Hausbesuche vom Ordnungsamt wegen einem Sack voll Vogelfutter? Wie Mitarbeiter der Schweriner Stadtverwaltung in Absurdität abdriften.

(stm) In Schwerin scheint sich aktuell ein bemerkenswerter Fall von Verwaltungseifer abzuspielen, der grundlegende Fragen nach Verhältnismäßigkeit und dem Verhältnis zwischen Stadtverwaltung und Bürgern aufwirft. Ausgangspunkt ist ein Vorfall am Pfaffenteich Ende September 2025, der durch interne E-Mail-Korrespondenz der Stadtverwaltung dokumentiert ist. (Email liegen der Redaktion vor)

Laut einer dienstlichen E-Mail einer Frau H., Leiterin eines Fachdienstes im Gesundheitsamt, beobachtete sie am 29. September eine Frau, die aus einer großen Tüte Tierfutter auf einer Wiese verteilte. In ihrer Beschreibung verglich sie die Tüte mit einem Zementsack. H. konfrontierte die Frau, zeigte ihren Dienstausweis und forderte sie auf, die Fütterung zu unterlassen. Die angesprochene Frau entpuppte sich als Dr. Aileen Wosniak, eine psychologische Psychotherapeutin und Tierschützerin aus Schwerin. Die Situation eskalierte, als beide Parteien begannen, sich gegenseitig zu fotografieren – Wosniak den Dienstausweis, H. das Kennzeichen von Wosniaks Auto. Abschließend erstattete H. formell Anzeige beim kommunalen Ordnungsdienst.

Übergriffigkeiten – fernab des Zuständigkeitbereiches?

Was jedoch besondere Aufmerksamkeit verdient, ist die weitere Entwicklung. In einer Folgemail vom 9. Oktober wird das Vorgehen noch übergriffiger. Auf die Information, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch Sachbearbeiter L. läuft, lieferte H. einen bemerkenswerten Zusatzhinweis.

Sie verwies auf eine dritte Person, die die Information habe, dass Frau Dr. Wosniak massenhaft Tierfutter zu Hause horte. Ein Satz in der Email fällt dabei besonders ins Auge. Der Satz „Vielleicht gibt das Anlass zu einem Hausbesuch“. Diese Aussage markiert eine absurde Eskalationsstufe im Umgang der Verwaltung mit Bürgern. Die Überlegung zur Androhung eines Hausbesuchs durch die Behörde – einzig begründet mit dem Besitz von Tierfutter – wirft, selbst wenn man die Ansicht vertritt es würde zuviel gefüttert, Fragen nach der Verhältnismäßigkeit der angedachten Mittel auf.

Politisch Angelegenheit bereits klar geregelt

Das eigentlich Paradoxe an der gesamten Situation: Die politische Entscheidungsebene der Stadt hat diesen Konflikt bereits gelöst. Auf der vergangenen Sitzung der Schweriner Stadtvertretung wurde eine Neuregelung der Straßen- und Grünflächensatzung beschlossen.

Beschlossen wurde, dass das Füttern von Tauben mit bis zu 100 Gramm pro Tag und Person erlaubt sein soll. Während die Politik also auf eine legale, (nach eigenen Aussagen – kontrollierbare) Lösung setzt, um dem Konflikt zwischen Tierschutz und Ordnungsamt zu begegnen, agieren Teile der Verwaltung so, als wäre diese Entscheidung nicht getroffen worden.

Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf das Verwaltungshandeln. Die Überlegung eines Hausbesuchs wegen Tierfutter überhaupt zu haben, ernsthaft in Betracht zu ziehen erscheint in keinem Verhältnis zur behaupteten Ordnungswidrigkeit. Nicht zuletzt lässt der Ton in den E-Mails und der Versuch, durch Hinweise auf private Vorräte die Beweislage zu verdichten, das Vorgehen als persönlich motiviert erscheinen.

Die Stadtverwaltung Schwerin steht in der Pflicht, zu erklären, ob die Androhung von Hausbesuchen wegen Vogelfutter offizielle Linie ist oder ob hier einzelne Mitarbeiter ihre Befugnisse in eklatanter Weise überschreiten. Bis dahin bleibt für viele Bürger nur eine Frage: Ist man in Schwerin schon dann verdächtig gegen Satzungen zu verstoßen, wenn man einen Futtervorrat für die heimischen Vögel besitzt?

Die Betroffene Tierschützer hat indes bereits eine Dienstaufsichtbeschwerde an die Stadt versandt. Sobald es dazu neue Informationen gibt, werden wir zu dieser Posse weiter berichten.


