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Kurz nach dem Sondierungspapier von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern meldet sich Fachverband Mehr Demokratie e. V. zu Wort: grundsätzliches Ja zum geplanten Ausbau von Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie – aber ein klares Nein zu den angekündigten Volksbefragungen. Der Landesverband begrüßt grundsätzlich, dass die drei Parteien Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie ausbauen wollen – kritisieren aber scharf die angekündigten Volksbefragungen.
Drei Punkte sind dem Fachverband wichtig: ja zu mehr Beteiligung, nein zu unverbindlichen Befragungen „von oben“ und ein Umbau der Kommunalverfassung statt einer riskanten Verfassungsänderung.
Was der Verband begrüßt
Der geplante Ausbau von Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie sei „ein notwendiger und wichtiger Schritt, um das Vertrauen in die Demokratie zu stärken“, heißt es in der Mitteilung. „Die Menschen wollen sich einbringen und mitbestimmen, auch zwischen den Wahlen“, zitiert der Verband seinen Landesvorstandssprecher Dennis Klüver.
Die Kritik: Volksbefragungen „von oben“
Unverbindliche Befragungen, die die Regierung selbst startet und die keine bindende Wirkung entfalten, lehnt Mehr Demokratie ab. „Bei der direkten Demokratie sollten die Bürgerinnen und Bürger aber das Heft des Handelns selbst in der Hand haben“, sagt Klüver. „Unverbindliche Regierungsbefragungen von oben, die wir noch vom Brexit und von Viktor Orbán kennen, sind der falsche Weg.“
Die Verfassungsfalle
Der Verband weist darauf hin, dass Volksbefragungen in Mecklenburg-Vorpommern nur mit einer Änderung der Landesverfassung eingeführt werden könnten. Bayern als Beispiel: Dort hatte der Verfassungsgerichtshof im November 2016 die Einführung einer Volksbefragung per einfachem Gesetz für unzulässig erklärt. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag aber brauche nach der gegenwärtigen Sitzverteilung auch Stimmen der AfD.
„Die Regierung kann es viel einfacher haben. Auf kommunaler Ebene ist die direkte Demokratie wirklich schlecht geregelt. Mit ihrer Mehrheit sollte sie die Kommunalverfassung ändern und die kommunale Demokratie bürgernah ausbauen“, sagt Klüver.
MV im Ländervergleich: vorletzter Platz
Im Ländervergleich der direkten Demokratie belegt Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Verbands den vorletzten Platz. Kritisiert werden der umfassende Themenausschluss bei Bürgerentscheiden – insbesondere der Ausschluss der Bauleitplanung – sowie das Unterschriftenquorum bei Bürgerbegehren und das Zustimmungsquorum von 25 Prozent bei Bürgerentscheiden.
Anders als bei Volksbefragungen ließen sich diese Regeln mit einfacher Mehrheit in der Kommunalverfassung ändern.
Die Einordnung
Der Vorwurf an die künftige Landesregierung ist ein bekanntes Muster: Anträge auf Volksbefragungen werden gerne angekündigt, wenn es ans Regieren geht – deren Verbindlichkeit aber gern im Unklaren gelassen. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat 2016 genau diese Grauzone gestoppt. Mecklenburg-Vorpommern kann diesen Streit vermeiden: Die schlechten Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen lassen sich ohne Grundgesetzänderung reparieren.
Quellen: Pressemitteilung Mehr Demokratie e. V., Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, 9.10.2026; Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21.11.2016. Titelbild: Kolossos, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
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(red)















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