(stm/Kommentar)
Die CDU-Fraktion in der Landeshaupstadt Schwerin hält verbissen an dem umstrittenen Januar-Termin für den Bürgerentscheid zum Stadtteilpark Lankow fest – einem Termin, der nach einhelliger Auffassung der Rechtsaufsicht des Innenministeriums, der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters rechtswidrig ist. Um einen der Hauptkritikpunkte, die fehlende Finanzierung, zu umschiffen, präsentiert die Partei um Fraktionschef Gert Rudolf nun einen kreativen, aber hanebüchenen Rechentrick.
Ihr Vorschlag: Man möge doch einfach die „wegfallende Besoldung“ des scheidenden Oberbürgermeisters nebst Zulagen für das erste Halbjahr 2026 zur „Gegenfinanzierung“ des Bürgerentscheids am 25. Januar nutzen. Was nach einem cleveren Schachzug klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als haushaltspolitisches Luftschloss.
Die peinliche Rechenleistung der CDU
Denn die Mathematik ist erbarmungslos: Ein Oberbürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern wird nach Besoldungsgruppe B7 bezahlt. Selbst im günstigsten Fall summiert sich das Bruttogehalt für sechs Monate auf grob 65.000 bis 75.000 Euro, nach der entsprechenden Besoldungsgruppe sind es aktuell (Stand 01.02.2025) einem Grundgehalt von rund 10.767 € brutto im Monat. Die Kosten für den extra anberaumten Bürgerentscheid im Januar belaufen sich jedoch auf satte 100.000 Euro.
Selbst wenn man also das fiktiv „gesparte“ Geld des Stadtoberhaupts komplett umwidmen wollte, klafft eine Deckungslücke von mindestens 25.000 Euro bis hoch zu 35.000 Euro. Zudem ist damit zu rechnen, dass der neue Oberbürgermeister oder die neue Oberbürgermeisterin im Mai ihren Job aufnehmen wird, was den Fehlbetrag noch deutlich erhöhen würde. Mathe scheint nicht die Stärke der CDU-Fraktion zu sein. Oder sie hofft, dass es niemand nachrechnet.
Hinzu kommt: Bei dieser „Gegenfinanzierung“ handelt es sich um eine spekulative Minderausgabe, keine planbare Einnahme, die man woanders mal eben einsetzen kann. Sie ist haushalterisch höchst fragwürdig und ändert nichts am wesentlichen Rechtsmangel: Das ebenfalls als zwingend erforderliche „Benehmen“ mit der Rechtsaufsicht wurde für den Januar-Termin nie hergestellt. Dieser ist und bleibt damit rechtswidrig.
Auch inhaltliche Logikfehler
Die Argumentation der CDU in dieser Sache ist nicht nur fachlich falsch, sondern in ihrer Grundkonstruktion völlig absurd. Es geht hier um einen Widerspruch des Oberbürgermeisters, der sich auschließlich gegen einen Punkt richtet: den Termin am 25. Januar 2026.
Die CDU schlägt nun vor:
- Dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Januar-Termin stattzugeben
- Trotzdem am Januar-Termin festzuhalten
Das ist, als würde man an einer roten Ampel stehen, einsehen, dass Rot ‚Stopp‘ bedeutet – und dann trotzdem bei Rot losfahren.
Falls die Stadtvertretung dem Widerspruch stattgibt, erkennt sie offiziell an: „Der OB hat recht, der Januar-Termin ist rechtswidrig.“ Im selben Atemzug den gleichen rechtswidrigen Termin erneut zu beschließen, ist schlicht unlogisch. Selbst wenn eine mathematisch korrekte Gegenfinanzierung da wäre.
Warum die Eile, liebe CDU?
Während die Bürgerinitiative, die über 4.700 gültige Unterschriften für den Bürgerentscheid gesammelt hat, gelassen erklärt, der für April geplante Termin parallel zur OB-Wahl sei „absolut ausreichend“, pocht die CDU mit unerklärlicher Verbissenheit auf die Eile.
Böse Zungen mutmaßen, dass die CDU auf die schlechte Witterung im Januar setzt: Schmuddelwetter, Kälte und Dunkelheit sorgen erfahrungsgemäß für eine geringere Wahlbeteiligung. Je schneller der Entscheid kommt, umso weniger Zeit bleibt der Bürgerinitiative stadtweit zu werben. Das Thema abseits der OB Wahl zu behandeln, hält das Thema von der Aufmerksamkeit verstärkenden OB wahl fern.
Setzt CDU auf niedrige Wahlbeteiligung?
Eine niedrigere Beteiligung wiederum erhöht die Chance, dass der Bürgerentscheid scheitert. Sollte er scheitern, stünde dem Investor, einer der beiden Investoren ist ein ehemaliger CDU-Kommunalwahlkandidat, der Weg frei, sein Bauprojekt auf der grünen 4.800 m²-Fläche zu beginnen.
Die Frage drängt sich auf: Wie tief muss man in der Tasche eines Investors stecken, um so offensichtlich gegen Recht, Vernunft und den Willen der Bürgerinnen und zu arbeiten? Die CDU erklärt ihr motivationsloses Drängen nach wie vor nicht. Vielleicht ist die Antwort ja einfacher, als man denkt: Es gibt schlicht keinen sachlichen Grund für die Eile. Das Ziel des Bürgerbegehrens ist der Erhalt des Status quo. Daher ist der günstigere und demokratisch legitimiertere Termin im April die einzig logische Wahl.
Die Stadtvertretung steht nun vor der Entscheidung: Folgt sie dem rechtssicheren, kostensparenden Weg der Verwaltung oder dem peinlichen und durchsichtigen Manöver der CDU?
Hier kann der Widerspruch des Oberbürgermeisters und der Ersetzungsantrag der CDU eingesehen und heruntergeladen werden:



















