(stm | Transparenz)

Es ranken sich sehr viele Gerüchte, Geschichten und Halbwahrheiten über die Besitzverhältnisse der Schweriner Wasseranlagen. Was steckt hinter dem CBL (Cross Border Leasing)? CBL Geschäfte waren Anfang der 2000er ein beliebtes Spekulationsgeschäft, dass in dutzenden Kommunen Deutschland durchgeführt wurde. So auch in Schwerin. Die SAE (Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin) hat in ihrem Jahresbericht die aktuelle Situation dargelegt und ungewöhnlich umfangreich über die Angelegenheit berichtet. Be

Das CBL in Schwerin

Im Jahr 2002 schloss die Stadt Schwerin (LH SN) eine US-Leasing-Transaktion für die Abwasseranlagen der Stadt ab. Das juristische Eigentum an den Anlagen blieb unabhängig vom US-Lease-Vertrag bei der Stadt Schwerin (SAE). Die Stadt bekam dafür nen Barwertvorteil, den die Stadtkasse gut gebrauchen konnte.

Die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen wurden vor Abschluss des Vertrags im Rahmen von Mandatsverhältnissen mit externen Beratern umfassend geprüft, steht im Jahresbericht. Die kommunale Aufsichtsbehörde genehmigte die US-Leasing-Transaktion für die Abwasseranlagen der Stadt in einem Schreiben vom 6. Mai 2002, in den Schreiben warnte das Innenministerium allerdings vor möglichen Risiken, überließ die Entscheidung aber den Stadtvertretern.

Nachdem die Verträge hinsichtlich Chancen und Risiken durch die Stadt, Innenministerium und den Stadtvertretern bewertet worden waren, beschloss die Stadtvertretung am 25. Februar 2002, die US-Leasing-Transaktion abzuschließen. Laut dem ca 300 Seiten umfänglichen Vertrag (der den Stadtvertretern seinerzeit lediglich im Fachenglisch vorlag) hat der Leasingnehmer einmalig im Jahr 2032 die Möglichkeit, den SAE-Lease durch Ausübung der sogenannten Kaufoption vorzeitig zu beenden.

Sollte die Stadt dieses Vorkaufsrecht nicht nutzen, kann der Investor anderen Interessenten die Anlagen zum Kauf anbieten.

Die Stadt Schwerin entließ das städtische Unternehmen (SAE) mit einem Beschluss der Stadtvertretung vom 1. Dezember 2003 von Risiken, die sich aus der US-Leasing-Transaktion während ihrer Laufzeit ergeben können, sofern die Aufwendungen aus der Realisierung eines solchen Risikos nicht gemäß §6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommerns gebührenpflichtig sind und nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens der SAE verursacht wurden.

Komplexes Finanzierungskonstrukt

Die Abwicklung der aus der Transaktion für LH SN/SAE entstehenden Zahlungsverpflichtungen wurde über Dritte geregelt und kann allgemein wie folgt beschrieben werden. Die zur Zahlung von Mieten und Kaufoptionspreisen notwendigen Mittel wurden bei Vertragsabschluss über drei unterschiedliche Finanzierungswege abgesichert: Fremdkapital von Instituten, die bei Vertragsabschluss die beste Bonität aufwiesen. Zwei Finanzierungsinstitute übernahmen gegen Zahlung eines Einmalbetrags die Erfüllung der Verpflichtungen von LH SN/SAE.

Zusätzlich wurde für eine Zahlungsvereinbarung eine Bürgschaft über eine Versicherungspolice abgeschlossen. Bei der US Cross-Border Leasing-Transaktion bleibt der Eigenbetrieb zivilrechtlich im Außenverhältnis verpflichtet, Zahlungen während der Mietzeit des Mietvertrages bis zum Zeitpunkt der Kaufoption an den US-Investor zu leisten. Dazu dienen die oben genannten Finanzierungswege.

Welche Banken und Finanzierungsinstitute beteiligt sind und waren, ist nicht öffentlich bekannt.

Quellen für Interessierte zum nachlesen: Jahresabschluss 2022 (Seite 6, 7, 8 – 13, 14, 15)

Mit anderen Worten, das Geld wurde zu großen Teilen angelegt, um mit den zu erwartenden Gewinnen die Leasing Beiträge und unter anderem den Rückkauf in 2032 durchführen zu können.

Der Teil des Kündigungswertes, der im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Transaktion nicht durch Einlagen bei den Finanzierungsinstituten gedeckt wäre, beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 auf rund 45,8 Millionen US Dollar.ä.

Seit Vertragsabschluss musste die Stadt mehrfach mit Hilfe von Anwälten nachverhandeln, um diverse Gefahrenquellen zu minimieren. Der „Deal“, dass sogenannte Cross Border Leasing ist inzwischen selbst in den USA verboten. Könnte also heutzutage nicht mehr durchgeführt werden.

Man darf gespannt sein, ob und ab wann Schwerin durch Turbulenzen auf den Finanzmärkten hier ins Schleudern gerät. Laut der Risikoanalyse, zu finden im aktuellem Jahresbericht der SAE (Schweriner Abwasser) sind die Gefahren jedoch aktuell als gering eingeschätzt.

Auch wenn der Beitrag ein wenig zu komplex ist, hoffen wir, dass er ein wenig zur Transparenz beiträgt.

Beitragsfoto: A

Hier der Jahresbericht, in dem die oben genannten Informationen eingesehen werden können:


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