(stm)
Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat soeben einen bedeutenden Beschlussvorschlag angenommen, der einen wichtigen Schritt für die Anerkennung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Stadt darstellt. Der Beschluss beinhaltet auch die ergänzenden Vorschläge des Stadtvertreters Clasen. In einem Antrag wurde beschlossen, dass der „Spielplatz der Atolle“ (Vulkanspielplatz, Bugaspielplatz) am Franzosenweg den zusätzlichen Titel „Platz der Kinderrechte“ erhalten soll. Diese Entscheidung wurde aufgrund der Initiative des Kinderschutzbundes und der Bemühungen der Fraktion DIE.LINKE getroffen, die bereits im Jahr 2020 einen Prüfantrag für die Vergabe eines solchen Namenszusatzes in Schwerin gestellt hatte. Die CDU/FDP und UB haben diesen Gedanken nun übernommen.
Der Spielplatz der Atolle, der während der BUGA 2009 errichtet wurde, ist seit seiner Eröffnung vor 14 Jahren ein äußerst beliebter Ort für Kinder und Jugendliche. Der Spielplatz zieht Schülergruppen aus allen Teilen Schwerins an und bietet immer noch vielfältige Abenteuermöglichkeiten. Als ein Ort inmitten der Natur eignet er sich nach Ansicht der Stadtvertretung besser als der ursprünglich vorgeschlagene Standort am Stadthafen, der auch als Veranstaltungsfläche genutzt wird und regelmäßig Alkohol serviert.
ASK setzt Fokus auf Kinderrechtsvorbehalt durch
Die Befürworter des Antrags argumentieren, dass Kinder besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung benötigen und daher spezielle Rechte haben. Vor über 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, aber nur wenige Kinder und auch Erwachsene wissen genug über diese Rechte. Am Franzosenweg gibt es nicht nur genügend Platz für sanitäre Einrichtungen, sondern es ist auch genug Raum für barrierefreie Spielgeräte und Informationsstelen, die über die Kinderrechte aufklären können. Dies würde ein wichtiges Symbol für die besondere Stellung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft setzen.
Was ist der Kinderrechtsvorbehalt?
Zusätzlich zu der Namensänderung des Spielplatzes fordert der Ergänzungsantrag des ASK Stadtvertreters Clasen die Landeshauptstadt Schwerin dazu auf, den Kinderrechtsvorbehalt der UN-Kinderrechtskonvention in ihrem Handeln umfassend zu berücksichtigen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, organisatorische und inhaltliche Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Stadt Schwerin den Kinderrechtsvorbehalt erfüllt. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister angewiesen, bei zukünftigen Beschlussvorlagen für die Stadtvertretung darzustellen, wie den Kinderrechten Rechnung getragen wurde.
Kinderrechtsvorbehalt bedeutet, dass die Stadt Schwerin zukünftig bei neuen Verordnungen, Beschlüssen und ähnliches, den Kinderrechten Vorrang einräumen. Wenn Schwerin das konsequent umsetzt, ist das ein Meilenstein für Kinderrechte in der Landeshauptstadt Schwerin.
Die vollständige Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention, die den Rang eines Bundesgesetzes hat, ist von zentraler Bedeutung, um die gesetzlichen Rechte der Kinder in Schwerin zu verwirklichen.
Zudem soll in den Beschlussvorlagen der Stadtvertretung zukünftig die Auswirkungen auf die Kinderrecht fokussiert werden.
Hier kann die Kinderrechtskonvention eingesehen werden.
Meinung/ Kommentar:
Es ist an der Zeit, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Schwerin Vorrang erhalten, wie es in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt ist. Die Stadt Schwerin sollte bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl der Kinder als vorrangigen Gesichtspunkt berücksichtigen. Die UN-Kinderrechtskonvention fordert, dass die Rechte und Interessen von Kindern bei allen staatlichen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt werden und Kinder und Jugendliche angemessen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen.
Die Entscheidung der Stadtvertretung und der ergänzende Antrag des Stadtvertreters Clasen sind ein bedeutender Schritt in Richtung Anerkennung der Kinderrechte in Schwerin. Sie unterstreichen die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns. Die Stadt Schwerin wird somit dazu aufgefordert, die Kinderrechte in ihrem Handeln zu berücksichtigen und den Kindern und Jugendlichen eine angemessene Beachtung und Beteiligung zu gewähren
Der Beschluss im Wortlaut:
- Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin verleiht dem „Spielplatz der Atolle“ am Franzosenweg den zusätzlichen Titel „Platz der Kinderrechte“.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, organisatorische und inhaltliche Festlegung zu
treffen, damit die Landeshauptstadt Schwerin zukünftig bei ihrem Handeln dem
Kinderrechtsvorbehalt der UN-Kinderrechtskonvention zukünftig vollumfänglich Rechnung trägt. Zu den getroffenen Festlegungen berichtet der Oberbürgermeister spätestens bis zur übernächsten Sitzung der Stadtvertretung. - Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Beschlussvorlagen für die Stadtvertretung
zukünftig darzustellen, wie dem Kinderrechtsvorbehalt der UN-Kinderrechtskonvention
Rechnung getragen wurde.















