
(stma) Die Fraktionen der Landeshauptstadt Schwerin haben für das Jahr 2021, 523.374, 35 Euro erhalten. Das geht aus dem aktuellem Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Schwerin hervor. In Schwerin gibt es derzeit 7 Fraktionen. Die Fraktion die den niedrigsten Betrag ausgegeben hat, ist die Fraktion B90/Grünen. Die höchsten Ausgaben hatte die CDU Fraktion.
Die Zuwendungen an die Fraktionen sind Gelder, die zusätzlich zu dem Sitzungsgeldern der einzelnen Stadtvertreter gezahlt werden.
41 von 45 Mitgliedern der Stadtvertretung haben sich zur Durchsetzung ihrer gemeinsamen politischen Interessen und Ziele in sechs Fraktionen zusammengeschlossen. Vier Mitglieder der Stadtvertretung sind fraktionslos. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Mitgliedern der Stadtvertretung bestehen. Jedes Mitglied der Stadtvertretung kann nur einer Fraktion angehören. Die innere Ordnung einer Fraktion muss den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.
Gehört ein Mitglied der Stadtvertretung keiner Fraktion an, so kann er sich mit deren Zustimmung einer anschließen.
Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder der Stadtvertretung (Stadtvertreter erhalten lediglich Aufwandsentschädigung pro Sitzung) beschäftiget jede Fraktion einen hauptamtlichen Fraktionsgeschäftsführer. Um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen zu gewährleisten, erhalten die Fraktionen von der Landeshauptstadt Schwerin finanzielle Zuwendungen.
Sparsamer als die Fraktion der B90/ Grüne waren im Jahr 2021 nur die 4 Einzelstadtvertreter.
Diese erhalten außer ihrer Sitzungsgelder keine weiteren Zuwendungen.
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Kontakt zu den Fraktionen: