(stm)
Die Schweriner Stadtverwaltung sieht keinen Anlass, die eigenen Social-Media-Kanäle grundsätzlich neu auszurichten. In einer Stellungnahme vom 3. November 2025 zu einem AfD Antrag erklärt die Verwaltung, sie nutze Facebook, Instagram & Co. als Ergänzung zum Stadtportal ausschließlich zur Information über kommunale Themen und zur Förderung des bürgerschaftlichen Austauschs.
Politische oder ideologische Wertungen seien nicht Ziel der Kommunikation; man orientiere sich an Transparenz, Beteiligung und Meinungsvielfalt. Eine verwaltungsinterne Social-Media-Richtlinie befinde sich in Arbeit, eingebettet in die einheitliche Kommunikationsstrategie der Marke „Schwerin“. Eine „öffentliche Kritik“ an konkreten Beiträgen sei nicht bekannt – abgesehen von eine AfD-Anfrage vom 24. Oktober 2025, auf die sich der aktuelle Antrag bezieht. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Vorstoßes.
Auslöser der Debatte ist ein Antrag der AfD-Fraktion vom 27. Oktober 2025. Unter dem Titel „Politisch neutrale und bürgerorientierte Social-Media-Präsenz der Landeshauptstadt Schwerin“ fordert die Fraktion eine „umfassende inhaltliche und organisatorische Überprüfung“ aller städtischen Kanäle. Künftig solle der Fokus strikt auf sachlicher Information, Standortmarketing, Bürgerkommunikation, Wirtschafts- und Tourismusförderung liegen; zudem wird ein verbindliches Social-Media-Konzept mit Standards für Tonalität, Themenwahl, Neutralität und Moderation verlangt sowie eine regelmäßige Prüfung aller Inhalte auf politische Neutralität. Begründet wird dies mit dem Vorwurf, städtische Beiträge enthielten „teilweise ideologisch gefärbte oder politisch wertende Inhalte“, was das Vertrauen der Bürger beeinträchtigen könne.
Konkrete Beispiele für die Vorwürfeliefert die AfD nicht, auch führt der Antrag kein konkreten Beispiele an.
Stadt hält dagegen
Die Verwaltung hält dem entgegen, dass die eigenen Beiträge auf offiziellen Pressemitteilungen, Kooperationen mit Institutionen und öffentlichen Aktionen beruhen und den gesetzlichen Rahmen sowie die Werte des demokratischen Gemeinwesens widerspiegeln. Man bitte die Antragsteller ausdrücklich um Beispiele, „um welche Beiträge es sich handeln soll“, da entsprechende öffentliche Kritik bislang nicht vorliege. Zugleich verweist das Rathaus darauf, dass interne Leitplanken bereits erarbeitet werden. Unter dem Strich sieht die Verwaltung deshalb keinen zusätzlichen Handlungsbedarf über die laufende Richtlinienarbeit hinaus.
Der Antrag der AfD soll am 10. November in der Stadtvertretung beraten werden. Vielleicht liefert die AfD ja auch einige alktuelle Belege und Beispiele – die sie zu diesem Antrag verführt hat.
Ob die Fraktion im weiteren Verfahren konkrete Beanstandungen einzelner Posts vorlegt, bleibt abzuwarten – die Verwaltung hat diese zumindest eingefordert. Bis dahin steht der klare Satz aus dem Rathaus im Raum: „Eine öffentliche Kritik zu unseren Beiträgen ist uns nicht bekannt.“
Für eigene Recherche:
Hier können die beiden meistgenutzten Social media Kanäle der Stadt angesehen werden:
Landeshauptstadt Schwerin (@landeshauptstadt_schwerin) • Instagram-Fotos und -Videos
Der Antrag der AfD und die Stellungnahme der verwaltung können hier eingesehen und heruntergeladen werden:
















