(stm) Die Landeshauptstadt Schwerin weist aktuell auf ein wichtiges Recht hin, das viele Einwohnerinnen und Einwohner kaum kennen: Jeder Bürger kann der Weitergabe seiner persönlichen Daten aus dem Melderegister an verschiedene staatliche und private Stellen widersprechen. Grundlage ist die jährliche Bekanntmachung 2025 über das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister, die alle deutschen Meldebehörden veröffentlichen müssen.
Bundeswehr, Kirchen, Parteien und Adressbuchverlage – wer Daten abruft
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen Meldeämter personenbezogene Daten weitergeben – etwa an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Dabei werden Namen und Anschriften junger Deutscher übermittelt, die im Folgejahr volljährig werden. Ziel ist es, Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst zu versenden. Wer dies nicht möchte, kann schriftlich widersprechen – und verhindert so die Datenweitergabe.
Auch Religionsgemeinschaften, Parteien, Presse, Mandatsträger oder Adressbuchverlage zählen zu den möglichen Empfängern. So dürfen beispielsweise Adressbuchverlage Namen und Anschriften aller volljährigen Einwohner erhalten. Ebenso können Mandatsträger und Medien bei Alters- oder Ehejubiläen Daten für Gratulationen oder Berichterstattung anfragen.
Parteien und Wählergruppen dürfen kurz vor Wahlen Adressdaten nutzen, um Wahlwerbung zu versenden – ebenfalls nur dann, wenn kein Widerspruch vorliegt.
Widerspruch ist unkompliziert – aber nur wirksam, wenn er gestellt wird
Wer keine Datenübermittlung wünscht, muss selbst aktiv werden: Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung einzulegen. Er gilt unbegrenzt, bis er widerrufen wird. Einmal erklärt, verhindert er also dauerhaft, dass persönliche Informationen weitergegeben werden – sei es für Wahlwerbung, kirchliche Zwecke oder Adressbücher.
Die Stadt Schwerin ruft daher alle Einwohnerinnen und Einwohner auf, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Entsprechende Widersprüche können schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde eingereicht werden.


















