(stm/ Kommentar) Am 02. Oktober wird das Achteck Schwerin eine Ü30 Party veranstalten. Das Echo auf die Ankündigung war groß und bisher weitestgehend positiv.
Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass private Veranstalter bei ihren eigenen Events das Hausrecht ausüben können und somit selbst entscheiden dürfen, wer eingeladen wird. Doch sobald eine Einladung über öffentliche Kanäle wie Presse, Facebook, soziale Medien und Plakate verbreitet wird, entsteht ein gewisses öffentliches Interesse. Genau dieses Interesse haben die Veranstalter der „Achteck Ü30 Party“ zweifellos geweckt.
Nur für Deutsche?
Die Aufmerksamkeit für diese Veranstaltung hat verschiedene Gründe. Zum einen handelt es sich um das Achteck, das seit vielen Jahren geschlossen war, und die Ankündigung einer partiellen „Neueröffnung“ wurde breit über Medien wie das SVZ verbreitet. Zum anderen fehlt es in Schwerin an Party-Locations, daher ist es erfreulich, dass das Achteck wieder (zumindest für Sonderveranstaltungen) den Schwerinerinnen und Schwerinern ein Angebot macht.
Diskriminierung aufgrund der Nationalität?
Die Diskussion begann, als der Veranstalter in einer Mitteilung erklärte, dass nur Menschen mit einem „deutschen Pass“ Eintritt erhalten würden. Die genaue Formulierung lautete: „Gewünscht ist …: gültiger deutscher Ausweis.“ Diese Formulierung löste in den Kommentaren sowohl Begeisterung als auch Bestürzung aus. Es gab die Frage, ob der Eintritt tatsächlich nur für Deutsche, insbesondere für Biodeutsche über 30 Jahre, gestattet sei. Während man beim Alter, aufgrund des Mottos einer Ü 30 Party drüber hinweg sehen kann, ist die Beschränkung auf Nationalität durchaus diskussionswürdig.
Bei Diskotheken handelt es sich um sogenannte Massengeschäfte. Dort gilt dann auch bei Privaten Veranstaltern das Antidiskriminierungsgesetz. Eine Auswahl nach Nationalität ist da schlicht gesetzlich untersagt.

Von Befürwortung bis Ablehnung
Einige Kommentare zeigten Verständnis für diese Politik:
- „Ein Veranstalter, der auf die kleinen Racker aus Eritrea, Syrien und Afghanistan verzichten kann!“
- „Respekt! Finde ich richtig gut! Irgendwer muss ja auch mal anfangen“
- „Gefällt mir, endlich mal normale Leute dabei“
- „Der 4. Punkt ist der beste (Anmerkung: Punkt 4 war „deutscher Pass“). Man lässt ja zuhause auch nicht jeden rein, vollstes Verständnis“
- „Ich liebe deutsche Personalausweise…“
Allerdings gab es auch kritische Stimmen, die die Selektion aufgrund des deutschen Passes in Frage stellten:
„Ich weiß gar nicht, warum man das hier so feiert, dass nur Menschen mit deutschem Ausweis in die Diskothek dürfen. Schwerin hat viele ausländische Gäste, die hier Urlaub machen, hier im Austausch sind oder beruflich hier zu tun haben. Wer hier dann auf Menschen aus Eritrea, Syrien oder Afghanistan verweist, der sollte sich auch im Klaren sein, dass das dann ebenfalls für Menschen aus der Ukraine gilt. Sorry, aber so geht’s nicht. Das ist klar Diskriminierung. Sicherlich muss man durchgreifen, wenn sich Menschen daneben benehmen. Aber dann erteilt man Hausverbot und schließt nicht gleich alles aus, was nicht aus Deutschland kommt.“
Es gab auch Überlegungen zu den Beweggründen des Veranstalters, die mit Sicherheitsbedenken im Zusammenhang stehen. Dennoch würden Schlagzeilen, Statistiken und Polizeimeldungen aus Schwerin Zweifel aufwerfen, ob diese Einschränkungen gerechtfertigt sind.
Veranstalter erklärt sich verhalten
Obwohl eine direkte Anfrage zur Einlasspolitik vom Veranstalter abgelehnt wurde, hat er dennoch auf Fragen in gewissem Maße geantwortet. Die Frage nach Personen mit Duldung oder Aufenthaltstitel, ob diese denn nun eingeladen wären, wurde mit der Antwort behandelt:
„…Gilt dieser Titel als Vorläufiger Personalausweis mit Aufenthalt für Schwerin, sollte es machbar sein.“
Dass dann aber noch immer hunderte Schweriner, mit spanischen, ukrainischen und anderen Pässen ausgeschlossen sind, hat der Veranstalter wohl schlicht nicht auf dem Schirm.
Schwerin hat 100 Nationen – Kommentar
Man muss fragen dürfen, ob diese Formulierung des Veranstalters beabsichtigt, eine große Anzahl von Nicht-Passdeutschen auszuschließen. In Schwerin leben über 8000 Menschen aus etwa 100 verschiedenen Nationen. Hinzu kommen über 1000 Flüchtlinge aus der Ukraine, Syrien und anderen Ländern, die ebenfalls keinen deutschen Pass besitzen. Es gibt auch Bürgerinnen und Bürger, die ihre ausländische Staatsbürgerschaft (z.B. türkische, amerikanische, spanische, chinesische) behalten haben, aber in Schwerin leben.
Die zentrale Frage lautet, ob diese Formulierung des Veranstalters beabsichtigt, eine große Anzahl von Nicht-Passdeutschen auszuschließen, und ob dies im Einklang mit den Prinzipien der Gleichbehandlung und den geltenden Gesetzen steht. Diese Diskussion zeigt die unterschiedlichen Ansichten und Bedenken in Bezug auf die Einlasspolitik zur Achteck Veranstaltung und die möglichen rechtlichen und ethischen Fragen, die damit verbunden sind.
Antidiskriminierungsgesetz geht auch auf Thema Diskotheken ein
Dieses Beispiel verdeutlichts auch, wie wichtig es ist, bei solchen Entscheidungen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit zu berücksichtigen. Denn niemand darf aufgrund seiner Herkunft oder Nationalität Nachteile erfahren. So sagt es das Grundgesetz. Expliziert steht im Antidiskriminierungsgesetz auch was zum Thema Diskotheken:
Der Fall ist eigentlich klar: Das Antidiskriminierungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Diskotheken.
Vor der Tür hätten , wie man es ja kennt, die Türsteher nach belieben entscheiden können. Doch in einer öffentlichen Ankündigung gehören deratige Formulierungen schlicht nicht rein.
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