(st.martini)
Begriffserklärung: KDU Wohnungen (Kosten der Unterkunft) sind Wohnungen die im Preissegment des Bürgergeldes / ehemals Hartz IV liegen. Also kleine, bezahlbare Wohnungen. Diese werden jedoch nicht nur von Bürgergeld Empfängern benötigt, sondern oft auch von Rentnern, Menschen mit geringerem Einkommen etc,
Basierend auf den Informationen, die von der Stadtverwaltung in einer Informationsvorlage an die Stadtvertretung vorgelegt wurde, gibt es in Schwerin aktuell insgesamt 7.353 KdU-fähige Wohnungen zum aktuellen KdU-Satz von 5,28 € / m² (kalt) in den größten Wohnungsgesellschaften. Davon stehen lediglich nur noch etwa 100 Wohnungen zur Vermietung bereit. Die Daten stammen von den Vermietern WGS, SWG, TAG und Neue Lübecker.
Davon sind 101 Wohnungen frei zur Vermietung. Die Anzahl der verfügbaren Wohnungen in verschiedenen Größenkategorien ist wie folgt:
- Bis 45 m²: 1593 Wohnungen, davon 16 frei zur Vermietung
- 46 – 60 m²: 3760 Wohnungen, davon 52 frei zur Vermietung
- 61 – 75 m²: 1572 Wohnungen, davon 28 frei zur Vermietung
- 76 – 90 m²: 130 Wohnungen, davon 2 frei zur Vermietung
- 91 – 105 m²: 38 Wohnungen, alle vermietet
- 106 – 120 m²: 260 Wohnungen, davon 3 frei zur Vermietung
Es ist jedoch anzumerken, dass keine Informationen über privat vermietete Wohnungen oder Wohnungen anderer Wohnungsgesellschaften vorliegen.
Gerade für Einzelpersonen dürfte es somit zukünftig immer schwerer werden, eine kleine, günstige Wohnung zu erhalten. Der vermietbare Anteil an derzeit freien KDU geeigneten Wohnungen liegt somit bei deutlich unter 1,5 %. In der Wohnungswirtschaft spricht man in der Regel von Wohnungsnot, wenn die Leerwohnungsziffer unter 1 Prozent liegt. Liegt die Quote zwischen 1 und 1,5 Prozent, herrscht Wohnungsmangel. So die gängige Betrachtung. Gemessen an den KDU geeigneten Wohnraum herrscht in Schwerin ein Mangel, betrachtetet man die zur Verfügung stehenden Wohnungen, die für Alleinstehende zur Verfügung stehen, ist die Wohnungsnot nicht mehr von der Hand zu weisen.
Die Zahlen sind in sofern bemerkenswert, weil der Oberbürgermeister noch im September vergangenen Jahres eine Wohnungsknappheit verneinte. Seinerzeit ging es um einen ASK Antrag, der eine Erhöhung der Mieten reduzieren sollte. Der Oberbürgermeister schrieb damals: „Die Reduzierung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % ist nach Einschätzung der Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH (WGS) in Schwerin nicht umsetzbar, da gemäß Definition kein angespannter Wohnungsmarkt in Schwerin vorherrscht“
Mit Blick auf die aktuellen Zahlen, und bei Betrachtung der KDU Wohnungen dürfte sich die Ansicht bei der Stadt nun ändern.
Hier können die aktuellen Daten eingesehen werden:



















