(fab) In der Schweriner Stadtvertretung liegt ein Antrag vor, der die bestehende Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerk an Silvester präzisiert und erweitert. Konkret soll das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 — also handelsübliches Silvesterfeuerwerk im Freien — künftig auch an den Ufern der Schweriner Seen untersagt werden, und zwar im Umkreis von 50 Metern. Bislang gilt dieses Verbot vor allem rund um besonders schutzwürdige Gebäude und brandempfindliche Anlagen wie Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime, reetgedeckte Gebäude, Tankstellen und Holzlager.
Der Vorstoß begründet die Ergänzung mit Natur-, Umwelt-, Tier- und Brandschutz. Die Uferzonen der Schweriner Seen seien zentrale ökologische Rückzugsräume im Stadtgebiet, die als Brut-, Ruhe- und Überwinterungsgebiete für Wasservögel, Amphibien und Insekten dienen. In der Silvesternacht komme es regelmäßig zu massiven Störungen durch grelle Lichtblitze, Knalleffekte und Menschenansammlungen, was bei Wasservögeln Panikflüge und hohe Energieverluste auslösen könne — in der kalten Jahreszeit mit potenziell lebensbedrohlichen Folgen.
Neben Lärm und Lichtemissionen hebt die Begründung auch stoffliche Einträge hervor: Feuerwerksreste wie Kunststoffteile, Kartonagen, Schwermetalle und Feinstaub gelangten in die Gewässer, beeinträchtigten die Wasserqualität und könnten sich in Sedimenten sowie der Nahrungskette anreichern. Bereits kleinere Mengen könnten für aquatische Organismen toxisch wirken, heißt es in der Vorlage.
Rechtlich richtet sich der Antrag auf eine Änderung des Punktes 1 der bestehenden Allgemeinverfügung. Der bisherige Katalog von Verbotsbereichen würde um die Formulierung „und an den Ufern der Schweriner Seen“ ergänzt, jeweils mit einem 50-Meter-Schutzradius. Damit bliebe die Maßnahme räumlich klar begrenzt: Sie beträfe ausschließlich ökologisch sensible und sicherheitsrelevante Zonen, in denen die Risiken den üblichen Freizeit- und Feiergebrauch „erheblich übersteigen“, so die Begründung. Die Initiative verweist zugleich auf Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie kommunale Gewässer- und Landschaftspflegekonzepte, denen die Ausweitung diene.
Der Antrag wurde für die Beratung und Beschlussfassung in der Stadtvertretung eingebracht. Als Bearbeiter ist das Stadtvertretungsmitglied Stephan Martini genannt. Über den weiteren Verlauf — insbesondere Beratung in den Ausschüssen, eventuelle Änderungen an der Formulierung und den finalen Beschluss — wird die Stadtvertretung auf der kommenden Sitzung am 10. November entscheiden.
Hinweis: Kategorie F2 umfasst Feuerwerkskörper, die für den freien Außenbereich zugelassen sind (etwa Batterien, Raketen, Böller). Die geplante Ergänzung betrifft ausschließlich das Abbrennen dieser Produkte in festgelegten Schutzbereichen an Silvester und Neujahr, nicht aber ein generelles Stadt- oder Verkaufsverbot. Die bisher geltenden Verbotszonen rund um besonders schutzwürdige Gebäude und Anlagen blieben unverändert bestehen und würden lediglich um die Uferabschnitte der Schweriner Seen erweitert.
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