(stma)

Am Montagabend hat die Stadtvertretung entschieden, dass die bisherige Unterkunft für Geflüchtete, die in der Hamburger Allee angesiedelt ist ertüchtigt, saniert und beibehalten werden soll.

Wörtlich lautet der Beschluss: „Die Stadtvertretung beschließt, dass die längerfristige Unterbringung zugewiesener Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften in der Landeshauptstadt Schwerin erfolgt und zwar am seitherigen Standort der Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee 202 – 208 sowie einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft an einem in einem Markterkundungsverfahren zu ermittelnden Standort.“ zu einem weiteren Beschlusspunkt heiß es: „zur Ertüchtigung des seitherigen Standorts der Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee 202 – 208 die erforderlichen Abstimmungen mit der Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Planungsvorbereitungen, Umsetzung und voraussichtliche Zeitdauer für die Fertigstellung des Objektes zu kalkulieren. Parallel wird das zuständige Landesamt für innere Verwaltung gebeten, die notwendigen Kostenzusagen zu erteilen, um entstehende Kosten refinanzieren zu können.“

Eine Festlegung auf einen zweiten angedachten Standort gab es an diesem Abend wider Erwarten nicht. Die Verwaltung wollte den zweiten Standort durch eine Ausschreibung durch den günstigsten Anbieter bestimmen lassen. Die Linken wollten unabhängig von der Standortwahl dass das neue Gebäude in Modulbauweise gebaut wird, der Antrag erhielt keine Mehrheit. Ebenso wurde ein Antrag der SPD/Grüne abgelehnt, die eine Festlegung auf den Standort Friesenstraße 29 zum Ziel hatte.

Wo der zweite Standort letztendlich sein wird, wird nun nach einem „Markterkundungsverfahren“ festgelegt werden müssen. Eine klare Entscheidung zu einem Standort konnte die Stadtvertretung nicht treffen.


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