(stm)

Faktenlage: In der vergangenen Woche schien die Lage zunächst geklärt zu sein: Das Schweriner Verwaltungsgericht hatte die Eilklage des Stadtvertreters und Gastronomen Steinmüller gegen das Konzertverbot im „The Scotsman Pub“ abgelehnt.

Der Stadtvertreter und Gastronom Steinmüller hatte zuvor öffentlich angekündigt, Widerspruch gegen eine Verfügung der Stadt einzulegen, die Livekonzerte und Veranstaltungen in seinem Lokal untersagte. Konkret ging es um das Verbot eines Konzertes eines schottischen Künstlers im Pub.

Die Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Schwerin Ende August nach einem schriftlichen Verfahren. Der Eilantrag von Steinmüller, der durch Anwälte eingereicht wurde, das das Konzertverbot aufgehoben wird, wurde abgelehnt. Das Schweriner Gericht begründete dies damit, dass die Veranstaltungen formell nicht zulässig seien und das Baurecht seine schützende Funktion sonst nicht erfüllen könne.

Geht „Steini“ jetzt eine Instanz höher?

Der Streit wird nun voraussichtlich vor das Oberlverwaltungsgericht MV gebracht. Steinmüller hat nun anscheinend beschlossen, Widerspruch gegen die Entscheidung des Schweriner Gerichtes einzulegen, wie aus einem uns vorliegenden Dokument hervorgeht:

„In der oben genannten Verwaltungsstreitsache wird mitgeteilt, dass die Beschwerde gegen den Beschluss vom 31.08.2023 dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt wird.“

Nun wird das Oberverwaltungsgericht über die Angelegenheit beraten und letztendlich entscheiden müssen, es sei denn, es wird in der Zwischenzeit eine Art von Kompromiss gefunden.

Es bleibt spannend, denn „Steini“ gibt anscheinend nicht auf und zieht die nächsthöhere Instanz ins Spiel. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und die Erfolgsaussichten werden abzuwarten sein.


Kommentar / Meinung des Autors: Warum überhaupt vors Oberverwaltungsgericht?

Meinung: Warum zieht Steinmüller vor das Oberverwaltungsgericht? Diese Frage drängt sich auf, wenn man mehr als die öffentlichen Informationen kennt. Handelt es sich nur um eine PR-Aktion, die vor den kommenden Kommunalwahlen Aufmerksamkeit erregen soll? Oder geht es ihm tatsächlich um die „Sache an sich“ und um Gerechtigkeit?

Es bleiben jedoch einige Fragen offen. Das ist der Grund: In einer Eidesstattlichen Erklärung im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren gab Steinmüller an, bereits im Mai dieses Jahres mit dem Leiter des Schweriner Jugendrings vereinbart zu haben, „sämtliche seiner Konzerte im Dr. K. stattfinden zu lassen“. Das legt nahe, dass das „The Scotsman Pub“ bereits seit Mai 2023 die kommenden Livekonzerte im „Dr. K.“ geplant hat. Das Verbot betraf also nur das kleine Livekonzert mit einem schottischen Künstler, das ausnahmsweise doch im Pub stattfinden sollte. Warum also der Gang vor das Oberverwaltungsgericht, eine Instanz höher, wenn die zukünftigen Konzerte bereits seit Mai ins K. verlegt wurden? Einer Zeit, in der es noch kein Konzertverbot von Seiten der Stadt gab?

Hier könnte man Vermutungen anstellen. Handelt es sich um den Wunsch nach Gerechtigkeit, was sicherlich lobenswert wäre? Oder ist das laufende Verfahren auch ein bisschen PR? Immerhin stehen nächstes Jahr Kommunalwahlen an, und ein Gastronom, der für Livekonzerte in seinem Pub kämpft, kann gut für politische Zwecke genutzt werden.


Quellen: Der Redaktion wurden im Verlauf der vergangenen Wochen mehrere Dokumente vorgelegt, auf die wir unseren Bericht stützen.


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