(fab)
Die Stadtvertretung hat am Montag die Weichen für neue Gebühren bei Abwasser und Hausmüll gestellt. Beide Beschlüsse greifen zum 1. Januar 2026 und stützen sich auf jeweils neue Kalkulationszeiträume. Für viele Haushalte bedeutet das: Bei der Müllabfuhr steigen die leistungsbezogenen Entgelte, während beim Abwasser vor allem diejenigen stärker belastet werden, die nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen sind, was huaptsichlich besitzer von Kleingärten betreffen dürfte.
Bei der Abwasserbeseitigung bleibt es für Nutzer der zentralen Schmutz- und Niederschlagswasseranlage bei den bisherigen Sätzen. Deutlich anziehen werden jedoch die Entgelte für die dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen. So steigt etwa die Gebühr für Schmutzwasser aus Sammelgruben in Wohn- und Gewerbenutzung von bislang 9,14 Euro je Kubikmeter auf 17,50 Euro. Für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen werden künftig 44,00 Euro je Kubikmeter fällig (zuvor 20,52 Euro). Neu eingeführt wird außerdem eine Staffelung der Grundgebühren für Abfuhren in der Freizeitnutzung: Wer außerhalb der Sammeltermine eine Sonder- oder Expressabfuhr bestellt, zahlt künftig spürbar mehr. Die Verwaltung begründet das mit einer gerechteren Kostenverteilung und dem Ziel, Sammeltermine attraktiver zu machen. Hintergrund der Anpassungen seien gestiegene Personal- und Fremdleistungen – allein die Personalkosten der Betriebsführung legten zwischen 2024 und 2026 um rund 14,8 Prozent zu – sowie höhere Transportkosten durch Energiepreise, Maut und CO₂-Umlage. Obwohl die dezentrale Entsorgung nur etwa zwei Prozent des gesamten Gebührenaufkommens ausmacht, wirken sich die Kostensteigerungen dort wegen des Personal- und Logistikaufwands besonders stark aus. Unverändert bleiben die Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Die Änderungen werden mit einer umfassenden Anpassung der Satzung zum 1. Januar 2026 wirksam.
Bei der Abfallentsorgung hat die Stadtvertretung die Hausmüllgebührensatzung für die Periode 2026 bis 2028 neu gefasst. Die Grundgebühr pro Bewohneräquivalent sinkt moderat von 60,16 auf 58,11 Euro jährlich. Gleichzeitig steigen die leistungsbezogenen Jahresgebühren je nach Tonnengröße: Ein 120-Liter-Restabfallbehälter kostet ab 2026 jährlich 221,98 Euro statt 205,27 Euro, beim 240-Liter-Behälter sind es 443,96 Euro statt 410,54 Euro. Im Mittel ergibt sich für die Leistungsgebühr ein Plus von rund 8,1 Prozent. Begründet wird das mit veränderten Kostenstrukturen nach Neuausschreibungen für Restmüll, Sperrmüll und Altpapier ab dem 1. Juni 2026, mit zusätzlichen Belastungen durch die seit 2024 fällige CO₂-Umlage nach dem BEHG und mit einem leicht steigenden gebührenpflichtigen Behältervolumen, unter anderem infolge von Bevölkerungszuwächsen in Großwohnanlagen. Dämpfend wirkt eine aus der Vorperiode 2023–2025 resultierende Überdeckung von rund 475.000 Euro, die in die neue Kalkulation eingerechnet wurde. Die Senkung der Grundgebühr um 3,4 Prozent soll zugleich den Anreiz zur besseren Abfalltrennung erhöhen; die eigentliche Höhe der jährlichen Zahlung für Haushalte hängt weiterhin maßgeblich von der gewählten Tonnenkapazität und den Leerungen ab.
Klar ist: Ab 2026 werden Mülltonnen teurer, während bei den Abwassergebühren nur ein kleiner Teil der Haushalte – die mit Sammelgruben oder Kleinkläranlagen – kräftige Aufschläge schultern muss, Nutzer der zentralen Systeme dagegen keine Erhöhung sehen.
Beide beschlüsse wurden mit nur wenigen Gegenstimmen durchgewunken.












