(stm) Vor wenigen Tagen wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für einen Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis vorgelegt und veröffentlicht.
Das Gesetz (Cannabisgesetz – CanG) soll es Menschen in Deutschland ermöglichen legal Cannabis zu konsumieren. Neben strengen Auflagen für den Handel und die Betreibung der Ausgabenstellen und den privaten Anbau wurden in dem Gesetzentwurf auch Abstandregel festgelegt. Diese Abstandsregeln sollen sicher stellen dass nicht in der Nähe von Schulen, Kitas und Sport-, Spielplatzen konsumiert wird.
Im Detail steht in dem Entwurf:
§ 5 Konsumverbot
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Konsum von Cannabis untersagt.
(2) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten
1. in und in einem Abstand von bis zu 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie auf und in einem Abstand von bis zu 200 Metern zum Eingangsbereich von Kinderspielplätzen,
2. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie
3. innerhalb des befriedeten Besitztums und in einem Abstand von bis zu 200 Metern zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen.
(3) Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften bleiben unberührt.
Wir haben da mal fix auf einer Karte 200 Meter Radius um jede Schule und jeden Spielplatz der Stadt gesetzt.
In den rot markierten Bereichen wäre also nach dem aktuellem Entwurf der Konsum in der Öffentlichkeit nicht gestattet/ verboten.
Kitas, Fußgängerzone, die potenziellen Anbauvereinigungen und andere Sportplätze als Fußballplätze, „befriedetes Besitztum“, also Vorgärten, Kleingärte etc haben wir noch nicht markiert… dann wäre die Karte noch mehr von Rot bedeckt… Und gewiss haben wir nicht jeden Hinterhofspielplatz erwischt…
Das ist das Ergebnis (Kein Anspruch auf Vollständigkeit)
Viel Platz bleibt da nicht, um sich in der Öffentlichkeit nen Joint anzuzünden. Oder was sagt ihr?

Der vollständige Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen und eingesehen werden.















