ohne jede Konsequenz.

Ein Gesetz, das niemand schützt

Damit ist klar: Dieses Gesetz schützt niemanden. Es verpflichtet zu nichts. Es wirkt nicht. Am Fall Schwerin (Stadtteilpark/Spielplatz Lankow) fällt das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz durch – nachweislich und mit Ansage. Und mit ihm fällt der Anspruch, jungen Menschen echte demokratische Teilhabe zu garantieren.

Spätestens an dieser Stellen drängen sich Fragen auf. Was kostete es ein derart unnützes Gesetz auf den Weg zu bringen?

Weswegen wurde es beschlossen, entworfen etc – wenn es am Ende weder einklagbar noch bindend ist?


Hier kann das Schreiben aus dem die Bedeutungslosigkeit“ des Kinder und Jugendbeteiligungsgesetzes hervorgeht, eingesehen und heruntergeladen werden:


Lesen Sie dazu gerne auch die Regionale Berichzterstattung:

Bürgerbegehren gestartet: Initiative will Lankower Stadtteilpark notfalls mit Bürgerentscheid retten. – schwerin.news

https://www.nordkurier.de/regional/schwerin/buergerentscheid-gefordert-initiative-will-spielplatz-in-lankow-retten

https://unserplatz.neocities.org/


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2 Antworten zu „Schwerin verstößt gegen rot/rotes Landesgesetz. OB Badenschier und Mehrheit der Stadtvertretung ist das egal… Das ist der Grund:“

  1. Avatar von
    Anonymous

    Das Problem ist nicht das Gesetz sondern das mangelnde Wissen zur Auslegung des Gesetzes. Es liegt hier ein eklatanter Verstoß gegen die Kinderrechte (nicht nur gegen das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz sondern auch gegen die Kindergrundrechte, die im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention auszulegen sind) vor, sodass ein Einschreiten der Rechtsaufsicht dringend geboten wäre. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz und insbesondere die Grundrechte gebunden (Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG). Die Kommunalaufsicht ist berechtigt, aber auch verpflichtet einzuschreiten, wenn Kinderrechtsverletzungen drohen. Hier wurde neben dem Beteiligungsrecht im Übrigen auch der Kindeswohlvorrang nach Art. 3 UN-KRK verletzt. Es ist nicht ersichtlich, dass bei der Entscheidung eine Abwägung stattfand und die Kindesinteressen berücksichtigt wurden, wie auch, wenn keine Beteiligung stattfand. Zur weiteren Erklärung, warum keine Rechtsfolge normiert werden muss (und das der Rechtswidrigkeit des Beschlusses nicht im Wege steht): „Im Kommunalrecht führen materiellrechtliche Fehler, aber eben auch Verfahrensfehler regelmäßig zur Rechtswidrigkeit einer kommunalen Maßnahme oder Planung. Dies gilt nur dann nicht, wenn dies gesetzlich ausdrücklich bestimmt ist. Da für den Bereich der Kinderrechte keine gesetzliche Ausnahme ersichtlich ist, führt ein Verstoß gegen die Kinderrechte (materiellrechtlich oder verfahrensrechtlich) zur Rechtswidrigkeit der betreffenden Handlung oder des Unterlassens einer kommunalen Gebietskörperschaft.“ (s. Gutachten von Prof. Philipp Donath, Hrsg. Deutsches Kinderhilfswerk: https://www.dkhw.de/filestorage/1_Informieren/1.2_Unsere_Angebote/1.2.4_Fachkraefte_aus_Justiz_und_Verwaltung/Kinderrechte_in_der_Kommune_foerdern/Dateien/Kinderrechte_im_komm_Verwaltungshandeln.pdf)

    Bitte korrigieren sie den Artikel dahingehend, damit klargestellt wird, dass nicht das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz das Problem ist. Der ganze Fall ist ein Paradebeispiel dafür, dass wir dringend Kinderrechte im GG brauchen, damit solche Rechtsauffassungen wie des Innenministeriums und des Sozialministeriums MV nicht länger kursieren.

  2. Avatar von
    Anonymous

    Solange Politiker Immunität genießen, gilt für sie auch kein Gesetz. Fangen wir doch mal damit Gesetze zu streichen, die Politiker ohne Folgen missachten können und die Gesetze, die nicht kontrollierbar sind (1,50 m Abstand zum Radfahrer) oder nicht kontrolliert werden (Radfahrer auf Gehwegen). Wenn wir diese Gesetze alle streichen würden, wären unsere Gesetzbücher hauchdünn.

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