(red)

Parkplatznot oder Bequemlichkeit? Der Schweriner Ordnungsdienst hat im Jahr 2025 insgesamt 21.821 Verstöße im ruhenden Verkehr festgestellt. Die neue Jahresbilanz zeigt genau, wo die Autofahrer am häufigsten die Regeln brechen – und wann der Abschleppdienst anrückt.

Die klassische vergessene oder abgelaufene Parkscheibe am Parkscheinautomaten führt die Statistik mit 5.664 Fällen an. Auf Platz zwei folgt das Parken im absoluten Halteverbot (1.904 Verstöße), dicht gefolgt vom unberechtigten Parken in Anwohnerparkzonen ohne entsprechenden Ausweis (1.747 Fälle).

Wer Rettungswege blockiert, auf Behindertenparkplätzen steht oder den Verkehr extrem behindert, für den bleibt es nicht beim Knöllchen. In 526 Fällen (2024: 535) ließ der KOD im vergangenen Jahr Fahrzeuge rigoros abschleppen.

Ein teurer Fehler: Die beauftragten privaten Abschleppunternehmen berechnen dafür im Schnitt 250 Euro. Wer sein Auto in Schwerin nicht mehr wiederfindet, muss sich übrigens durchtelefonieren. Einen zentralen städtischen Verwahrplatz für abgeschleppte Autos gibt es nicht. Auskunft über den Verbleib des Wagens erteilen in solchen Fällen entweder die Polizei oder der Kommunale Ordnungsdienst (unter 0385-5451830).



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