(stma) Ausgehend vom Stadtvertreterbeschluss aus dem Jahr 2001 und der Entscheidung der Kulturminister Konferenz zur Aufnahme des Residenzensembles Schwerin auf die deutsche Tentativliste, hat die Landeshauptstadt Schwerin in den letzten Jahren, in Zusammenarbeit mit ihren Partnern, die notwendigen Unterlagen für eine Bewerbung zur Einschreibung auf die UNESCO Welterbeliste vorbereitet.

Die Bewerbungsunterlagen setzen sich aus einem Nominierungsdossier und einem Managementplan zusammen. Der Managementplan wurde von der Stadtvertretung 2022 beschlossen. Das Nominierungsdossier liegt den Stadtvertretern zur Einsicht vor und wurde in der Erarbeitung durch einen wissenschaftlichen Beirat begleitet.
Die Landeshauptstadt Schwerin ist Antragsteller der Welterbe-Bewerbung „Residenzensemble Schwerin“ und für eine fristgerechte Abgabe aller geforderten Unterlagen verantwortlich. Auf der kommenden Stadtvertretersitzung am 7. November will die Stadtvertretung die Abgabe der Dokumente an die UNESCO beschließen. In der Beschlussvorlage heißt es dazu wörtlich:
„Die Stadtvertretung Schwerin beschließt die fristgerechte Einreichung der Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Nominierungsdossier und Managementplan, zum 01.02.2023 für die Einschreibung des „Residenzensembles Schwerin“ auf die UNESCO Welterbeliste“.
Wie die Chancen für eine erfolgreiche Ernennung als Welterbe der UNESCO stehen, ist schwer einzuschätzen. Sollte, und damit ist eigentlich zu rechnen, die Stadtvertretung kommenden Montag die Einreichung der Unterlagen beschließen, wäre ein Meilenstein erreicht. Eine Garantie auf eine Anerkennung gibt es damit allerdings noch nicht.
Das Bewerbungsdossier kann hier (geleakt durch die Piratenpartei MV) angesehen werden.
Die Sitzung der Stadtvertretung kann im Netz in Echtzeit verfolgt werden. Ab ca 17 Uhr startet der Livestream auf www.schwerin.de/stream














