(stm)

Ein Fall für „Kommissar Zufall“ in der Landeshauptstadt: Ein 50-jähriger Mann wurde aufgrund des Verdachts des bewaffneten unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in erheblicher Menge in Untersuchungshaft genommen. Dies wurde durch das Amtsgericht Schwerin auf Antrag der örtlichen Staatsanwaltschaft entschieden.

Ursprünglich war die Polizei am 27. August 2023 wegen einer Anzeige wegen Ruhestörung zur Wohnung des Mannes ausgerückt. Dort fanden die Beamten den Beschuldigten, mutmaßlich unter Drogeneinfluss stehend, vor.

Eine Durchsuchung seiner Wohnräume brachte einen erheblichen Drogenfund ans Licht: Rund 300 Gramm Kokain und insgesamt 3,8 Kilogramm Cannabis, darunter 800 Gramm der besonders wertvollen Marihuanadolden (verdichtete Blüten) und 3 Kilogramm getrocknetes Marihuana, wurden beschlagnahmt. Aber damit nicht genug: Die Polizei stieß ebenfalls auf Hieb- und Stichwaffen, strategisch in greifbarer Nähe platziert. Zusätzlich zu den Betäubungsmitteln und Waffen wurden Verpackungsmaterialien und Bargeld in Höhe von etwa 14.500 Euro konfisziert.

Interessant ist, dass der Mann bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Verbindung mit Betäubungsmitteln in Erscheinung getreten ist. Dennoch unterstreicht die Staatsanwaltschaft Schwerin die geltende Unschuldsvermutung.

Wichtig zu wissen: Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in dieser Menge kann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet werden.


Her kann die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft dazu eingesehen werden: https://www.mv-justiz.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1662394

Beitragsbild: Symbilbild.

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