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Verkehrsunfall in Schwerin – Hinweis der Polizei zur freien Sicht im Straßenverkehr

Am gestrigen Tag kam es gegen 15:15 Uhr in der Lübecker Straße in Schwerin zu einem Verkehrsunfall. Nach derzeitigen Erkenntnissen wendete der Fahrer eines PKW, als ein weiterer PKW aus bislang ungeklärter Ursache mit der hinteren Fahrzeugseite des wendenden Fahrzeugs kollidierte.

Durch den Zusammenstoß wurde eine 13-jährige Insassin des wendenden PKW verletzt. Eine medizinische Erstversorgung vor Ort war nicht erforderlich.

Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 2.500 Euro geschätzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass der mutmaßliche Unfallverursacher eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr hatte. Die Polizei hat die Ermittlungen zur genauen Unfallursache aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrzeugführer vor Fahrtantritt verpflichtet sind, für eine uneingeschränkte Sicht zu sorgen. Vereiste oder beschlagene Scheiben stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Scheiben sind vollständig von Eis und Schnee zu befreien. Wer mit eingeschränkter Sicht fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und muss mit Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

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