(stm)
In Schwerin häufen sich derzeit Brände in Wohnungen der Schweriner Wohnungsgesellschaft (WGS), was bei den Bewohnern für große Besorgnis sorgt. Ob es sich um Brandstiftungen oder Unfälle handelt, die Zahl hat in den vergangenen Monaten stark zugenommen. Die WGS ist mit knapp 10.000 Wohnungen der größte kommunale Wohnungsanbieter in der Landeshauptstadt Schwerin. Die WGS ist nach eigenen Angaben gut vorbereitet und reagiert umgehend, um ihre Mieter nach einem Brand bestmöglich zu unterstützen. Wir haben bei der WGS nachgefragt und von der WGS Antworten auf die wichtigsten Fragen erhalten:
Frage: Was passiert nach einem Brand in einer WGS-Wohnung?
Antwort: Der Umfang des Schadens wird zunächst aufgenommen. Falls erforderlich, bietet die WGS den Mietern ihre möblierten Notwohnungen an, in denen sie kostenlos unterkommen können. Zusätzlich besteht eine Vereinbarung mit dem Intercity Hotel in Schwerin zur kurzfristigen Unterbringung von Mietern, falls die Kapazitäten der Notwohnungen ausgeschöpft sind.
Frage: Wer ist für die Sanierung nach einem Brand verantwortlich?
Antwort: Die WGS beauftragt zeitnah Handwerksfirmen mit der Behebung der Brandschäden. Die Kosten werden in der Regel über die Versicherung abgedeckt, da Brände in der Regel fremdverursacht oder auf technische Defekte zurückzuführen sind.
Frage: Welche Kosten fallen nach einem Brand in einer WGS-Wohnung an?
Antwort: Die Kosten hängen ganz vom Ausmaß des Schadens ab.
Frage: Wie lange dauert es normalerweise, bis eine WGS-Wohnung nach einem Brand wieder bewohnbar ist?
Antwort: Das lässt sich allgemein leider nicht sagen und hängt ganz vom Ausmaß des Schadens ab.
Frage: Wie wird die Sicherheit der Bewohner nach einem Brand gewährleistet?
Antwort: Die Feuerwehr entscheidet nach einem Brand, ob die Mieter wieder gefahrlos in ihre Wohnungen zurückkehren können oder ob diese vorerst als unbewohnbar eingestuft werden.
Frage: Wer trägt die Sanierungskosten?
Antwort: Die Sanierungskosten sind in der Regel über die Gebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers abgedeckt.
Frage: Bis wann sind die Sanierungen durchzuführen?
Antwort: Die Sanierungen werden schnellstmöglich durchgeführt.
Frage: Wie oft werden Wartungsarbeiten an den elektrischen Anlagen in den WGS-Wohnungen durchgeführt?
Antwort: Die E-Revision wird alle vier Jahre durchgeführt.
Frage: Wie oft werden Rauchmelder in den WGS-Wohnungen überprüft und ausgetauscht?
Antwort: Rauchwarnmelder haben eine Lebensdauer von zehn Jahren. Die Wohnungen sind mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern ausgestattet, die regelmäßig über Funk auf ihre Funktionsfähigkeit in Echtzeit überprüft werden können.
Frage: Gibt es spezielle Schulungen für die Bewohner von WGS-Wohnungen zum Thema Brandschutz?
Antwort: Die WGS sensibilisiert ihre Mieter zum Thema Brandschutz und Brandlast durch Aushänge in den Fluren, Kellern und Treppenhäusern. Zudem erhalten die Mieter beim Mietvertragsabschluss ein Informationsblatt zu den Rauchwarnmeldern. Die WGS hat in der Vergangenheit auch gemeinsam mit Einsatzkräften wie der Berufsfeuerwehr, dem THW, DRK und der Rettungshundestaffel Rettungseinsätze in Abrissobjekten trainiert, um Abläufe zu verbessern und interne Abläufe zu optimieren.
Frage: Wie kann man im Falle eines Brandes schnell Hilfe bekommen?
Antwort: In erster Linie ist immer die Feuerwehr zu alarmieren. Die Feuerwehr informiert den Sicherheitsdienst der WGS, der wiederum die interne Meldekette mit Teamleitern und Brandschutzbeauftragten aktiviert, damit die WGS bei Bränden zeitnah vor Ort ist.
Die Schweriner Wohnungsgesellschaft (WGS) setzt also nach eigenen Angaben alles daran, die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Bewohner zu gewährleisten, Brände zu verhindern und im Ernstfall schnell zu handeln.