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7 Antworten zu „Hausbesuche vom Ordnungsamt wegen einem Sack voll Vogelfutter? Wie Mitarbeiter der Schweriner Stadtverwaltung in Absurdität abdriften.“

  1. Avatar von
    Anonymous

    Anstatt solch alberner Hausbesuche, die vermutlich nicht einmal mit den Grundrechten der betroffenen Person vereinbar wären, könnte die Stadtverwaltung ja vielleicht mal morgens am Faulen See spazieren gehen. Trotz aufgestellter Schilder ein wahres Paradies für unangeleinte Hunde, die nach Herzenslust in Fahrräder rennen und Kinder anspringen.

  2. Avatar von
    Anonymous

    Liebes Ordnungsamt, es gibt doch wirklich Sinnvolleres in Schwerin zu tun, als eine Tierschützerin zu drangsalieren!

    Wenn sie es schon auf Tiere abgesehen haben, dann achten Sie doch bitte auf nicht hörende freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet. Das wäre auch mal eine Maßnahme, die allen nützt, im Zweifel sogar der Stadtkasse.

    Z.B. seit Jahren in den Störwisen ein Ärgernis und dort IST Leinenpflicht! Es wäre mir persönlich ja piepegal, solange die Hunde weder mich belästigen noch Wildtiere jagen, aber so manche Hundebesitzer interessiert das alles nicht und da sie dort nie behelligt werden, ändert sich auch nichts. Da gibt es ein paar Spezis mit bis zu drei Hunden pro Person und keiner davon hört. Ganz toll für Spaziergänger und Radfahrer ohne Hund oder mit angeleinten Hunden.

  3. Avatar von
    Anonymous

    Da sieht man, welche Ausmaße dieses Gesetz mit sich zieht. Und unsere Stadtvertreter behaupten, dass das gut kontrollierbar ist.

    1. Darf ich nur 100 g mit mir führen ? Was ist, wenn ich Vogelfutter im Eimer sammele und davon jeden Tag 100 g verfüttern will. Kann das Ordnungsamt nachweisen, dass ich mehr verfüttern will ? Oder ist es gesetzlich festgelegt, dass ich nur 100 g bei mir haben darf ? Bisher lese ich immer, dass ich nur 100 g verfüttern darf und nicht, dass ich nur 100 g bei mir haben darf.
    2. Wie will das Amt prüfen, wie viel ich bereits verfüttert habe ? Werden die Tauben morgens gewogen um zu beweisen, dass sie 100 g gefuttert haben ? Und wenn sie mehr als 100 g wiegen, muss die Taube bestätigen, dass sie von mir nicht mehr als 100 g bekommen hat ? Sie könnte ja auch von 2 und mehr Personen was bekommen haben.
    3. Ist es gesetzlich verboten, mehr als 100 g zu Hause zu lagern ? Dann darf auch kein Brot mehr als 100 g wiegen. Ich könnte ja sonst mehr an Tiere verfüttern.

    Liebe Stadtvertreter. Merkt Ihr, wie absurd Eure Forderungen sind ? Und wenn dann solche übereifrigen Mitarbeiter Menschen drangsalieren wollen, ist die Grenze überschritten.

    Bitte sorgt lieber für Ordnung und Sauberkeit in der Stadt. Da gibt es viele Probleme zu lösen. Und was das Füttern angeht. Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Totaler Verbot oder uneingeschränkt zulassen. Alles andere ist Verschwendung von Steuergeldern.

  4. Avatar von
    Anonymous

    Die Herrschaften vom Ordnungsamt sollten vielleicht einmal öfter im Innenstadt Präsenz zeigen um vielleicht vor allem im/um Bereich Marktplatz verstärkt die Rad- und Scooterfahrer einmal auf ihre Verhaltensweisen gegenüber Fußgängern (Fahren auf dem Bürgersteig, usw.) hinzuweisen oder in den späten Abend- und Nachtstunden (gerade am Wochenende) vielleicht einmal mehr Präsenz in der Innenstadt zeigen um etwas gegen die Lautstärkebelästigung oder Pöbeleien von (betrunkenen) Heranwachsenden zu tun – wäre zumindest eine sinnvollere und zielgerichtete Tätigkeit

  5. Avatar von
    Anonymous

    Haben das Ortnungsamt keine andere

    Probleme ? Als sich mit Vogelfutter

    zu beschäftigen es ist Lächerlich.

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