Mitten im Winter zum Bürgerentscheid? Rechtliche Bedenken: Wahltermin gerät zunehmend unter Beschuss.

(stm)

Erst am vergangenen Montag hat die Schweriner Stadtvertretung den Termin für den bevorstehenden Bürgerentscheid über die Zukunft des Stadtteilpark in Lankow auf den 25. Januar 2026 festgelegt. Der von der CDU vorgeschlagene „Extratermin“, der mit Unterstützung von AfD und Linken beschlossen wurde, steht bereits jetzt unter heftiger Kritik.

Kritische Stimmen bemängeln vor allem die Witterung und Mobilitätshürden im tiefen Januar. Gerade Menschen mit eingeschränkter Mobilität könnten dadurch vom Gang zur Wahl abgehalten werden. Dahinter kann durchaus ein strategisches Interesse der Verkaufsbefürworter von AfD, Linke und CDU vermutet werden.

Für die Jahre 2016 bis 2024 ist bekannt, dass der Januar in Schwerin im allgemeinsen sehr kalt war, mit durchschnittlichen Tiefsttemperaturen um -2 °C und Höchsttemperaturen um 3 °C. Schnee, Schneeregen, eisige Temperaturen waren in dieser Zeit nicht ungewöhnlich.

Strategisches „Wegduck-Manöver“ von CDU, AfD, Linke?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den politischen Kontext: Der Termin wurde offenbar bewusst gewählt, um eine Überschneidung mit der Oberbürgermeisterwahl zu vermeiden. Die Stadtverwaltung hatte ursprünglich den 22. März vorgeschlagen – ein Zeitpunkt, der nicht nur klimatisch günstiger wäre, sondern dem Bürgerentscheid auch mehr Aufmerksamkeit und höhere Beteiligung gesichert hätte. Da bekanntlich der Investor CDU-Kandidat zur Kommunalwahl war und die CDU ihren eigenen Leuten nicht in den Rücken fallen will, sowie die Linke ihrer Lankower Ortsbeiratsvorsitzenden, die über Jahre das Thema Verkauf forcierte, den Rücken stärken will, wird hier eine Positionierung zugunsten der Investoren besonders deutlich.

Strategie könnte nach hinten losgehen

Damit ein Bürgerentscheid gültig ist, müssen laut § 20 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern mindestens 25 % der Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben. Dort heißt es wörtlich:

„Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat die Gemeindevertretung die Angelegenheit zu entscheiden.“

Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang von einer möglichen „Wegducken“-Strategie der CDU, AfD und Linken – die könnte jedoch nach hinten losgehen. Fällt der Bürgerentscheid am 25. Januar knapp aus, steht die Stadtvertretung unmittelbar vor der OB-Wahl erneut vor der Debatte. Dann wäre der Erhalt des knapp 5000 m² großen Stadteilpark mit Spielplatz doch Thema im Zeitraum der Oberbürgermeisterwahl. Die Stratiegie das Thema wegzudrücken könnte dann nach hinten los gehen.

Kritik an unnötigen Kosten und dann noch ein fehlerhafter Beschluss?

Zudem gibt es rechtliche Bedenken: Schwerin befindet sich in einer finanziell angespannten Lage mit Haushaltsperre und ist laut Kommunalverfassung zu einem sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln verpflichtet. Eine Wahl auf einem „Sonderdatum“ verursacht unnötige Zusatzkosten, während eine gleichzeitige Durchführung mit der OB-Wahl deutlich günstiger wäre. Außerdem wird kritisiert, dass bei der Terminsetzung die Vorgaben der Durchführungsverordnung über Bürgerentscheide in Mecklenburg-Vorpommern nicht vollständig berücksichtigt wurden. Diese sieht vor, dass, wenn der Bürgerentscheid nicht auf dasselbe Datum wie eine andere Wahl gelegt wird, die Art und Weise der Wahl gleichzeitig beschlossen werden muss – ein Schritt, der am vergangenen Montag versäumt wurde. Die Rechtsabteilung der Stadt prüft dieses Versäumnis auf Hinweis eines Stadtvertreters derzeit.

Der Bürgerentscheid in Schwerin wird somit nicht nur inhaltlich, sondern auch terminlich politisch heiß diskutiert – und die Entscheidung der Stadtvertretung könnte die Stadt noch bis kurz vor und während der Oberbürgermeisterwahl beschäftigen. Am besten wäre es jedoch, wenn es am 25. Januar ein klares Votum der Schwerinerinnen und Schwerin gibt. Dann wäre die Angelegenheit endlich beendet.


http://www.schwerin.news wird das Thema des Bürgerentscheides weiterhin begleiten. Wenn Sie Beiträge wie diesen und weitere nicht verpassen wollen, abbonieren Sie http://www.schwerin.news gerne kostenfrei:


Entdecke mehr von schwerin.news

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

3 Antworten zu „Mitten im Winter zum Bürgerentscheid? Rechtliche Bedenken: Wahltermin gerät zunehmend unter Beschuss.“

  1. Avatar von
    Anonymous

    Sind unsere Stadtvertreter im Kindergarten gelandet ? Anstatt sich um echte Probleme zu kümmern, wird sich um einen Termin geprügelt und jede Spitzfindigkeit gezogen.

