(stm)
Wie www.schwerin.news berichtete, hatte der Oberbürgermeister nur einen Tag nach der OB Wahl Teile der Verwaltung umstrukturiert, Bauprojekte wie das Warnitzer Feld gestoppt, den Baudezernenten Nottebaum dadurch an die Leine genommen und ins Hinterzimmer verfrachtet.
Dies stieß gerade bei CDU und UB auf Kritik. Diese Kritik mündete in einem Beschluss, der den Oberbürgermeister dazu aufforderte die Änderung rückgängig zu machen. Auch eine, zwar wirkungslose, Rüge wurde gegenüber dem Oberbürgermeister ausgesprochen.
Der Oberbürgermeister hat nun Widerspruch gegen den Beschluss der Stadtvertretung eingelegt, der die „alte Struktur“ zurückforderte und eine Rüge gegen den ihn enthielt.
Wenn die Stadtvertretung den Widerspruch auf der nächsten Sitzung nicht akzeptiert, geht die Angelegenheit ins Innenministerium MV.
Der Oberbürgermeister argumentiert, dass der Beschluss das Recht verletzt, da die Verlagerung des Fachdienstes 60 (Stadtentwicklung und Wirtschaft) von Dezernat III zu Dezernat I rechtmäßig und im Rahmen seiner Entscheidungshoheit erfolgt ist. Dies entspricht nach Ansicht des Oberbürgermeisters den gesetzlichen Voraussetzungen der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, wonach eine solche Verlagerung nur mit Zustimmung der Stadtvertretung erfolgen muss, wenn sie eine Verlagerung von mehr als 10 Prozent der ursprünglich zugewiesenen Dienstposten im Aufgabenbereich zur Folge hat. Da dies nicht der Fall ist, war die Zustimmung der Stadtvertretung nicht erforderlich.
Des Weiteren argumentiert der Oberbürgermeister, dass die in Ziffer 2 des Beschlusses enthaltene Rüge nicht gesetzlich vorgesehen ist und daher keine rechtliche Grundlage hat. Daher hat diese Rüge keine rechtliche Wirkung.
Insgesamt fordert der Oberbürgermeister, dass seinem Widerspruch stattgegeben wird und der Beschluss der Stadtvertretung vom 10. Juli 2023, die Verwaltungsstruktur rückgängig zu machen, aufgehoben wird.
Am Montag, den 25.09. soll die Stadtvertretung nun den Widerspruch annehmen. Tut sie es nicht, wird sich das Innenministerium der Angelegenheit annehmen müssen.
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