(stm) Der Verkauf des Stadtteilparks in Lankow durch die Schweriner Stadtvertretung sorgt für heftige Kritik – diesmal von höchster Stelle: Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., einer der führenden Träger der freien Jugendhilfe in Deutschland, hat in einem Schreiben an Innenminister Christian Pegel (MdL) den Beschluss scharf verurteilt. Nach Ansicht der Organisation liegt ein eklatanter Verstoß gegen Kinderrechte vor, da die Stadtvertretung Kinder und Jugendliche nicht in die Entscheidung über den Verkauf einbezogen hat. Auch wird der Einschätzung widersprochen, dass ein verstoß gegen das Kinder und Jugendbeteiligungsgesetz wirkungslos sei, vielmehr solle der Innenminister eingreifen und den Schweriner Oberbürgermeister auffordern den Verkausbeschluss zu widersprechen.
Das Schreiben des Deutschen Kinderhilfswerks macht deutlich: § 2 des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiJuBG M-V) verpflichtet die Kommunen grundsätzlich zur Beteiligung von Kindern. Nur in eng begründeten Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden – für Lankow wurden keine solchen Gründe geltend gemacht. Verfahrensfehler führen nach kommunalem Recht in der Regel zur Rechtswidrigkeit eines Beschlusses, insbesondere wenn es um Kinderrechte geht. Anders als bei Bebauungsplänen, für die das Baugesetzbuch Heilungsvorschriften vorsieht, gibt es hier keine Ausnahmen.
Die Organisation betont, dass der Oberbürgermeister auf der Sitzung der Stadtvertretung nach Antrag des ASK Stadtvertreter Martini am 14. Juli 2025 selbst eingeräumt hatte, dass keine Beteiligung stattgefunden habe.
Argumente, eine Anhörung sei unverbindlich, werden zurückgewiesen: Ohne echte Beteiligung können die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen nicht berücksichtigt werden – ein klarer Bruch mit Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention und dem Recht auf Gehör nach Art. 103 GG.
Darüber hinaus wurde nach Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks der Kindeswohlvorrang (Art. 3 UN-KRK) nicht gewahrt, und es ist unklar, ob überhaupt eine Abwägung der Interessen von Kindern und Jugendlichen erfolgte. Das Schreiben warnt: Die Missachtung der Kinderrechte kann nicht nur rechtliche Folgen haben – wie die mögliche schwebende Unwirksamkeit von Kaufverträgen – sondern sendet auch ein fatales Signal an die Demokratie und die Praxis der Kinderrechte in der Kommunalverwaltung.
Weil der Rechtsverstoß die Stadtvertretung betrifft, kann nur das Innenministerium als Aufsichtsbehörde einschreiten, um Oberbürgermeister und Verwaltung zur Einhaltung der Kinderrechte zu verpflichten. Laut Deutschem Kinderhilfswerk ist ein solches Einschreiten nicht nur rechtlich geboten, sondern zwingend, da das Ermessen der Aufsichtsbehörde in solchen Fällen auf Null reduziert ist.
Schweriner Initiative wurde selbst aktiv
Parallel formiert sich in Lankow eine Bürgerinitiative, die über ein Bürgerbegehren reagiert. Mehr als 4.000 Unterschriften wurden bereits eingereicht, um die Entscheidung der Stadtvertretung zu stoppen und notfalls einen Bürgerentscheid zu erzwingen. Die Initiative sieht diesen Schritt als notwendigen Ausweg, da das Gesetz bisher offenbar umgangen wurde und der Rechtsbruch ohne Konsequenzen geblieben wäre.
Deutsche Kinderhilfswerk bietet Stadt Unterstützung an:
Das Deutsche Kinderhilfswerk bietet der Stadtverwaltung zudem fachliche Unterstützung an, um Kinderrechte künftig verbindlich in Entscheidungen einzubeziehen – mit Leitfäden, Gutachten und praxisnahen Empfehlungen. Die Organisation unterstreicht, dass Kinderrechte in kommunalen Prozessen nicht nur formal, sondern praktisch verbindlich gelten müssen.
Reaktion aus dem Innenministerium steht noch aus
Uwe Kamp, Pressesprecher des Deutschen Kinderhilfswerkes teilte http://www.schwerin.news auf telefonische Anfrage mit, dass man bisher noch keine Antwort des Innenministeriums erhalten habe, und man gespannt auf die Beantwortung warte.
Lesen Sie dazu auch gerne (entsprechende frühere Dokumente sind in den nachfolgenden Artikeln verlinkt):
Hier kann das Schreiben des Deutschen Kinderhilfswerk e.V. an den Innenminister Mecklenburg Vorpommerns eingesehen und heruntergeladen werden:


















