(stm) Es war ein Anblick, den man im beschaulichen Schwerin nicht oft erlebt. Im Rahmen des Millitärmanöver Air Defender 2023 flogen zwei US Maschinen von Typ Lockheed C-130-H Hercules, über das Schweriner Stadtgebiet. Die Flughöhe lag dabei bei knapp 600 ft, was rund 180 Meter entspricht. Die Lockheed C-130 Hercules des US-amerikanischen Herstellers Lockheed Corporation ist ein militärisches Transportflugzeug. Die Flugzeuge hatten den Tiefflug gezielt vor Schwerin begonnen, sind dann tief über die Stadt geflogen und hinter der Stadt wieder an Höhe gestiegen.

Laut Gesetzgebung heißt es im „§ 6 Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln“ dass „über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, […] die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern“ gilt. Ausnahmen können durch die Luftfahrtbehörde zugelassen werden. Diese gesetzlich geltende Mindesthöhe wurde von den beiden Millitärmaschinen deutlich unterschritten.
Also haben wir bei der zuständigen Luftfahrtbehörde in Mecklenburg Vorpommern nachgefragt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ist die oberste Luftfahrtbehörde und nimmt so sämtliche Aufgaben der Luftfahrtadministration für Mecklenburg-Vorpommern in Bundesauftragsverwaltung wahr. Wir haben nachgefragt, wie die Rechtslage ist.
Luftfahrtbehörde hat keine Einflussmöglichkeiten
Der Referatsleiter des Luftverkehr und Infrastruktursicherheit, Stefan Hohlfeld teile auf telefonische Anfrage mit, dass es keine Handhabe gibt hier als Land zu reagieren. Es handele sich um ein militärisches Manöver, da sei die Bundeswehr für zuständig. Auf die Frage ob die US Maschinen dann theoretisch noch niedriger über die Stadt fliegen könnten, ohne das die Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg Vorpommern Einfluss nehmen könne, wurde mit einen knappen „ja“ beantwortet.
Über Großstädten Tiefflug nicht möglich.
Die Bundeswehr informiert auf ihrer Internetseite: „Tiefflug bedeutet Flugbetrieb mit Kampf- oder Transportflugzeugen unter 1500 Fuß (ca. 500 m) über Grund. Er ist grundsätzlich überall in Deutschland zulässig an Werktagen von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit einer Mindesthöhe von 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund für Transportflugzeuge , bzw. 1000 Fuß (ca. 300 m) über Grund für Kampfflugzeuge. […] Ausgenommen von Tiefflügen sind Großstädte (über 100.000 Einwohner), Flugplatzkontrollzonen und Kernkraftwerke sowie bestimmte Industrieanlagen. Sie dürfen nur oberhalb spezieller Schutzzonen mit einer Sicherheitshöhe von 2000 Fuß (ca. 600m) überflogen werden.„
Da Schwerin knapp unter 100.000 Einwohner hat (ca 99.000), bewegt sich der Tiefflug in einer zulässigen Höhe. Schwerin ist somit die einzige Landeshauptstadt in Deutschland, über der Tiefflüge stattfinden können und dürfen.
Eine Anfrage an die Pressestelle des Ministeriums blieb ernüchternd, aber wie erwartet: „
„Eine Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums in seiner Funktion als (zivile) Landesluftfahrtbehörde besteht nicht (§ 30 LuftVG). Die angesprochenen Flüge dürften im Rahmen der Übung „Air Defender“ stattgefunden haben, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr fällt“
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Es wird also auch die kommenden Tage mit Tiefflügen über der Stadt zu rechnen sein.
Weitere Informationen zum Militärmanöver: https://www.bundeswehr.de/en/organization/german-air-force/air-defender-23
Das Militärmanöver wird von Friedensbündnissen und Initiativen kritisiert. Informationen zu Gegenprotesten finden sich beispielsweise hier: https://blog.ippnw.de/aktionen-gegen-air-defender-2023/



















