(stm) Vergangenen Dienstagabend hatte der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin im nicht öffentlichen Teil ihrer Sitzung „grünes Licht“ für die fristlose Entlassung des Geschäftsführers des Nahverkehr Schwerin gegeben. Über die Gründe wurde bisher wenig bekannt. Die Pressestelle der Landeshauptstadt Schwerin verwies nach Anfrage auf die „nicht Öffentlichkeit“ und schwieg zu den Details. Presseberichten der SVZ und des NDR ist es zu verdanken, dass zumindest das Hauptargument, welches zur fristlosen Entlassung führte bekannt wurde. So soll der NVS-Geschäftsführer die Kreditkarte des Unternehmens genutzt haben, um private Ausgaben zu finanzieren. Welche Ausgaben das waren und um welche Beträge es sich handelt, ist bis dato unbekannt.
http://www.schwerin.news hat kürzlich mit einer vertrauenswürdigen Quelle gesprochen. Wir sprachen anfänglich über die Entlassung des Chefs der Nahverkehr Schwerin, aber dann auch über die Entlassung des ehemaligen Chef der WGS.
Inside NVS: Über 50.000 Euro mit der Kreditkarte des Unternehmens für private Zwecke (vor)finanziert.
In der SVZ und im NDR wurde lediglich der Sachverhalt erwähnt, dass der NVS Chef die Kreditkarte des Unternehmens genutzt habe, um private Ausgaben zu finanzieren. Der Betrag und den Verwendungszweck sind bislang nicht bekannt. Unsere Quelle sprach von einem Betrag bis zu 55.000 €, die seit seiner Einstellung im Jahr 2017 zusammengekommen sein sollen.
Zugute kann man dem NVS-Chef halten, dass er die Gelder zurück überwiesen hat, und dem NVS kein finanzieller Schaden entstanden sein soll. Doch wofür wurde das Geld ausgegeben? Dazu sagt unsere Quelle, dass es sich um alte Verfahrens-, bzw. Anwaltskosten von vor seiner Zeit in Schwerin gehandelt haben soll. Auch sollen Kosten medizinischer Art (beides zusammen um 15.000 Euro) mit NVS Geldern von ihm (vor)finanziert worden sein.
Neben diesen beiden Ausgaben sollen auch „Kleinigkeiten“ wie Hundefutter aber auch ein „ausschweifender“ Lebensstil (vor)finanziert worden sein, auf den wir aus Rücksicht auf seine Persönlichkeitsrechte hier nicht näher eingehen werden. Es sei nur erwähnt, dass sein früherer Arbeitgeber in Bremen sich nach Presseberichten aus ähnlichen Gründen von Eisenberg getrennt hatte.
Ob Eisenbergs Verfehlungen nun eine böswillige kriminelle Tat sind, müsste gerichtlich festgestellt werden. Die Stadt hat sich allerdings dazu entschieden ihn nicht zu verklagen. Ebenso wenig wurde ein weiterer Geschäftsführer, der vor knapp zwei Monaten fristlos entlassen wurde, nicht angezeigt.
Inside WGS: Millionenschaden und „kriminelle Energie“, doch Stadt erhebt keine Klage. Warum eigentlich nicht?

Unsere Quelle hat sich offen über den NVS-Chef geäußert, doch was wir über den bereits am 7. November 2022, ebenfalls in einer „nicht öffentlichen Sitzung“ fristlos entlassenen WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig erfahren haben, könnte die Verfehlungen des NVS-Chefs bei weitem übertreffen.
Stadt und Politik schweigen über WGS Vorfälle
Es war der 7. November 2022, als die Schweriner Stadtvertretung im nicht öffentlichen Teil ihrer Sitzung mehrheitlich „grünes Licht“ für die fristlose Entlassung des WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig gegeben hatte.
Gegenüber der Öffentlichkeit gaben der Oberbürgermeister Badenschier und die Pressestelle der Stadt anschließend an, dass durch „Unregelmäßigkeiten“ bei Vergabeverfahren/ Auftragsvergabe/ Ausschreibungen das Vertrauensverhältnis derart geschädigt wurde, dass man Köchig als Chef der WGS nicht weiter beschäftigen könne.
