(fab)
Der Streit um den ersten Schweriner Bürgerentscheid zur Zukunft des Stadtteilparks Lankow spitzt sich zu. Während das Landesinnenministerium die Beanstandung des 25. Januar 2026 als Abstimmungstermin formal ablehnt und dem Beschluss der Stadtvertretung damit den Weg ebnet, wird die Frage der haushalterischen Verantwortung zu einem zentralen politischen Sprengsatz.
Die Rechtsaufsicht erklärte in ihrer aktuellen Stellungnahme, dass sie keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten sehe. Diese Entscheidung bestätigt die Stadtvertretung formell, obwohl sie durch die separate Terminierung auf Januar Mehrkosten in Höhe von 100.000 Euro in Kauf nimmt.
Die haushalterische Verantwortung wird ignoriert
Der ask Stadtvertreter hält die juristische Abweisung seiner Einwände für nicht vertretbar. Seine erneute Prüfung der Sachlage zielt direkt auf die ökonomische Vernunft des Beschlusses, die seiner Ansicht nach eklatant verletzt wurde. Martini verweist auf das in der Kommunalverfassung verankerte Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
Wenn eine kostengünstigere, organisatorisch stabilere Alternative (die Zusammenlegung mit der OB-Wahl im April) ohne Weiteres zur Verfügung stand, hätte die Stadtvertretung die teurere Januar-Variante nicht wählen dürfen. Martini argumentiert, dass die Rechtslage in diesem Fall eine „Ermessensreduzierung auf Null“ erfordere und die Entscheidung der Stadtvertretung einen „eigenständigen Ermessensfehler“ darstelle. Dass die Rechtsaufsicht hier keine Beanstandung einleite sei nach Ansicht des Stadtvertreters allerdings noch nicht das abschließende Wort.
Kritisch aber derzeit keine Beanstandung
Der Versuch, die unnötigen sechsstelligen Mehrkosten durch „voraussichtlich frei werdende Besoldungsmittel“ des Oberbürgermeisters zu decken, wirft weitere Fragen auf: Diese Mittel seien haushaltsrechtlich nicht gesichert und die spekulative Kostenschätzung genüge nicht, um einen Beschluss zu rechtfertigen, der den Haushalt der strukturell unterfinanzierten Landeshauptstadt zusätzlich belastet. Die Aufsichtsbehörde bezeichne die separate Terminierung zwar selbst als „kritisch“, sehe aber dennoch von einer Beanstandung ab.
Logistische Risiken und fehlende Transparenz
Der Stadtvertretr kritisiert zudem die Entscheidung für eine reine Briefwahlt. Eine Abstimmung im Januar berge aufgrund des engen Zeitfensters, eingeschränkter Produktionskapazitäten und Postlaufzeiten erhebliche logistische Risiken. Im Gegensatz zur Haltung der Verwaltung, die die Briefwahl als organisatorisch vorteilhaft darstellt, sieht Martini die Gefährdung der Wahlrechtsgleichheit aller Bürger, da Fehler in diesem engen Zeitrahmen kaum nachträglich zu beheben seien.
Auch die Frage der Beteiligung des Ortsbeirates Lankow bleibe ungeklärt. Der Stadtvertreter merkt an, dass die entscheidende, überarbeitete Verkaufsvorlage dem Ortsbeirat weder zur Prüfung vorgelegt noch im Protokoll vom 18. März 2025 dokumentiert wurde. Eine mündliche Information könne die Beratung einer vollständig neuen Beschlussvorlage nicht ersetzen.
Obwohl die Rechtsaufsicht an ihrer Entscheidung festhält, den Beschluss nicht aufzuheben, wird deutlich, dass die politischen und haushalterischen Bedenken hinsichtlich des gewählten Termins weiterhin im Raum stehen. Der Bürgerentscheid wird somit nicht nur zu einer Abstimmung über den Stadtteilpark, sondern auch über die Qualität der kommunalen Entscheidungsfindung in Schwerin.
Noch nicht endgültig
Der ASK Stadtvertreter ließ gegenüber der Redaktion durchblicken dass die Ausbleibende Beanstandung für ihn noch nicht das Ende darstelle und es noch viele ungeklärte Fragen gibt, die gegebenenfalls ein Gericht endgültig klären müsse.


















