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„Der aktuelle Stadtelternrat verfolgt dieses Thema gar nicht“ – Fällt Ehlers‘ Aussage ihm jetzt auf die Füße?

(stm/Kommentar)

Manchmal muss man gar nicht viel interpretieren. Es reicht, zwei Schreiben nebeneinanderzulegen und die Leute selbst lesen zu lassen. Am 25. September 2026 schrieb Oberbürgermeister Sebastian Ehlers dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Es ging um den Streit über die Lernmittelbeschaffung an Schweriner Schulen und eine angedrohte kommunalaufsichtliche Anordnung.

Ehlers erklärte in diesem Zusammenhang, das Verfahren sei „seinerzeit lediglich von einer einzigen Person thematisiert“ worden. Diese Person sei vorübergehend im Stadtelternrat tätig gewesen, inzwischen aber nicht mehr. Dann setzte er nach: „Der aktuelle Stadttelternrat verfolgt dieses Thema gar nicht.“

Das ist eine bemerkenswerte Aussage. Denn Ehlers schreibt hier nicht irgendeinen Facebook-Kommentar. Er antwortet der Rechtsaufsicht in einem laufenden Verfahren. Und er liefert eine Begründung dafür, warum die Angelegenheit offenbar als das Anliegen einer einzelnen Person betrachtet werden könne – dadurch im Prinzip nicht so wichtig sei.

Ist der Stadtelternrat noch am Thema dran?

Nur gibt es da ein Problem: Was genau weiß der Oberbürgermeister eigentlich über die Haltung des aktuellen Stadtelternrates?

Wir haben beim Stadtelternrat nachgefragt. Hat der neue Stadtelternrat das Thema tatsächlich aufgegeben? Gibt es einen Beschluss, mit dem er sich von der früheren Position distanziert hat? Wurde die Sache überhaupt noch einmal beraten? Und auf welche Informationen stützt sich Ehlers‘ Aussage? Die Antwort des Vorstandes ist kurz. Aber sie hat es in sich.

„Da das Verfahren zur Lernmittelbeschaffung weiterhin anhängig ist, warten wir dessen abschließende Entscheidung ab“, schreibt der Stadtelternrat. Anschließend werde man prüfen, „ob und welche weiteren Schritte aus Sicht des Stadtelternrates erforderlich sind“.

Moment mal. Der Stadtelternrat wartet also auf den Ausgang des Verfahrens und will danach über weitere Schritte entscheiden. Das Thema ist für ihn also nicht erledigt. Der Vorstand hält sich ausdrücklich die Möglichkeit offen, das Them,a weiter zu bearbeiten.

Und genau diesen Stadtelternrat beschreibt Ehlers gegenüber der Rechtsaufsicht mit den Worten: „Der aktuelle Stadttelternrat verfolgt dieses Thema gar nicht.“

Wie passt das zusammen?

Di Sache ist gar nicht so kompliziert: Die Antwort des Stadtelternrat beweist nicht, dass der Vorstand die frühere Position in allen Punkten teilt. Sie beweist auch nicht, dass der Stadtelternrat bereits konkrete Schritte eingeleitet hat. Aber sie zeigt, dass der Vorstand das laufende Verfahren nach wie vor im Blick hat und seine weitere Haltung davon abhängig macht. Von einem Desinteresse kann jedenfalls keine Rede sein.

Noch etwas sollte nicht unter den Tisch fallen: Die ursprüngliche Forderung war keineswegs nur die Privatmeinung eines Einzelnen. Der Stadtelternrat hatte am 27. März 2025 mehrheitlich beschlossen, die Stadtvertretung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Lernmittelbeschaffung aufzufordern. Das entsprechende Schreiben folgte am 6. April 2025. Ein Mehrheitsbeschluss eines Gremiums wird nicht dadurch zur persönlichen Einzelaktion, dass die Person, die das Thema besonders vorangetrieben hat, später nicht mehr Mitglied ist.

