(stm)
Der Innenminister von Mecklenburg Vorpommern, Christian Pegel hat sich am Sonntag in einer Pressemitteilung zu Waffen in Mecklenburg Vorpommern an die Öffentlichkeit gewandt.
Wie ist die aktuelle Situation in Bezug auf Waffenbesitz und Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern und welche Maßnahmen werden von den Behörden ergriffen, um Extremisten den Zugang zu Schusswaffen zu verwehren? Dazu schreibt der Innenminister, dass es mit Stand 1. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern 13.514 Personen einen „Kleinen Waffenschein“ besitzen. 19.719 Personen besaßen insgesamt 86.635 Schusswaffen. Darüber hinaus befanden sich 9.518 unmodifizierte Waffenteile in Privatbesitz, die zu einer funktionsfähigen Schusswaffe zusammengebaut werden können. Der Innenminister sagt dazu: „Die Sorge rührt daher, dass bei Extremisten die Gefahr gewaltsamer Aktivitäten grundsätzlich sehr hoch ist. Deshalb ist jede Waffe in den Händen von Extremisten eine zu viel – und die Entwaffnung von Extremisten besonders wichtig“.
Während es sich bei der Mehrzahl dieser Waffenbesitzer nach Angaben des Innenministers um Sportschützen, Jäger oder Sammler handelt, die einen legitimen Bedarf und eine berechtigte Qualifikation für ihre Schusswaffen nachgewiesen haben, gibt es Bedenken hinsichtlich der 48 Rechtsextremisten, 14 Reichsbürger und Selbstverwalter und eines Anhängers einer ausländischen Extremistengruppe, die einen „Kleinen Waffenschein“ besitzen, sowie der 51 Rechtsextremisten und acht Reichsbürger und Selbstverwalter, die einen Waffenbesitzausweis besitzen. Bei diesen Personen sind insgesamt 279 Schusswaffen bei Rechtsextremisten und 26 bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern registriert.
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, hat erklärt, dass der Besitz von Schusswaffen durch Extremisten eine ernsthafte Gefahr für gewalttätige Aktivitäten darstellt und verhindert werden muss. Er betonte in der Pressemitteilung wie wichtig es sei, Extremisten zu entwaffnen, um die Möglichkeit für Gewalttaten zu verringern.
Die staatlichen Behörden arbeiten nach Angaben Pegels daran, Extremisten daran zu hindern, Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen, indem sie Informationen aus dem Geheimdienst mit den Waffenbehörden teilen, die dann die Eignung der Personen für den Besitz von Schusswaffen prüfen. Darüber hinaus haben die Behörden in den letzten fünf Jahren 25 Personen wegen Hinweisen auf rechtsextreme Aktivitäten und 27 Personen, die mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern in Verbindung stehen, die Waffenerlaubnisse entzogen. Die Behörden haben auch einem Rechtsextremisten die Erteilung eines Waffenscheins verweigert und einer Person den Besitz von Schusswaffen aufgrund ihrer Verbindung zum Rechtsextremismus lebenslang untersagt.
„Wir sehen bei uns im Land die Bemühungen der Sicherheits- und Ordnungsbehörden, Extremisten die Waffen abzunehmen, die diese legal besitzen, weil sie etwa Jäger oder Sportschützen sind. Ein Problem ist aber, dass im Rahmen der Einzelfallbetrachtung durch die Waffenbehörden die von den Sicherheitsbehörden übermittelten Erkenntnisse vor Gericht offengelegt und die Quelle dieser Informationen genannt und bewiesen werden müssen. Zum Teil stammen diese Informationen aus verdeckten Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und der Nachrichtendienste, so dass die Quellen nicht vor Gericht ohne Gefahr für die künftige Ermittlungsarbeit und auch für die Auskunftspersonen der Polizei oder des Verfassungsschutzes offenbart werden können. Dann können auf diese Informationen gestützte Waffenentziehungen in einem gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls nicht durchgesetzt werden.“
Hier kann die Pressemitteilung des Innenministers in Gänze eingesehen werden: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/5472196?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push














