(stm)

Ein 25-jähriger Fahrer verlor heute Morgen vorläufig seinen Führerschein, nachdem er sich selbst in einem sogenannten „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ geschlagen hatte. Die Polizei griff gegen 1.00 Uhr morgens in der Robert-Beltz-Straße ein, als der junge Mann mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Lübecker Straße raste.

Die Beamten versuchten zunächst, den Fahrer zu kontrollieren, aber aufgrund der extremen Geschwindigkeit des Fahrzeugs in Richtung Lankow brachen sie aus Sicherheitsgründen die Verfolgung ab.

In einer späteren Fahndungsaktion konnten die Polizeibeamten den Fahrer schließlich um 2.10 Uhr auf der Ludwigsluster Chaussee stellen und anhalten. Jetzt steht der 25-Jährige einem Strafverfahren wegen des Verdachts eines „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ gegenüber.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ nach dem Gesetz auch dann vorliegt, wenn es gegen sich selbst gefahren wird, indem man sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos mit überhöhter Geschwindigkeit fortbewegt, um eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

Die gesetzlichen Konsequenzen für derartige Verstöße sind ernsthaft. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Zusätzlich wird der Entzug der Fahrerlaubnis in solchen Fällen regelmäßig geprüft.


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