(fab)

Die Stadtvertretung Schwerin hat am Montagabend mit Mehrheit den Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Termin des Bürgerentscheids zum Stadtteilpark Lankow zurückgewiesen. Damit bleibt es – vorbehaltlich einer möglichen Prüfung durch die Rechtsaufsicht – beim 25. Januar 2026 als Abstimmungstag.

Mit der Entscheidung setzte sich die CDU-Fraktion mit ihrem Ersetzungsantrag durch, den auch Teile anderer Fraktionen unterstützten. Der Antrag sieht vor, den Bürgerentscheid wie ursprünglich beschlossen im Januar abzuhalten. Zur Gegenfinanzierung der zusätzlich veranschlagten 100.000 Euro für die getrennte Durchführung wird auf die „wegfallende Besoldung des Oberbürgermeisters“ im ersten Halbjahr 2026 verwiesen. Der ebenfalls eingebrachte SPD-Ergänzungsantrag, wonach der Bürgerentscheid ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden soll, wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls angenommen.

Zuvor hatte die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage 01613/2025 eindringlich empfohlen, den Entscheid an die Oberbürgermeisterwahl zu koppeln, die nach der aktuellen Planung am 12. April 2026 stattfinden soll. Das Innenministerium hatte den Januar-Termin als rechtswidrig bewertet, weil das dafür erforderliche Benehmen mit der Rechtsaufsicht nicht hergestellt worden sei. Zudem fehle ein rechtlich belastbarer Kostendeckungsvorschlag für die Mehrkosten. Diese Argumente überzeugten die Mehrheit der Stadtvertretung jedoch nicht.

Nach der Abstimmung steht die Stadt nun vor einem heiklen Verfahren: Während die Verwaltung den Januar-Termin weiterhin für formell rechtswidrig hält, muss sie zugleich die Durchführung des Bürgerentscheids vorbereiten. Die Rechtsaufsicht beim Innenministerium dürfte sich nun erneut mit dem Vorgang befassen.

Politisch werten Unterstützer des Januar-Termins die Entscheidung als Signal für „Zeitnähe und Eigenständigkeit“ des Themas. Die CDU hatte argumentiert, der Bürgerentscheid verdiene einen eigenen Tag und solle nicht durch die Oberbürgermeisterwahl „überlagert“ werden.

Kritikerinnen und Kritiker sehen darin hingegen eine Missachtung rechtlicher Vorgaben und eine unnötige Belastung des Haushalts. Sie verweisen auf die Gefahr, dass ein eigenständiger Termin mitten im Winter zu geringerer Beteiligung führt und die Abstimmung unter ungünstigen Bedingungen stattfindet.

Ob der Termin tatsächlich Bestand hat, wird nun auch von der Reaktion der Rechtsaufsicht abhängen. Das Innenministerium hatte bereits im Oktober erklärt, den Januar-Termin für „nicht genehmigungsfähig“ zu halten. Sollte diese Einschätzung Bestand haben, droht der Stadtvertretung eine erneute Befassung – und möglicherweise ein juristisches Nachspiel.

Vertreterinnen der Bürgerinitiative die den Bürgerentscheid durch die Sammlung von über 5600 Unterschriften auf den Weg gebracht hatten, zeigen sich unzufrieden und kündigten an den Beschluss nicht widerstandslos hinnehmen zu wollen.

Rückendeckung kommt vom ASK Stadtvertreter der erneut an die Rechtsaufsicht zugehen möchte um eine Beanstandung des Termins zu erwirken.

Der Beschluss für den Januartermin mag getroffen worden sein, ob der Bürgerentscheid aber wirklich im Januar stattfindet, wird sich zeigen.



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