(stm)
Brandstiftung in Schwerin: Zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft – Eine Chronik der Ereignisse
Eine Wendung im Fall der Ermittlungen zu Brandstiftungen in Schwerin!
In einer schockierenden Welle von Brandstiftungen, die Schwerin in den letzten Tagen erschüttert hat, wurden gestern Haftbefehle gegen zwei junge Frauen im Alter von 18 und 20 Jahren erlassen. Der bisher als Tatverdächtig geltende 16 Jährige wurde wieder freigelassen. Die beiden Frauen stehen nun im Verdacht, für die Brände in der ehemaligen SED-Parteischule sowie in zwei Carport-Anlagen verantwortlich zu sein. Die Untersuchungshaft wurde angeordnet, und die Ermittlungen gehen weiter. Das teilen Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Die Brände
Die Brände fanden am 2. und 3. August 2023 statt. Die beiden Frauen aus Schwerin sollen zwei Brände in der ehemaligen Parteischule gelegt habenDarüber hinaus werden sie beschuldigt, für die Carport-Brände in der Pecser Straße und der Friedrich-Engels-Straße/Anne-Frank-Straße verantwortlich zu sein.
Bei diesen Bränden wurden insgesamt 8 Fahrzeuge vollständig zerstört, und 10 weitere durch die Hitze beschädigt. Der Sachschaden wird auf etwa 300.000 Euro geschätzt, eine Summe, die die Tragödie noch verstärkt.
Die Ermittlungen
Ein 16-jähriger Jugendlicher wurde ursprünglich verdächtigt und verhaftet, aber sein Haftbefehl wurde aufgehoben, und er wurde gestern aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die beiden jungen Damen wurden aufgrund von Hinweisen ins Blickfeld der Ermittlungen genommen. Eine Augenzeugin hatte sich bei der Polizei gemeldet und wichtige Informationen geliefert, die zur Entlastung des Jugendlichen führten. Sie bekundete, dass eine der Beschuldigten ihr gegenüber die Begehung der Carport-Brände eingeräumt habe.
Die Polizei hat am 9. August 2023 die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht und dabei ein Mobiltelefon sichergestellt, auf dem sich Videos mit Bezug zur Tat befanden. Beide Frauen haben die Taten gestanden, was die Ermittlungen in eine neue Richtung lenkte.
Die Beschuldigten
Die 18-jährige Beschuldigte ist bereits in der Vergangenheit wegen Sachbeschädigung, unter anderem durch Feuer, strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die 20-Jährige ist bisher nicht strafrechtlich aufgefallen. Die Motive hinter den Taten sind noch unklar, und die Untersuchungen dauern an.
In der Pressemeldung heißt es dazu: „
„Eine Augenzeugin der Brandlegung am 02.08.2023 hatte sich nach der Berichterstattung über die Festnahme des 16-Jährigen am 09.08.2023 an die Polizei gewandt und u.a. bekundet, dass eine der Beschuldigten ihr gegenüber die Begehung der Carport-Brände eingeräumt habe. Noch am 09.08.2023 durchsuchten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schwerin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schwerin auf richterliche Anordnung die Wohnräume der Beschuldigten. Hierbei wurde u.a. ein Mobiltelefon sichergestellt, auf dem sich Videos mit Tatbezug befinden. Beide Beschuldigte haben die Taten eingeräumt. Hinweise auf eine Beteiligung des zunächst inhaftierten Jugendlichen bestehen nicht.“
Rechtliche Hinweise
Es ist wichtig zu betonen, dass die Unschuldsvermutung gilt, bis die Schuld bewiesen ist. Die Staatsanwaltschaft Schwerin weist ausdrücklich auf dieses fundamentale Rechtsprinzip hin.















