(stm)
Auf dem Marienplatz wird weiter diskutiert, aber entschieden ist nichts: Das von der Stadtvertretung beauftragte Prüfverfahren für ein lokales Alkoholverbot kommt kaum voran. Statt einer konkreten Vorlage gibt es vorerst nur die Nachricht: Die Verwaltung prüft noch.
Ausgangspunkt war ein Beschluss der Stadtvertretung vom 29. September 2025. Der Oberbürgermeister sollte klären, ob auf dem Marienplatz ein räumlich und zeitlich begrenztes Alkoholverbot möglich ist – notfalls zunächst als Testphase. Untersucht werden sollten Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile, die Notwendigkeit eines Verbots, Fragen der Verfassungsmäßigkeit, konkrete Ausgestaltung und Kontrolle, die zu erwartenden Kosten, die Akzeptanz in der Bevölkerung und mögliche Alternativen. Am Ende sollten Handlungsempfehlungen stehen.
Jetzt teilt die Verwaltung mit: Der Prüfauftrag sei „noch in Bearbeitung“. Man werte die Rechtslage und Rechtsprechung aus und sammle Daten anderer Stellen. Ein Termin, wann die Stadtvertretung ein Ergebnis bekommt, wird nicht genannt.
Inhaltlich geht es um eine alte Streitfrage:
Soll Alkohol auf dem Marienplatz zeitweise verboten werden, um Trinkgelage, Pöbeleien und Vermüllung einzudämmen – oder verschiebt man damit nur Probleme und kriminalisiert vor allem Menschen, die sich ohnehin viel im öffentlichen Raum aufhalten?
Ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum ist rechtlich kein leichter Eingriff. Die Stadt bräuchte eine belastbare Gefahrenprognose, zum Beispiel durch Polizeiberichte und Vorfälle, und müsste das Verbot eng begrenzen – nach Ort, Zeit und Anlass. Außerdem müsste geklärt werden, wer das Ganze kontrolliert und wie Verstöße sanktioniert werden.
Die Stadtvertretung hatte sich von der Prüfung eine Grundlage für genau diese Abwägung erhofft: Verbot, Alternativen oder ein Mix aus ordnungsrechtlichen Maßnahmen, Sozialarbeit und mehr Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst.
Stattdessen bleibt es vorerst bei der Formel „Wir prüfen noch“. Der politische Konflikt auf dem Marienplatz – Sicherheit, Aufenthaltsqualität, Umgang mit sichtbarer Armut – bleibt damit ungelöst und wird in das kommende Jahr verschoben.


















