(stm)

Seit ihrer Einführung im Jahr 1998 wird in Schwerin die Vergnügungssteuer erhoben. Allerdings gab es kürzlich Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung dieser Steuer. Vor diesem Hintergrund hat die CDU/FDP-Fraktion eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Rico Badenschier, gestellt. Der Schwerpunkt der Anfrage lag neben allegmeinen Informationsanfragen, auf der Frage, ob DJ-Musikveranstaltungen in Zukunft besteuert werden sollten. Auf Grundlage der Beantwortung stellen CDU und UB am kommenden Montag dazu einen Antrag in der Stadtvertretung.

Die CDU Fraktion fragte, wie sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer und die Anzahl der steuerpflichtigen Veranstalter in den letzten fünf Jahren entwickelt haben. In einer tabellarischen Aufschlüsselung, die unten im Dokument eingesehen werden kann, nennt Dr. Badenschier die Einzahlungen aus der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in den Jahren 2018 bis 2022 sowie die Anzahl der steuerpflichtigen Veranstalter. Dabei zeigte sich, dass die Einnahmen und die Anzahl der Steuerpflichtigen im Laufe der Jahre schwankten. Im Jahr 2021 wurden aufgrund von Corona keine Einnahmen aus der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen verbucht.

Zusätzlich wollte die Fraktion wissen, ob noch offene Bescheide für vergangene Jahre existieren und wenn ja, aus welchem Grund. Der Oberbürgermeister erklärte, dass gemäß § 14 der Steuersatzung eine Steuerschuld entsteht, sobald eine steuerpflichtige Veranstaltung durchgeführt wird. Veranstalter sind dabei verpflichtet, diese Veranstaltung unaufgefordert bei der Steuergläubigerin anzuzeigen und steuerlich zu erklären. Es besteht die Möglichkeit, dass bisher nicht erklärte Veranstaltungen stattgefunden haben, und daher laufen derzeit Untersuchungen zur Klärung dieser Angelegenheit.

Schließlich fragte die CDU/FDP-Fraktion nach eventuellen Veränderungen in der Besteuerungspflicht seit der Einführung der Vergnügungssteuer. Der Oberbürgermeister erläuterte, dass die Steuer gemäß der geltenden Ortssatzung erhoben wird, die seit dem Inkrafttreten unverändert ist. Tanzveranstaltungen werden gemäß der Satzung besteuert, während andere Veranstaltungen wie Konzerte oder Feiertagsevents davon ausgenommen sind. Die Abgrenzung zwischen verschiedenen Veranstaltungsarten kann dabei fließend sein und war auch außerhalb von Schwerin Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Vergnügungssteuer auch für House und Techno Veranstaltungen?

Der Oberbürgermeister verwies auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach DJ-Musikveranstaltungen als Konzerte oder konzertähnliche Veranstaltungen betrachtet werden können, da DJs nicht nur Musik von Tonträgern abspielen, sondern diese durch verschiedene technische Hilfsmittel verändern und neue Klangfolgen und Musikstücke schaffen. Die Finanzverwaltung wird auf dieser Grundlage klären, ob weitere Steuerpflichten entstanden sind.

Mit der Beantwortung der Anfrage hat der Oberbürgermeister der CDU/FDP-Fraktion eine erste Einschätzung zur Besteuerung von DJ-Musikveranstaltungen gegeben. Die Untersuchungen zu bisher nicht erklärten Veranstaltungen sowie die Auswirkungen der genannten Gerichtsentscheidung bleiben jedoch abzuwarten. Der Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier schreibt dazu: „Inwieweit eine Veranstaltung als Tanzveranstaltung zu besteuern ist, muss daher nach dem Schwerpunkt und dem sie prägenden Charakter entschieden werden. Die zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichteten Veranstalter wirken dabei aufklärend mit. Die Finanzverwaltung wird auf dieser Grundlage klären, ob weitergehend Steuerpflichten entstanden sind.“

Für die DJ der Stadt heißt es nun abzuwarten, was die Prüfung der Stadtverwaltung ergeben wird.

CDU und UB stellen Antrag an Stadtvertretung

Die CDU und die Unabhängigen Bürger haben indes einen Antrag zur kommenden Stadtvertretersitzung gestellt. In dem Antrag heißt es: „Die Stadtvertretung beauftragt den Oberbürgermeister mit der Aktualisierung der „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für Vergnügungsveranstaltungen“ aus dem Jahre 1998. Konkret soll dabei geprüft werden, wie diese Satzung ggf. modifiziert oder ob z.B. die Besteuerungspflicht für Tanzveranstaltungen aufgehoben werden kann. Bei der Abwägung sollen finanzielle Aspekte ebenso eine Rolle spielen wie die Steuerungseffekte der Steuererhebung und die wirtschaftliche Lage der Clubs.“


Hier kann die Anfrage der CDU, nebst Antworten des Oberbürgermeister eingesehen werden:

hier kann der Antrag der CDU/ UB eingesehen werden:


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