(red) Die Landeshauptstadt veröffentlicht an einem Dutzend Stellen. Wer wissen will, was im Stadthaus entschieden wird, muss sie kennen. Hier sind alle, am 5. November 2026 einzeln geprüft.
Die Pressestelle bündelt die Öffentlichkeitsarbeit. Die laufenden Pressemitteilungen erscheinen dort und nicht auf der Startseite. Wer vorab informiert sein will, abonniert den Newsletter oder schaut in die Pressetermine. Anfragen an die Verwaltung laufen über die Presseanfrage.
Rechtskraft bekommt eine Entscheidung erst mit der Veröffentlichung. Die Bekanntmachungen tragen Satzungen, Bebauungspläne und Vergaben. Der Stadtanzeiger ist das Amtsblatt der Stadt, dort stehen die amtlichen Texte im Wortlaut.
Wer die Politik verfolgen will, braucht die Termine: Sitzungen und Termine der Stadtvertretung, dazu die Wahlen mit Ergebnissen und Fristen. Das eigentliche Archiv ist das Bürgerinformationssystem der Stadt: Dort stehen Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Anträge und Protokolle bis auf die einzelne Vorlage, für Stadtvertretung, Ausschüsse und Ortschaftsräte.
Bei Bauvorhaben entscheidet die Beteiligung. Die Bürgerbeteiligung sammelt Verfahren und Fristen, die Beteiligung an B-Plänen zeigt die laufenden Planungen. Wo gerade gebaut wird, steht im Baustellen-Ticker.
Was die Verwaltung einkauft und wen sie einstellt, ist öffentlich: Ausschreibung und Vergabe und Stellenangebote.
Für Redaktionen und Bürger, die selbst veröffentlichen wollen: Die Stadtansichten liefern amtliches Bildmaterial, Medien in Schwerin listet Zeitungen, Sender und Onlinemedien der Stadt.
schwerin.news arbeitet mit diesen Quellen und verlinkt sie in jedem Beitrag, in dem sie vorkommen. Wer eine Mitteilung vermisst, findet sie über die Pressestelle.