Das ist „kriminelle Energie“
Unsere Quelle sagt, die Stadtpolitik und Stadtverwaltung spielen die Brisanz beim Thema WGS stark runter. Der WGS-Chef habe bei seinen „Verfehlungen“ eine „Kriminelle Energie“ gezeigt.
Der WGS soll laut unserer Quelle, durch bewusste Entscheidungen des WGS-Chefs, ein Schaden in nicht unerheblicher Höhe entstanden sein.
So soll Köchig mehrfach und wiederholt befreundeten Unternehmern bzw. Investoren Geld gezahlt oder Vorteile zugesagt haben, wenn sie nicht ernst gemeinte Bewerbungen auf Ausschreibungen etc. einreichen.
Diese Bewerbungen, die oft noch nicht mal den gesetzlichen Standards entsprachen, sollen absichtlich überteuert, unattraktiv und bewusst „ablehnenswürdig“ gestaltet worden sein, sodass sie am Ende gezielt keine Chance auf Erfolg haben sollten. Der WGS-Chef soll dadurch für schlechte Mitbewerber gesorgt haben, um vorher eingeplanten Unternehmern die entsprechenden Aufträge zuschieben zu können. Das soll, so mehrfach in der vorgenannter oder ähnlichen Form praktiziert worden sein.
Nachtrag 09.01. 9:45 Uhr: Einen felsenfesten Beleg für die zuletzt genannten Vorgänge gebe es allerdings nicht.
Klar scheint hingegen, dass es deutliche Unregelmäßigkeiten bei Ausschreibungen geben hat. Auf Ausschreibungen auch gänzlich verzichtet wurde, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben waren.
Stadt klagt nicht.
Während beim NVS-Chef kein nennenswerter Schaden eingetreten ist, räumten der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung ein, dass durch die Praktiken des WGS Chefs ein Schaden in nicht unherhelichen Umfang angerichtet wurde. Die WGS würde dies aber intern klären, weshalb die Stadt bislang noch keine Anzeige erstattet hat.
Doch warum verklagt die Stadt den ehemaligen WGS Geschäftsführer nicht?
Der Hauptgrund dafür, dass Köchig nicht angezeigt wurde, soll folgender sein:
Viele Bau und Abrissprojekte der vergangenen Jahre und Jahrzehnte sind ganz eng an Fördermittel/Geldmittel der Europäischen Union, der Bundesregierung oder des Landes Mecklenburg Vorpommern gekoppelt.
Im Falle eines Strafverfahrens gegen Köchig, könnten bisherige Fördermittel gestrichen und zurückgefordert werden. Dies wären Beträge in Millionenhöhe. Die Frage ist, ob die Stadtpolitik aus diesem Grund, ein vermutlich kriminelles Handeln des ehemaligen WGS-Chefs ungeahndet lässt.
Das Risiko von Fördermittelbetrug oder Rückforderungen möchten wohl weder die Stadt, noch der Aufsichtsrat oder die WGS eingehen. Lieber lassen sie einen vermutlich kriminellen straflos davon kommen.
Der Zusammenhang zwischen WGS und NVS
Die Entlassungen von Köchig und Eisenberg, sind nicht durch Stadtpolitiker, Aufsichtsratsmitglieder, Ausschussmitglieder, Geschäftspartner, Fördermittelgeber veranlasst worden. Es waren in beiden Unternehmen ganz normale Angestellte dafür verantwortlich, dass die Schweriner „Antikorrupptionsstelle“ GBV aktiv wurde.
Auch die „Anti-Korruptionsstelle“ der Stadt, der alle Datensätze vorliegen müssten, wurde nicht selbst aktiv. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Mut und Zivilcourage ist es zu verdanken, dass die Probleme überhaupt zur Sprache kamen.
Es scheint also ein strukturelles Problem in Schwerin zu existieren. Dem „System an sich“ ist es nicht gelungen die entsprechenden Verfehlungen und Machenschaften aufzudecken. Hier muss nachgebessert werden.














