Ein Antrag in der Stadtvertretung fordert eine klare Bremse für weitere Spätverkaufsstellen in der historischen Altstadt. Begründet wird das mit Lärm, Müll und einer „Partyzone“-Entwicklung.
Schwerin soll die weitere Ansiedlung von Spätverkaufsstellen in der historischen Altstadt begrenzen – insbesondere in der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes. Das fordert zumiet die Fraktion Unabhängige Bürger / FDP in einem Antrag, der nun in der Stadtvertretung beraten werden soll. Gleichzeitig soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, „kurzfristig die notwendigen Schritte“ zu veranlassen.
Zur Begründung verweisen die Antragsteller auf eine Entwicklung, die aus ihrer Sicht längst spürbar ist: In der Altstadt habe es in den vergangenen Jahren eine zunehmende Ansiedlung von „Spätis“ gegeben. Problematisch sei dabei, dass Spätverkaufsstellen gewerberechtlich lediglich anzeigepflichtig seien – die Stadt habe damit nach Darstellung der Fraktion kaum steuernde oder begrenzende Eingriffsmöglichkeiten. Ohne aktives Gegensteuern sei daher eine weitere unregulierte Ausbreitung zu erwarten.
Die Altstadt brauche jedoch besonderen Schutz, heißt es weiter – und zwar nicht nur im denkmalrechtlichen Sinn. Entscheidend seien auch die Art der gewerblichen Nutzung und deren Auswirkungen auf Stadtbild, Aufenthaltsqualität und das soziale Umfeld. „Störende Gewerbe“ mit erheblichen negativen Begleiterscheinungen stünden im Widerspruch zum besonderen Charakter dieses sensiblen Bereichs.
Im Antrag werden konkrete Begleiterscheinungen benannt, die aus Sicht der Fraktion wiederholt auftreten: Lärmbelästigungen in den Abend- und Nachtstunden, zunehmende Vermüllung sowie eine stärkere Inanspruchnahme des öffentlichen Raums durch alkoholkonsumierende Personengruppen. Dadurch entwickle sich der öffentliche Raum stellenweise zu einer informellen „Partyzone“, was sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch andere Gewerbetreibende erheblich belaste. Als Beispiel wird unter anderem auf Berichte über Zustände rund um den Schlachtermarkt verwiesen.
Wie eine Begrenzung rechtlich und praktisch umgesetzt werden soll, führt der Antrag nicht im Detail aus. Er setzt zunächst auf einen klaren politischen Auftrag: Die Ansiedlung weiterer Spätverkaufsstellen in der historischen Altstadt – insbesondere im UNESCO-Kernbereich – soll begrenzt werden, um Schutz, Ordnung und Lebensqualität „nachhaltig“ zu gewährleisten.


















