(stm)
Die Stadtvertretung Schwerins hat den Vorschlag zur Beschränkung von Plakatwerbung an öffentlichen Straßen und Plätzen mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde, hatte zum Ziel, durch die Ausweisung spezifischer Flächen für Parteien und Wähler:innen-Gruppierungen die Plakatwerbung zu regeln und gleichzeitig das Anbringen von Plakaten entlang öffentlicher Straßen und Plätze zu untersagen.
Der Vorschlag argumentierte, dass die derzeitige Plakatwerbung zu Problemen wie Müll und Unfallgefährdungen führe und von den Bürger:innen tendenziell abgelehnt werde. Zudem würden finanzstarke Parteien und Initiativen gegenüber kleineren politischen Gruppierungen bevorzugt, da sie sich eine inflationäre Nutzung von Plakatwerbung leisten könnten. Der demokratische Prozess könne dadurch beeinträchtigt werden.
Die Fraktion DIE LINKE betonte außerdem, dass analoge Plakatwerbung angesichts der digitalen Präsenz von politischen Inhalten nicht mehr zeitgemäß sei und umwelt- und ressourcenschonender gestaltet werden sollte. Eine Reform der Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung sollte ein Zeichen für eine zeitgemäße und bürgerfreundliche Wahlwerbung setzen.
Trotz dieser Argumente und dem angestrebten Ziel, die Regelung ab der Kommunalwahl 2024 verbindlich umzusetzen, konnte die Mehrheit der Stadtvertretung den Vorschlag nicht unterstützen. Somit bleibt die Plakatwerbung entlang öffentlicher Straßen und Plätze vorerst unverändert.















