(stm/Kommentar)
Als die Stadtvertretung am 27. Januar 2025 den Antrag der Linksfraktion „Schwerin ist Welterbe – Was ist jetzt zu tun?“ beschloss, war die Erwartung eindeutig: Der neue Titel sollte schnell in konkrete Schritte übersetzt werden – mit regelmäßiger Berichterstattung, klaren Zeit- und Zielmarken für den Managementplan, barriereärmeren Verkehrsflächen, einer Strategie für mehr Übernachtungen, einer Aktualisierung des Tourismuskonzepts inklusive öffentlicher Toiletten, engerer Verzahnung mit dem Land und Qualifizierungsangeboten für die Branche.
Die nun bekannten Mitteilungen des Oberbürgermeisters zur Stadtvertretung geben einen ersten Einblick, wie weit die Verwaltung bei einzelnen Punkten gekommen ist – und wo die Umsetzung bislang eher in der Warteschleife steckt.
Zum Punkt der halbjährlichen Berichte und Strategiegespräche wird mitgeteilt, dass im Sommer und im November 2025 Gespräche zwischen Landeshauptstadt, Land Mecklenburg-Vorpommern und Landtag zur langfristigen Entwicklung des Alten Gartens stattgefunden haben. Konkrete Ziele oder Maßnahmen seien daraus allerdings noch nicht entstanden. Als zentrale Hürden werden die Eigentumsverhältnisse und unterschiedliche Ansprüche an die Fläche genannt. Parallel steht die städtische Stabsstelle Weltkulturerbe im Austausch mit der Welterbestätte Wismar/Stralsund, um mögliche gemeinsame Aktionen auszuloten – auch hier ohne konkrete Ergebnisse. Positiv ist immerhin, dass die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit mit Stadtmarketing, Förderverein und weiteren Partnern regelmäßig tagt und die Stadtvertretung nach Angaben der Verwaltung fortlaufend eine Übersicht touristischer Aktivitäten zum Marketing Welterbe erhalten soll.
Ernüchternd fällt der Satz aus, wonach es derzeit keine Optionen auf zusätzliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zum UNESCO-Weltkulturerbe gebe. Gerade weil der Beschluss ausdrücklich auf Förderwege und finanzielle Perspektiven zielte, wirkt diese Aussage wie ein Stoppzeichen – zumindest für den Moment.
Besonders auffällig ist der Stand beim Tourismuskonzept. Der Beschluss verlangte, das bestehende Konzept unter Einbeziehung des Themas „öffentliche Toiletten“ zu aktualisieren und der Stadtvertretung spätestens im 4. Quartal 2025 vorzulegen. Laut Mitteilung wurde 2025 zwar wie geplant ein Vergabeverfahren eingeleitet, den Zuschlag erhielt die dwif-Consulting GmbH. Der Leistungszeitraum beginnt jedoch erst im November 2025 und endet im Oktober 2026. Damit wird ein aktualisiertes Konzept frühestens 2026 vollständig vorliegen. Inhaltlich soll der Prozess Nachfrage, Angebot, Qualität und Zielgruppen analysieren, später in Workshops Leitlinien und Maßnahmen entwickeln und dabei auch die Profilierung Schwerins als UNESCO-Welterbestadt mit urbanen und naturnahen Angeboten verbinden.
Was in den Mitteilungen nicht ausgeführt wird, sind mehrere weitere Kernaufträge des Beschlusses – etwa die angekündigten Berichte bis Juli 2025 zu den Empfehlungen des UNESCO-Welterbekomitees und zum Managementplan, die strategischen Überlegungen zur Steigerung der Übernachtungskapazitäten oder der Auftrag, gemeinsam mit dem Land barrierefreie bzw. barrierearme Verkehrsflächen zu organisieren und dafür Haushaltsmittel einzuplanen. Auch die Prüfung konkreter Unterstützungsangebote für touristische Unternehmen im Hinblick auf sprachliche und servicebezogene Anforderungen bleibt in der vorliegenden Mitteilung ohne erkennbaren Zwischenstand.
Unterm Strich entsteht ein Bild, das man so zusammenfassen kann: Die Stadt arbeitet an Strukturen und Austauschformaten, aber viele der politisch gesetzten Zeitmarken wirken inzwischen überholt oder in die nächste Planungsrunde verschoben. Das ist nicht automatisch ein Scheitern – Welterbe-Management und Tourismusentwicklung brauchen Abstimmung und belastbare Daten. Doch der Beschluss war bewusst ambitioniert formuliert. Wer ihn ernst nimmt, wird in den kommenden Monaten erwarten dürfen, dass die Verwaltung die noch offenen Punkte nachliefert – nicht als allgemeine Absichtserklärung, sondern mit klaren Terminen, Zuständigkeiten und einem sichtbaren Plan für die Verbindung von Schutz, Erlebbarkeit und städtischem Nutzen.
Hier kann das Papier der Stadtverwaltung dazu eingesehen und heruntergeladen werden:














