(stm/Kommentar) Aus dem politischen Wunsch, am Schweriner Marienplatz ein lokales Alkoholverbot einzuführen, wird vorerst nichts. Die Stadtverwaltung hat den Prüfauftrag abgearbeitet und kommt zu einem Ergebnis, das in der Debatte zwar weniger martialisch klingt, dafür aber deutlich näher an Recht und Realität liegt: Ein solches Verbot soll nicht weiterverfolgt werden.
Das ist bemerkenswert. Denn die Debatte um den Marienplatz lebt seit Monaten von einem einfachen politischen Reflex: Wo Menschen trinken, pöbeln, stören oder Straftaten begehen, muss eben ein Verbot her. Fertig. Problem gelöst. Nur funktioniert Verwaltung in einem Rechtsstaat leider nicht nach dem Prinzip Bierzeltparole.
Genau das hält die Verwaltung der Stadtvertretung nun schwarz auf weiß vor. Der Besitz alkoholischer Getränke und auch ihr Konsum im öffentlichen Raum sind grundsätzlich zulässig. Ein generelles Verbot wäre rechtlich nicht haltbar. Allenfalls eng begrenzte Verbote für bestimmte Orte oder Zeiten wären denkbar – und selbst dafür sind die Hürden hoch. Denn ein Alkoholkonsumverbot greift in die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Wer so etwas erlässt, muss sauber belegen können, dass es konkrete Gefahren gibt und dass genau dieses Verbot geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist.
Und genau an diesem Punkt zerfällt das schöne politische Wunschbild.
Ja, die Verwaltung räumt ein, dass die Datenlage durchaus einen Zusammenhang zwischen alkoholisierten Personen und Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten am Marienplatz erkennen lässt. Ja, die Fallzahlen sind „nennenswert“. Aber das allein reicht eben nicht. Denn es ist etwas völlig anderes, ob jemand alkoholisiert am Marienplatz auffällt – oder ob der Alkohol auch tatsächlich dort konsumiert wurde. Genau dieser Nachweis fehlt bislang. Und ohne diesen Nachweis fehlt auch die belastbare Grundlage für ein rechtsfestes Verbot.
Mit anderen Worten: Wer sich anderswo volllädt und dann am Marienplatz ausrastet, wird durch ein auf diesen Ort begrenztes Alkoholkonsumverbot kaum beeindruckt sein. Das Problem verschwindet dadurch nicht. Es bekommt höchstens ein neues Schild.
Praktisch kaum umsetzbar
Die Verwaltung formuliert das nüchterner, aber nicht weniger deutlich: Eine alkoholbedingte Straftat am Marienplatz setzt eben nicht zwingend voraus, dass dort auch getrunken wurde. Den Zusammenhang in jedem Einzelfall rechtssicher zu ermitteln, sei unverhältnismäßig aufwendig und praktisch kaum machbar. Übersetzt in normales Deutsch heißt das: Die Symbolpolitik klingt einfacher, als sie ist. In der Realität wäre sie juristisch wacklig, personell aufwendig und womöglich weitgehend wirkungslos.
Damit nicht genug. Ein solches Verbot würde eben nicht nur jene treffen, die in politischen Debatten gern als Problemgruppe markiert werden. Es würde alle erfassen, die sich am Marienplatz aufhalten. Also auch Menschen, die dort auf Bus oder Bahn warten, nach einer Veranstaltung nach Hause wollen, den Platz nur queren oder legal Alkohol mit sich führen. Das Rechtsgutachten nennt genau diesen Punkt ausdrücklich problematisch: Ein Aufenthaltsverbot für alkoholisierte Personen oder ein pauschales Mitführverbot würde schnell auch Nichtstörer treffen und damit tief in die allgemeine Handlungsfreiheit eingreifen.
Das ist die Stelle, an der aus vermeintlicher Ordnungspolitik schnell grober Unsinn werden kann. Wer vom Weinfest kommt, auf den Nahverkehr angewiesen ist und den Marienplatz überqueren muss, würde plötzlich mit einer Verbotslogik konfrontiert, die legales und gesellschaftlich toleriertes Verhalten künstlich kriminalisiert. Man kann das hart nennen. Man kann es konsequent nennen. Man kann es aber auch einfach unangemessen nennen.
Besonders unerquicklich für Verfechter des Verbots: Selbst normale und gesellschaftlich akzeptierte Anlässe würden davon erfasst. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass ein lokales Verbot auch Veranstaltungen am Marienplatz treffen würde. Selbst der Glühwein in der Adventszeit wäre dann plötzlich Teil des Problems. Da zeigt sich sehr schön, wie schnell aus dem Ruf nach „mehr Ordnung“ ein pauschaler Eingriff gegen alle wird.
Ohnme Daten, ohne knallharte Fakten kein Verbot
Das Rechtsgutachten ist dabei keineswegs weichgespült. Es sagt ausdrücklich, dass ein lokales Alkoholverbot zur Gefahrenabwehr grundsätzlich geeignet sein kann. Es könne präventiv wirken und Polizei sowie Ordnungsbehörden schon vor weiteren Folgeerscheinungen des Alkoholkonsums Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Aber das Gutachten sagt eben genauso klar: Das löst gerade jene Fälle nicht, in denen der Alkohol andernorts konsumiert wurde. Und es betont, dass vor einem Erlass zunächst über einen längeren Zeitraum ergänzende Daten erhoben werden müssten, um den ursächlichen Zusammenhang überhaupt gerichtsfest nachweisen zu können.
Heißt: Selbst wenn man das Verbot politisch will, ist man noch lange nicht an dem Punkt, es rechtssicher erlassen zu können. Es bräuchte mehr Daten, mehr Aufwand, mehr Personal, mehr Kontrolle – und selbst dann wäre noch offen, ob das Ganze am Ende vor Gericht Bestand hätte.
Plan soll nicht weiter verfolgt werden
Die Stadtverwaltung zieht daraus nun die einzig saubere Konsequenz: Sie empfiehlt, die Absicht eines lokalen Alkoholkonsumverbots am Marienplatz nicht weiter zu verfolgen. Es fehle schlicht an einer ausreichend konkreten und belastbaren Datengrundlage, um Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer derart eingreifenden Maßnahme sicher zu begründen. Stattdessen setzt sie auf das, was weniger plakativ, aber vermutlich wirksamer ist: Präsenz von Ordnungsdienst und Polizei – zumal die dauerhafte Polizeiwache den Druck vor Ort ohnehin erhöhen soll.
Damit ist die eigentliche Geschichte nicht, dass der Marienplatz kein Problem hätte. Die eigentliche Geschichte ist eine andere: Dass Teile der Politik mal wieder so tun, als ließen sich komplexe soziale und ordnungsrechtliche Konflikte mit einem schnellen Verbotsschild lösen. Die Verwaltung hat diesen Reflex jetzt einkassiert.
Denn der Marienplatz braucht keine billige Schaufensterpolitik. Er braucht Maßnahmen, die wirken, rechtlich halten und nicht bloß das gute Gefühl erzeugen, endlich mal „durchzugreifen“. Ein Alkoholverbot, das am Ende normale Passanten, Veranstaltungsbesucher und Wartende mit trifft, Störer aber nur bedingt aufhält, wäre vor allem eines gewesen: viel Aufwand, viel Symbolik und ziemlich wenig Substanz.
Oder kürzer gesagt: Groß angekündigt, gründlich geprüft, krachend an der rechtsstattlichen Realität gescheitert.
http://www.schwerin.news liegt das Rechtsgutachten und eine entsprechenden Informationvorlage vor. Hier können diese eingesehen und heruntergeladen werden:


