    Witterungsproblem ? Gibt es für sowas keine Briefwahl ? Dann wären solche „Argumente“ kein Problem.

    Extrakosten für den Termin im Januar ? Ich möchte nicht wissen, was der Streit um den Termin für Extrakosten verursacht. Arbeitszeit ist auch bares Geld.

  2. Avatar von
    Anonymous

    Da haben sich CDU, AfD und Linke zusammengetan um den Bürgerentscheid zum Erhalt des knapp 5000 m² großen Stadteilpark zu torpedieren wo es nur geht. Der Abstimmungszeitpunkt ist schlau gewählt. Ein Schelm wer da böses denkt. Das CDU und AfD miteinander gut können wird hier sehr deutlich und die „Brandmauer“ zwischen Konservativen und Faschisten ist gefallen. Das die Linke hier auch noch mitspielt ist allerdings total neu. Mit aller Macht und mittels diverser Winkelzüge soll ein Bürgerpark vernichtet und dem Komerz geopfert werden. Das alles zum Wohle eines steinreichen Apothekers. Das der OB in den Sack gehauen hat, ist angesichts solcher Praktiken mehr als verständlich. Nun liegt es in der Hand der Bürger den Stadtteilpark zu erhalten und den Stadtvertretern zu zeigen, dass nicht alles vom Bürger aktzeptiert wird was in der Stadtvertretung so beschlossen wird.

  3. Avatar von
    Anonymous

    „Kritik mit heißer Luft – Bürgerentscheid verdient mehr Sachlichkeit“

    Der Vorwurf, die CDU, AfD und Linke hätten den 25. Januar als „strategisches Wegduck-Manöver“ gewählt, entbehrt bei genauer Betrachtung jeder sachlichen Grundlage. Es ist legitim, politische Entscheidungen zu kritisieren – sie aber pauschal als manipulativ darzustellen, schadet dem demokratischen Diskurs.

    1. Januarwetter – ein Scheingrund:
    Die Wetterlage im Januar mag kühl sein, ist aber in Norddeutschland nichts Außergewöhnliches. In den letzten Jahren lag die Tageshöchsttemperatur am 25. Januar in Schwerin häufig zwischen 1 °C und 5 °C, mit einzelnen Jahren ganz ohne Schneefall. Es gibt zahlreiche Wahlen – auch auf Bundes- und Landesebene – die im Januar oder Februar stattfanden. Mobilitätseinschränkungen lassen sich durch Briefwahl und barrierefreie Wahllokale gut ausgleichen. Wer teilnehmen will, kann dies tun – ganz unabhängig vom Wetter.

    2. Beteiligung nicht wetter-, sondern willensabhängig:
    Die 25%-Beteiligungshürde des § 20 Abs. 6 der Kommunalverfassung schützt vor einer Entscheidung durch eine kleine, einseitig mobilisierte Gruppe. Wer den Erhalt des Stadtteilparks für wichtig hält, sollte für Beteiligung werben, statt bereits im Vorfeld das Wetter als Ausrede zu benutzen. Die Menschen in Schwerin sind mündige Bürgerinnen und Bürger – ihnen zu unterstellen, sie blieben bei 2 °C und Nieselregen zuhause, ist herablassend.

    3. Kostenargument widersprüchlich:
    Es ist richtig, dass eine separate Abstimmung Mehrkosten verursacht – doch Demokratie kostet nun einmal Geld. Wer jetzt Empörung über Kosten äußert, sollte bedenken: Wären die gleichen Parteien für eine Zusammenlegung mit der OB-Wahl eingetreten, wäre ihnen sofort der Vorwurf gemacht worden, sie wollten den Entscheid unter dem Wahlkampflärm untergehen lassen. Beides gleichzeitig zu fordern, ist nicht konsistent.

    4. Rechtlich sauberes Verfahren:
    Die Kritik an einem angeblich fehlerhaften Beschluss zur Wahlart wirkt konstruiert. Sollte hier tatsächlich ein formaler Schritt fehlen, wird dieser – wie es in einem funktionierenden Rechtsstaat üblich ist – rechtlich geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Daraus gleich eine Delegitimierung des gesamten Prozesses zu konstruieren, ist überzogen.

    Fazit: Es ist völlig legitim, gegen den Verkauf des Parks zu sein – aber dann bitte mit starken Argumenten, nicht mit diffusen Unterstellungen. Wer Bürgerbeteiligung ernst nimmt, sollte sich nicht über den Termin beklagen, sondern dafür werben, dass die Menschen zur Wahl gehen. Am 25. Januar haben alle Schwerinerinnen und Schweriner die Chance, sich klar zu positionieren – das ist Demokratie in Reinform, nicht ihr Gegenteil.

← Zurück

Vielen Dank für deine Antwort. ✨

Bewertung(erforderlich)