(stm/red)
Wer kennt es nicht. Da wohnt man zwischen zwei Haltestellen und will gerne raus. Doch das geht nicht. Das soll sich zumindest bei dem Busfahrten der Stadt bald ändern.
Der Nahverkehr Schwerin (NVS) stellt sich hinter die Idee eines Nachtservice „Halten auf Wunsch“ – und bringt dafür ein klares Modell ins Spiel: ein Testjahr. In einer Stellungnahme zum Antrag der UB schreibt das kommunale Unternehmen, man stehe dem Vorschlag, nach 20 Uhr auf Wunsch zwischen regulären Haltestellen zu halten, „grundsätzlich offen“ gegenüber.
Sinnvoll sei es aus Sicht des NVS, das Konzept zunächst für die Dauer eines Jahres zu erproben und anschließend auf Grundlage belastbarer Erfahrungen auszuwerten – etwa wie häufig das Angebot genutzt wird, welche Auswirkungen es auf den Betriebsablauf hat und ob Anpassungen nötig sind.
Der Antrag, eingebracht von der Fraktion Unabhängige Bürger, zielt darauf ab, den Nachtservice flächendeckend zu ermöglichen – allerdings ausdrücklich nur dort, wo Straßen- und Sicherheitslage es zulassen. Zusätzlich sollen Fahrgäste klar informiert werden; außerdem ist eine regelmäßige Auswertung vorgesehen, über die jährlich in der Stadtvertretung berichtet werden soll.
Der NVS betont in seiner Stellungnahme zugleich eine zentrale Einschränkung: Die Entscheidung über einen zusätzlichen Halt müsse immer im Ermessen der Busfahrerinnen und Busfahrer liegen. Sie trügen die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und müssten im Einzelfall beurteilen können, ob ein Halt an der gewünschten Stelle gefahrlos möglich ist – sowohl für den fließenden Verkehr als auch für aussteigende Fahrgäste. Außerdem macht das Unternehmen deutlich, dass das Angebot ausschließlich im Busverkehr umsetzbar sei. Bei Straßenbahnen sei ein Halt außerhalb ausgewiesener Haltestellen aus technischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich.
Auch die Stadtverwaltung hat den Vorstoß bereits bewertet. In einer Stellungnahme wird der Antrag als zulässig eingestuft; zuständig sei die Landeshauptstadt im eigenen Wirkungskreis. Finanzrechtlich wird die Maßnahme als neue freiwillige Aufgabe eingeordnet. In der Verfahrensempfehlung signalisiert die Verwaltung Zustimmung.
Damit liegt erstmals nicht nur ein politischer Auftrag, sondern auch eine konkrete Spur aus dem Betrieb selbst auf dem Tisch: „Halten auf Wunsch“ – als einjähriger Praxistest, unter Sicherheitsvorbehalt und mit anschließender Auswertung.
Entschieden wird darüber die Stadtvertretung, auf der nächsten Sitzung im März.



