Hat der aktuelle Stadtelternrat diesen Beschluss aufgehoben? Hat er sich davon distanziert? Hat er entschieden, die Sache nicht weiterzuverfolgen? Auf diese Fragen gab es keine klaren Antwort. Einen solchen Beschluss nennt der Vorstand jedenfalls nicht.

„Konstruktive und vertrauensvolle“ Zusammenarbeit statt klarer Antworten

Stattdessen betont er die inzwischen „konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit dem zuständigen Fachdienst der Stadtverwaltung. Man wolle den Austausch „auf Augenhöhe“ fortsetzen und die Interessen der Eltern sachlich und lösungsorientiert vertreten. Zu den rechtlichen Fragen und zum laufenden Verfahren wolle man sich derzeit nicht weiter äußern.

Das ist das gute Recht des Stadtelternrates. Ehrenamtliche Arbeit kostet Zeit, und ein laufendes Verfahren kann Gründe liefern, sich mit öffentlichen Bewertungen zurückzuhalten. Nur beantwortet das die Frage noch lange nicht, weshalb der Oberbürgermeister der Rechtsaufsicht in einem offiziellen Schreiben mitteilt, der aktuelle Stadtelternrat verfolge das Thema überhaupt nicht. Damit bleibt offen, worauf sich diese weitreichende Aussage stützt.

Und jetzt liegen zwei Dokumente auf dem Tisch. Auf der einen Seite die schriftliche Erklärung des Oberbürgermeisters an die Rechtsaufsicht. Auf der anderen Seite die Antwort des aktuellen Stadtelternrates. Jeder kann die Screenshots lesen und sich selbst ein Bild machen.

Wer der Rechtsaufsicht erklärt, ein Gremium verfolge ein Thema „gar nicht“, sollte dafür eine belastbare Grundlage haben. Gerade wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben an Schulen geht und Eltern möglicherweise finanziell betroffen sind, ist das keine belanglose Randbemerkung. Denn hier geht es nicht um eine persönliche Fehde zwischen einem Oberbürgermeister und einem ehemaligen Elternvertreter. Es geht darum, wie die Stadt ihre Position gegenüber der Rechtsaufsicht begründet. Und es geht um die Frage, ob die Interessen der Eltern tatsächlich so bedeutungslos geworden sind, wie Ehlers‘ Formulierung nahelegt.

Der aktuelle Stadtelternrat hätte die Gelegenheit gehabt, die Darstellung ausdrücklich zu bestätigen. Er hätte ihr widersprechen können. Er hätte erklären können, dass er den früheren Beschluss nicht mehr für maßgeblich hält. Nichts davon ist geschehen. Stattdessen wartet er das Verfahren ab und behält sich weitere Schritte vor. Das ist keine Bestätigung von Ehlers‘ Darstellung. Es ist auch kein ausdrücklicher Widerspruch. Es ist eine Antwort, die seine Aussage zumindest erheblich erklärungsbedürftig macht.

Und deshalb geht diese Frage jetzt an den Oberbürgermeister: Auf welcher konkreten Grundlage haben Sie der Rechtsaufsicht geschrieben, der aktuelle Stadtelternrat verfolge das Thema Lernmittelbeschaffung „gar nicht“? Nicht irgendwann. Nicht mit einer allgemeinen Erklärung über gute Zusammenarbeit. Sondern bezogen auf genau diesen Satz.

Wer gegenüber der Rechtsaufsicht solche Aussagen trifft, muss sich daran messen lassen. Und wer die Interessen von Eltern vertritt, sollte sich nicht damit abfinden müssen, dass ein Mehrheitsbeschluss von gestern gegenüber einer Behörde als das Anliegen einer einzelnen Person erscheint. Die Dokumente liegen vor. Jetzt ist eine Erklärung fällig.


Hier das Schreiben des OB Ehlers an die Rechtsaufsicht

(Seite 2, vorletzter Absatz)

Hier die Antwort des Stadtelternrates auf http://www.schwerin.news Anfrage: (Seite 1)

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